Auszug - Zuständigkeit in den Bereichen Soziales und Gesundheit/Sozialpsychiatrischer Dienst
Die Vorsitzende bittet nach kurzer Vorstellung der Drucksache die Verwaltung, sich hierzu zu äußern. Herr BzStR Szczepanski teilt mit, dass der Antrag in dieser Form nicht nachvollzogen werden kann. Die bestehenden Zuständigkeitsregelungen werden als ausreichend und praktikabel erachtet. Die nun vorgeschlagene Regelung wäre in ihrer Umsetzung kompliziert und das Ziel des Antrages sei nicht erkennbar. Frau Braun erläutert die bestehenden Regelungen und führt aus, dass diese gut umsetzbar seien. Die Verwaltung sieht keinen Änderungsbedarf.
Herr BzStR Szczepanski teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die AV-Zuständigkeit zum 1.1.2013 überarbeitet wurde und auf www.berlin.de einsehbar sei. Im Ausschuss besteht nach kurzer Diskussion die Auffassung, dass der Antrag vorerst zurückgestellt wird.
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