Auszug - Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge eine hauptamtliche, beim Bezirk angesiedelte Leitung der bezirklichen Seniorenfreizeitstätten und der Behindertenfreizeitstätte benennen, bzw. einrichten. Der fachliche Schwerpunkt sollte sich aus der Sozialarbeit speisen.
Redebeiträge: Herr BV Schröter.
Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD (1), der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der AfD (2) bei Enthaltung der AfD (3) zugestimmt.
Realisierung:
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