Auszug - Berufung eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beruft die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin nach Benennung durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes
Herrn Stefan Matthiaschk Ostburger Weg 79 c 12355 Berlin
als Vertreter des Bezirkselternausschusses zum beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss
und
Frau Melanie Peper Uthmannstraße 5 12043 Berlin
als Vertreterin des Bezirkselternausschusses zum stellvertretenden beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.
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