Tagesordnung - 2. öffentliche Sitzung des Sportausschusses gemeinsam mit der 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentliche Sitzung des Sportausschusses gemeinsam mit der 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Sportausschuss
Datum: Do, 10.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:16 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Drs. 0147/XXI Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 (Doppelhaushalt) - Kapitel 3320, Epl. 36 und Epl. 37 außer Kapitel 3715 - inklusive Bürgerbeteiligung      
Ö 4  
0094/XXI 650 Jahre Buckow in 2023      
Ö 5  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 (Doppelhaushalt) - Epl. 37 nur Kapitel 3715 - inklusive Bürgerbeteiligung  
Enthält Anlagen
0147/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Änderung: Der Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 wird wie folgt beschlossen:

 

Repaircafe Buckow

Das Bezirksamt wird gebeten, sichr die Einrichtung durch Initiativen in Buckow und die damit verbundene Grundausstattung eines Reparatur-Cafes u.a. für die Reparatur von Fahrrädern und Elektrokleingeräten in Buckow einzusetzen und hierfür Mittel von bis zu 10.000 EUR im Haushalt bereitzustellen u.a. für die Grundausstattung.

 

Nachhaltigkeitsbeauftrgte*r

Das Bezirksamt wird gebeten, im Stellenplan Vorsorge zu treffen, dass die Stelle der Nachhaltigkeitsbeauftragten/des Nachhaltigkeitsbeauftragten gesichert wird.

Begründung: Der Bezirk Neukölln hat mit Stolz das Fair-Trade Zertifikat erhalten. Die Zertifizierung als Fairtrade-Town sei keine dauerhafte Auszeichnung, sondern müsse regelmäßig mit Leben erfüllt und weiterentwickelt werden.

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2022

1.020.202.600

1.020.202.600

27.447.000

davon Bauinvestitionen

28.148.000

28.150.000

9.100.000

2023

1.015.330.600

1.015.330.600

29.902.000

davon Bauinvestitionen

18.555.000

18.556.000

11.875.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2022 und 2023 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

Begründung:

1.                 Allgemeines

1.1.           Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme. Die Aufstellung des Haushalts 2022/2023 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2022 und 2023 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf. Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Fortschreibungen der Globalsummen 2022/2023 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen. Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2020, soweit bedeutende pandemiebedingte Einflüsse bestanden liegen der Budgetierung die Daten des Jahres 2019 zugrunde. Zu berücksichtigen ist zudem ein neuer Teilplafond Pauschale Minderausgabe i.H.v. von insgesamt rd. -78,1 Mio. Euro. Damit sollen die Bezirke an der Auflösung des aufgrund Steuerschätzung pandemiebedingt entstandenen Handlungsbedarfs beteiligt werden.[1] Der Anteil Neuköllns beträgt rd. -6,8 Mio. Euro. Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2020/2021 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert. Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bewirken.

1.2.           Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden. Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2021 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 festzulegen. Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3). Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen. Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2021 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2022 und 2023 wie folgt abgebildet wird:

  2022 2023

pauschale Minderausgabe:  -6.029 T€ -9.365 T€

pauschale Mehreinnahme: 3.953 T€ 2.270 T€

 

Die Pauschalen gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[2] nicht übersteigen. Hinsichtlich der Zulässigkeitsprüfung, das zweite Planjahr des Doppelhaushaltes betreffend, ist erfahrungsgemäß die Fortschreibung der Zuweisung abzuwarten. Soweit sich danach eine Überschreitung ergeben sollte, werden zu gegebener Zeit durch SenFin erforderliche Regelungen getroffen. Das Bezirksamt ist verpflichtet, die notwendigen Pauschalen zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

2.                 Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2020 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden. Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist. Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge von 271 T€ veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet. Zudem sind in den Jahren 2022/2023 die jeweils aus den Jahren 2018/2019 durchgeleiteten positiven Ergebnisse der Jahre 2020/2021 i.H.v. 9.490 T€ bzw. 7.864 T€ eingestellt.

3.                 Ausgaben

3.1.           Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel sowie die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung. Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

3.2.           Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 124.646,9 T€ in 2022 und 125.873,1 T€ in 2023 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2020. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von 95 Prozent angenommen. Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung fortgeschrieben berücksichtigt. Der Bezirksplafond wurde um, aus Sicht der SenFin, seit 2018 wiederholt nicht verausgabte Personalmittel der Bezirke abgesenkt. Der Betrag von insgesamt rd. 29,2 Mio. Euro soll im Landeshaushalt zentral veranschlagt werden, um künftige landespolitische Schwerpunkte/Richtlinien der Regierungskoalition finanziell für die Bezirke abzusichern und Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auswirkungen auf die Ausfinanzierung des bestehenden Stellenplans sind nicht absehbar.

3.3.           Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2021. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt. Im Rahmen der innerbezirklichen Eckwertezuweisung wurden bestehende bezirkliche Schwerpunktsetzungen auf dem Planungsstand 2020 verstetigt. Hierzu gehören z.B. allg. Kinder- und Jugendförderung, Präventionskette und Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit. Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind. Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

4.                 Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2021-2025 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 21.368 T€ in 2022 und 9.830 T€ in 2023 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind. Mit Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen 2022/ 2023[3] teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt. Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.311 T€ für die Haushaltsjahre 2022/2023 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen. Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

5.                 Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung im Regelfall relevanten Basisjahres 2020 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

6.                 Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 117 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

7.                 Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan als Anlage 5 erstmals beigefügt ist ein Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist für beide Planjahre ein Defizit aus, das mit 125 T€ in 2022 und 441 T€ in 2023 aus dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 68209) auszugleichen ist.

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

Anlagen:

  •                Bezirkshaushaltsplan 2022/2023

 

Berlin-Neukölln, den 15. Februar 2022

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Der mitberatende Ausschuss für Sport empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Soziales empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Der Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2022

1.018.845.600

1.018.845.600

27.447.000

davon Bauinvestitionen

28.146.000

28.148.000

9.100.000

2023

1.015.357.600

1.015.357.600

29.902.000

davon Bauinvestitionen

18.553.000

18.554.000

11.875.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2022 und 2023 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

Begründung:

8.   Allgemeines

8.1.      Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2022/2023 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2022 und 2023 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Fortschreibungen der Globalsummen 2022/2023 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2020, soweit bedeutende pandemiebedingte Einflüsse bestanden liegen der Budgetierung die Daten des Jahres 2019 zugrunde. Zu berücksichtigen ist zudem ein neuer Teilplafond Pauschale Minderausgabe i.H.v. von insgesamt rd. -78,1 Mio. Euro. Damit sollen die Bezirke an der Auflösung des aufgrund Steuerschätzung pandemiebedingt entstandenen Handlungsbedarfs beteiligt werden.[4] Der Anteil Neuköllns beträgt rd. -6,8 Mio. Euro.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2020/2021 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bewirken.

8.2.      Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2021 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2021 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2022 und 2023 wie folgt abgebildet wird:

  2022 2023

pauschale Minderausgabe:  -6.029 T€ -9.365 T€

pauschale Mehreinnahme: 2.600 T€ 2.301 T€

 

Die Pauschalen  für das Jahr 2022 gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[5] nicht übersteigen. Für das Jahr 2023 übersteigen die veranschlagten Pauschalen diese Zulässigkeitsgrenze um rd. 2 Mio. Euro. Hinsichtlich der Zulässigkeitsprüfung, das zweite Planjahr des Doppelhaushaltes betreffend, ist erfahrungsgemäß die Fortschreibung der Zuweisung abzuwarten. Soweit sich danach weiterhin eine Überschreitung ergeben sollte, werden zu gegebener Zeit durch SenFin erforderliche Regelungen getroffen.

Das Bezirksamt ist verpflichtet, die notwendigen Pauschalen zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

9.   Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2020 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge von 271 T€ veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2022/2023 die jeweils aus den Jahren 2018/2019 durchgeleiteten positiven Ergebnisse der Jahre 2020/2021 i.H.v. 9.490 T€ bzw. 7.864 T€ eingestellt.

10.        Ausgaben

10.1.  Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel sowie die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung. Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

10.2.  Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 124.646,9 T€ in 2022 und 125.873,1 T€ in 2023 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2020. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von 95 Prozent angenommen.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung fortgeschrieben berücksichtigt.

Der Bezirksplafond wurde um, aus Sicht der SenFin, seit 2018 wiederholt nicht verausgabte Personalmittel der Bezirke abgesenkt. Der Betrag von insgesamt rd. 29,2 Mio. Euro soll im Landeshaushalt zentral veranschlagt werden, um künftige landespolitische Schwerpunkte/Richtlinien der Regierungskoalition finanziell für die Bezirke abzusichern und Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auswirkungen auf die Ausfinanzierung des bestehenden Stellenplans sind nicht absehbar.

10.3.  Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2021. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt. Im Rahmen der innerbezirklichen Eckwertezuweisung wurden bestehende bezirkliche Schwerpunktsetzungen auf dem Planungsstand 2020 verstetigt. Hierzu gehören z.B. allg. Kinder- und Jugendförderung, Präventionskette und Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

11.        Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2021-2025 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 21.368 T€ in 2022 und 9.830 T€ in 2023 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen 2022/ 2023[6] teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.311 T€ für die Haushaltsjahre 2022/2023 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

12.        Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung im Regelfall relevanten Basisjahres 2020 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

13.        Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 117 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

14.        Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan als Anlage 5 erstmals beigefügt ist ein Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist für beide Planjahre ein Defizit aus, das mit 125 T€ in 2022 und 441 T€ in 2023 aus dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 68209) auszugleichen ist.

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2022/2023

 

Berlin-Neukölln, den 15. Februar 2022

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister


[1] vgl. Schreiben SenFin HB 5120-1/2021-1-2 zum Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2022/2023 vom 14.04.2021, S. 14

[2]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[3] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2020-1-11 zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 vom 19.05.2021

[4] vgl. Schreiben SenFin HB 5120-1/2021-1-2 zum Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2022/2023 vom 14.04.2021, S. 14

[5]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[6] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2020-1-11 zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 vom 19.05.2021

   
    23.02.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - überwiesen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2022

1.018.845.600

1.018.845.600

27.447.000

davon Bauinvestitionen

28.146.000

28.148.000

9.100.000

2023

1.015.357.600

1.015.357.600

29.902.000

davon Bauinvestitionen

18.553.000

18.554.000

11.875.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2022 und 2023 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

Begründung:

1.   Allgemeines

1.1.      Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2022/2023 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2022 und 2023 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Fortschreibungen der Globalsummen 2022/2023 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2020, soweit bedeutende pandemiebedingte Einflüsse bestanden liegen der Budgetierung die Daten des Jahres 2019 zugrunde. Zu berücksichtigen ist zudem ein neuer Teilplafond Pauschale Minderausgabe i.H.v. von insgesamt rd. -78,1 Mio. Euro. Damit sollen die Bezirke an der Auflösung des aufgrund Steuerschätzung pandemiebedingt entstandenen Handlungsbedarfs beteiligt werden.[1] Der Anteil Neuköllns beträgt rd. -6,8 Mio. Euro.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2020/2021 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bewirken.

1.2.      Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2021 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2021 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2022 und 2023 wie folgt abgebildet wird:

  2022 2023

pauschale Minderausgabe:  -6.029 T€ -9.365 T€

pauschale Mehreinnahme: 2.600 T€ 2.301 T€

 

Die Pauschalen  für das Jahr 2022 gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[2] nicht übersteigen. Für das Jahr 2023 übersteigen die veranschlagten Pauschalen diese Zulässigkeitsgrenze um rd. 2 Mio. Euro. Hinsichtlich der Zulässigkeitsprüfung, das zweite Planjahr des Doppelhaushaltes betreffend, ist erfahrungsgemäß die Fortschreibung der Zuweisung abzuwarten. Soweit sich danach weiterhin eine Überschreitung ergeben sollte, werden zu gegebener Zeit durch SenFin erforderliche Regelungen getroffen.

Das Bezirksamt ist verpflichtet, die notwendigen Pauschalen zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

2.   Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2020 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge von 271 T€ veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2022/2023 die jeweils aus den Jahren 2018/2019 durchgeleiteten positiven Ergebnisse der Jahre 2020/2021 i.H.v. 9.490 T€ bzw. 7.864 T€ eingestellt.

3.   Ausgaben

3.1.      Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel sowie die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung. Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

3.2.      Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 124.646,9 T€ in 2022 und 125.873,1 T€ in 2023 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2020. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von 95 Prozent angenommen.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung fortgeschrieben berücksichtigt.

Der Bezirksplafond wurde um, aus Sicht der SenFin, seit 2018 wiederholt nicht verausgabte Personalmittel der Bezirke abgesenkt. Der Betrag von insgesamt rd. 29,2 Mio. Euro soll im Landeshaushalt zentral veranschlagt werden, um künftige landespolitische Schwerpunkte/Richtlinien der Regierungskoalition finanziell für die Bezirke abzusichern und Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auswirkungen auf die Ausfinanzierung des bestehenden Stellenplans sind nicht absehbar.

3.3.      Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2021. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt. Im Rahmen der innerbezirklichen Eckwertezuweisung wurden bestehende bezirkliche Schwerpunktsetzungen auf dem Planungsstand 2020 verstetigt. Hierzu gehören z.B. allg. Kinder- und Jugendförderung, Präventionskette und Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

4.   Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2021-2025 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 21.368 T€ in 2022 und 9.830 T€ in 2023 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen 2022/ 2023[3] teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.311 T€ für die Haushaltsjahre 2022/2023 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

5.   Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung im Regelfall relevanten Basisjahres 2020 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

6.   Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 117 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

7.   Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan als Anlage 5 erstmals beigefügt ist ein Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist für beide Planjahre ein Defizit aus, das mit 125 T€ in 2022 und 441 T€ in 2023 aus dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 68209) auszugleichen ist.

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2022/2023

 

Berlin-Neukölln, den 15. Februar 2022

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Herr BzBm Hikel begründet die Vorlage zur Beschlussfassung.

 

Redebeiträge: Frau BV Klein, Herr BV G. Kringel, Herr BV Potthast, Herr BV Leppek, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Abed, Frau BV Dr. Worschech, Herr BzBm Hikel, Herr BV Dehne

 

Dem Überweisungsantrag der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU, der LINKEN und der FDP bei Enthaltung der AfD zugestimmt.


[1] vgl. Schreiben SenFin HB 5120-1/2021-1-2 zum Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2022/2023 vom 14.04.2021, S. 14

[2]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[3] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2020-1-11 zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 vom 19.05.2021

   
    28.02.2022 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 3 - vertagt
   

Herr Hikel stellt einleitend fest, dass die Planung für den Doppelhaushalt 2022/2023 insbesondere unter folgenden Aspekten betrachtet werden muss:

  1. Der laufende Doppelhaushalt steht immer noch unter den nicht unerheblichen Auswirkungen der Pandemielage
  2. Der Haushaltsplan des Landes Berlin ist noch nicht beschlossen und somit fehlen verlässliche Eckdaten.
  3. Die bezirkliche Haushaltsplanung ist bestimmt von der eher schlechten Finanzierung der Bezirke. Dies zeigt sich in einer aktuellen Minderausgabe von rund 6 Mio Euro und bei den fehlenden Personalmitteln.

Insgesamt entsteht somit eine Lücke im Bezirkshaushalt, eine Minderausgabe, von rund 8 Mio Euro – das entspricht knapp 1 Prozent des Gesamtvolumens des Neuköllner Haushalts. Hier besteht die vorrangige Aufgabe, diese Differenz im Laufe des Jahres aufzulösen, ohne jedoch auf die politischen Schwerpunkte, also die geplanten Investitionen z. B. in Bildung, aber auch in moderne Verwaltung, gänzlich zu verzichten. Die derzeitige Haushaltssperre lässt dabei bis etwa Mitte des Jahres nur einen sehr engen Handlungsspielraum. Durch die Strukturveränderungen der Geschäftsbereiche haben sich auch Veränderungen hinsichtlich der Kapitel- und Titelstruktur ergeben. Erläuterungen dazu werden in der Beratung der einzelnen Titel gegeben.

   
    28.02.2022 - Gesundheitsausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau BzStR´in Blumenthal berichtet, dass die Auswirkungen der Pandemie nicht ohne Spuren an den bezirklichen Finanzen vorbeigegangen sind. Auch wenn es in den letzten beiden Jahren einen bezirklichen Schutzschirm gab, ist in diesem Jahr die Besonderheit, dass wir die vorläufige Haushaltswirtschaft bis zum Beschluss des Landeshaushaltes berücksichtigen müssen. In diesem Haushaltsplan stehen den Bezirken 78 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Somit trifft es Neukölln mit 6,8 Millionen Euro weniger. Es sind insgesamt 327.000 gemeldete Menschen, die in Neukölln leben. Neukölln hat eine gute Grundversorgung. Doch der Mangel an Fachpersonal ist auch in Neukölln spürbar und auch der weiter wachsende Bedarf an Präventionsmaßnahmen als Schlüssel für ein gesundes Leben. Die politischen Schwerpunktennen weitergeführt werden, aber es ist nicht möglich weitere nötige Projekte anzustoßen, die eine größere Finanzierungsgrundlage haben. Dies gilt auch für den Wunsch gute Schwerpunkte zu verstetigen und in die Regelfinanzierung zu überführen. Es muss allen bewusst sein, dass es einen Haushalt ist, der unter ganz schwierigen Vorbedingungen steht. Die seit über zwei Jahren bestehende pandemische Lage und die seit letzter Woche Mittwoch global neue Situation, die sich auch auf die Haushalte auswirkt. Ich möchte vor allem danke an die Bezirksverwaltung sagen, für die Arbeit an diesem 600 Seiten starkem Papier, dass ein Gesamtrahmen von über eine Milliarde Euro aufzeigt. Das ist eine großartige Leistung. Vielen Dank dafür. Die Herzkammer der Politik sind die Bezirke. Und unser Goldstaub sind die großen und kleinen Menschen in Neukölln. Umso wichtiger ist es, mindestens das zu halten, was bisher erreicht wurde. Die Beschlussvorlage Drucksache 0147/XXIBezirkshaushaltsplan r die Jahre 2022/2023 wurde ohne Änderungswünsche bei 8 Ja- Stimmen der SPD und Grünen, 4 Nein- Stimme der CDU und LINKEN sowie 3 Enthaltung der FDP, AfD und einer CDU angenommen.

   
    01.03.2022 - Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Vorsitzende eröffnet die Beratung zum Bezirkshaushaltsplan für die den Ausschuss betreffenden Kapitel, beginnend nun mit dem Kapitel 3810. Herr Dr. Hoffmann fragt hierzu an die Verwaltung gerichtet, ob es unter Berücksichtigung der aktuellen Projekte in der Hasenheide Veränderungen bei den Neuköllner Maientagen gibt. Herr BzStR Biedermann teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der Bezirk gestern den Zuwendungsbescheid für das Projekt „klimaresiliente Hasenheide“ hat. Diese befindet sich schon seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Allein in drei Jahren 2018-2020 musste fast 10 Prozent des dortigen Baumbestandes vorzeitig gefällt werden. Herr BzStR Biedermann hat große Sorge, dass die Hasenheide ohne massives Gegensteuern bald nicht mehr wiederzuerkennen sein wird. Mit dem Pilotprojekt „Klimaresiliente Hasenheide“ sind finanzielle Mittel des Bundes i.H.v. knapp 5 Mio. Euro, welche in den Erhalt und die zukunftsfeste Entwicklung der Hasenheide investiert werden sollen. Verbunden ist dies mit der schweren Entscheidung, dass die Maientage an 2023 nicht mehr am traditionellen Standort werden stattfinden können. Gespräche mit dem Ausrichter des Volksfestes haben bereits stattgefunden. Der Bezirk hat sich zudem auch an die Regierende Bürgermeisterin und den Senator*innen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gewandt, um einen Ersatzstandort zu finden. Herr BzStR Biedermann ist sich der Situation der Schausteller*innen, bedingt durch die Corona-Pandemie, sehr bewusst. Volksfeste sind für ihn ein Kulturgut und gehören nach Berlin. Der Bezirk wird den Ausrichter des Volksfestes daher nach Kräften bei der Lösungsfindung unterstützen. Herr Schlossmacher fragt, ob von den für die Hasenheide zur Verfügung gestellten Mitteln ggf. auch Mittel im Bezirkshaushalt verwendet werden dürfen, sofern diese nicht vollständig verausgabt werden. Herr BzStR Biedermann muss dies deutlich verneinen, da es sich um zweckgebundene Mittel handelt. Der Vorsitzende ruft den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 3810 (Unterhaltung der Grünanlagen, Erhöhung des Ansatzes) auf und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann begrüßt die Intention, da sie die Unterhaltung der Grünanlagen stärken würde. Zugleich sieht er aber leider keine Möglichkeiten für eine Gegenfinanzierung, wie er begründet. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Durch den Vorsitzenden werden nun die beiden Änderungsanträge zu Kapitel 3820 (Erhöhung Einnahmen für Patenschaften bei Ehrengräbern und entsprechende Erhöhung bei den Ausgaben) aufgerufen und er bittet die Verwaltung auch hier um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann findet die beiden Anträge zwar sinnvoll, weist aber darauf hin, dass es hierfür auch personeller Ressourcen im Amt bedürfe. Sollten im entsprechenden Titel mehr Einnahmen erzielt würden, könnten diese zudem auch ohne Änderung des Haushaltsplanes entsprechend der Intention des Antrags verwendet werden. Frau Rühmann aus der SE Finanzen ergänzt, dass eine Änderung der beiden Ansätze haushaltstechnisch nicht möglich und aus haushälterischer Sicht aber auch nicht notwendig ist. Sollten sich die Einnahmen erhöhen (2. Änderungsantrag), kann durch die Zweckbestimmung auch mehr ausgegeben werden. Sollten für die Unterhaltung der Friedhofsanlagen (3. Änderungsantrag) mehr als die im Ansatz aufgeführten Mittel verausgabt werden, erfolgt eine Erstattung im Wege der Basiskorrektur über die Senatsverwaltung für Finanzen. Unter diesen Gesichtspunkten werden die beiden Änderungsanträge durch Herrn Wittke zurückgezogen. Der Vorsitzende ruft nun das Kapitel 4300 zur Beratung auf. Herr BzStR Biedermann beantwortet hierbei die Fragen von Herrn Dr. Hoffmann und Herrn Hagen. Der Vorsitzende bittet nun um Abstimmung der Drucksache. Im Ergebnis empfiehlt der mitbestimmende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mehrheitlich (Zustimmung: SPD, Grüne; Ablehnung: CDU, FDP; Enthaltung: Linke, AfD) die Beschlussfassung des Bezirkshaushaltsplans 2022/2023. Frau Malliara erfragt den Umgang mit den Bürger*innenvorschlägen zum Bezirkshaushalt und den Umgang damit in diesem Ausschuss. Nach Einschätzung des Vorsitzenden betrifft diesen Ausschuss thematisch lediglich der Vorschlag Nr. 23, welcher allerdings dem Klimaschutzbeauftragten zuzuordnen sei und damit dem Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Frau Malliara bestätigt dies, benennt aber die Vorschläge Nr. 2 und 3 als hier zu beratende Vorschläge. Herr Dr. Hoffmann ergänzt, dass aus seiner Sicht auch die Vorschläge Nr. 4, 10a und 23 hier zu beraten wären. Für den Vorsitzenden sind die jeweiligen fachlichen Stellungnahmen der Verwaltung nachvollziehbar, gleichwohl wird er nun das Votum der Mitglieder einzeln abfragen.

Im Ergebnis wird den fachlichen Einschätzungen der Verwaltung zu den Bürger*innenvorschlägen mehrheitlich gefolgt und diese durch den Ausschuss damit zusammenfassend wie folgt mehrheitlich abgelehnt:

 

Nr. 2:  Ablehnung: SPD, Grüne, FDP, Linke; Enthaltung: CDU, AfD

Nr. 3  Ablehnung: SPD, Grüne, FDP; Enthaltung: CDU, AfD, Linke

Nr. 10a: Ablehnung: SPD, Grüne, FDP; Enthaltung: CDU, AfD, Linke

 

Die Vorschläge Nr. 4 und 23 werden aufgrund der erläuternden Hinweise von Herrn BzStR Biedermann bzw. Herrn Luczynski wegen fehlender Zuständigkeit nicht abgestimmt. Der Ausschuss äußert keine Einwände.

 

außerhalb der Tagesordnung:

 

Durch den Vorsitzenden wird der nächste Sitzungstermin am 26.04.2022 angesprochen und er fragt, ob dieser ausfallen solle, da am 10.05.2022 bereits die nächste Sitzung stattfindet. Herr Dr. Hoffmann schlägt vor, zunächst die kommende Sitzung der BVV am 23.03.2022 abzuwarten, da jetzt noch nicht klar ist, was ggf. an Anträgen in den Ausschuss überwiesen wird. Der Vorsitzende greift den Vorschlag auf. Die Entscheidung über den Sitzungstermin am 26.04.2022 wird nach der kommenden BVV getroffen.

Der Vorsitzende bittet erneut um Themenvorschläge für die Ausschusssitzungen. Herr Hagen schlägt zeitnah das Thema klimaresiliente Hasenheide vor. Herr Laubach und Frau Eckes würden im Ausschuss gern die Personalentwicklung der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte vorgestellt wissen. Herr Teschner-Steinhardt regt aus Verwaltungssicht die Vorstellung des Projekts „ÖKONEU“ (Monitoring der Kleingewässer wie Pfuhle, Teiche etc.) im Ausschuss an.

Der Vorsitzende bedankt sich für die weiteren Anregungen und schließt die heutige Sitzung des Ausschusses.

   
    01.03.2022 - Ausschuss für Partizipation und Integration
    Ö 5 - gegenstandslos
   

Der Bezirksbürgermeister Herr Martin Hikel erläuterte den Anwesenden den Aufbau des Doppelhaushaltsplanes.

Da der Haushaltsplan noch nicht beschlossen wurde, befindet sich das Bezirksamt in einer vorläufigen Haushaltsordnung wodurch es zu einer verminderten Ausgabe von Mitteln verpflichtet ist. Die Schwerpunkte des vorherigen Doppelhaushaltes sollen im Wesentlichen fortgesetzt werden. Der Großteil der verfügbaren Mittel für den Integrationsbereich sowie der Integrationsfond sind unter dem Kapitel 3300 abgebildet. Die Struktur wurde von fünf auf sechs Geschäftsbereiche erhöht, woraus sich eine andere Kapitelstruktur ergibt. Daher sind keine direkten Vergleiche mit dem vergangenen Haushaltsplan möglich, da dieser anders abgebildet wurde. Aufgrund einer Ergänzung der Organisationseinheit Sozialraumorientierten Planungskoordination (OE SPK) wurde das Kapitel 3308 hinzugefügt, in dem auch die Stabsstelle für Dialog und Zukunft abgebildet ist.

Der Integrationsausschuss hält fest, dass keine Änderungswünsche angemerkt wurden.

   
    01.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt ein und erläutert kurz das Verfahren zur Beratung des Doppelhaushalts 2022/2023. Für die Stadtentwicklung betrifft dieses die Kapitel 3400, 4200, 4201 und 4202 des Bezirkshaushaltsplans. Änderungsanträge liegen nicht vor.

   
    01.03.2022 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Vorsitzende schlägt vor, dass der Ausschuss zunächst die Bürger*innenvorschläge für den Bezirkshaushalt inklusive der von der Verwaltung dazu vorgenommenen fachlichen Einschätzungen erörtert. Herr Szczepanski bittet Frau Malliara um eine kurze Darstellung des Verfahrens zur Bürger*innenbeteiligung und hat zum Vorschlag Nr. 14a eine konkrete Nachfrage. In der dort aufgeführten Einschätzung der Verwaltung heißt es, dass die Realisierbarkeit des Vorschlages ist im Hinblick auf Kosten zu prüfen ist. Ihm ist durch den Bezirksbürgermeister allerdings bestätigt worden, dass diese Maßnahme umgesetzt werde.

Frau Malliara stellt dem Ausschuss das Beteiligungsverfahren kurz vor, welches in 2021 unter meinberlin.de gestartet wurde und in über 170 Vorschläge zur Abstimmung mündete. Die durch die Bürger*innen daraus ausgewählten TOP 25 – Vorschläge wurden der Verwaltung zur fachlichen Einschätzung übersandt. Der Schwerpunkt der TOP 25 liegt in der Gestaltung des öffentlichen Raums. Herr BzStR Biedermann sichert zum Vorschlag Nr. 14a zu, dass die Verwaltung prüfen wird, wie die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erhöht werden kann. Da keine weiteren Wortmeldungen zu den Bürger*innenvorschlägen vorliegen, stellt der Vorsitzende fest, dass der Ausschuss den fachlichen Stellungnahmen der Verwaltung folgt. Der Ausschuss äußert keine Einwände. Anschließend werden durch den Vorsitzenden die einzelnen Titel aus dem Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes aus dem Haushaltsplanentwurf aufgerufen. Fragen dazu von Herrn Szczepanski und Frau Soetebeer werden von Herrn BzStR Biedermann bzw. Herrn Voskamp beantwortet. Der Vorsitzende bittet nun um Abstimmung der Drucksache. Im Ergebnis empfiehlt der mitbestimmende Ausschuss für Verkehr und Tiefbau dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mehrheitlich (Zustimmung: SPD, Grüne; Ablehnung: CDU; Enthaltung: FDP, AfD; nicht anwesend: Linke) die Beschlussfassung des Bezirkshaushaltsplans 2022/2023.

Unter Hinweis auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 09.03.2022 schließt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt zur Haushaltsberatung und damit zugleich auch die heutige Sitzung.

   
    02.03.2022 - Ausschuss für Ordnung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschussvorsitzende hält fest, dass es sich bei der Haushaltsbesprechung um die Kapitel 3330 – Geschäftsbereich Ordnungsamt - und 3400 – Geschäftsbereich Ordnung im öffentlichen Raum – handelt und bittet Frau Bezirksstadträtin Nagel etwas Grundsätzliches zum Haushalt zu sagen. Die Dezernentin Frau Nagel weist darauf hin, dass der Haushaltsentwurf eigentlich im Wesentlichen eine Fortschreibung des Haushalts der vergangenen Jahre ist, dieses zeigt sich daran, dass die Zahlen des Jahres 2020 als Ansatz für den Doppelhaushalt 2022 und 2023 genommen wurden.

Des Weiteren weist die Bezirksstadträtin Nagel darauf hin, dass zum Wirtschaftsplan und der Parkraumbewirtschaftung mit Herrn Korbjuhn ein absoluter Experte heute da ist, um Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

   
    02.03.2022 - Sozialausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Liecke anlässlich dieses Tagesordnungspunktes um einige einleitende Worte. Dieser gibt den Ausschussmitgliedern zunächst einen Überblick über die größten „Posten“ im Haushaltsplan des Geschäftsbereiches Soziales (siehe Anlage 1) und bittet anschließend Frau Schwarz um eine detaillierte Vorstellung des Haushaltes. Im Folgenden ruft der Ausschussvorsitzende die einzelnen Titel des Haushaltsplans für den Geschäftsbereich 5 für die Haushaltsjahre 2022/2023 auf und Fragen der Anwesenden werden durch Herrn BzStR Liecke und Frau Schwarz beantwortet. Im Einzelnen werden folgende Ansätze tiefergehend besprochen:

 

Kapitel 3910

Titel 38190 „Verrechnungen für zweckgebundenen Ausgaben“

Auf Nachfrage von Herrn Leppek erläutert Frau Schwarz, dass Kapitel 4520 die allgemeinen Finanzangelegenheiten sind und es handelt sich hier lediglich um den allgemeinen Hinweis, dass die Stiftungen dort ursprünglich verortet sind.

 

Titel 41210 „Aufwendungen für Beiräte“

Herr BzStR Liecke informiert auf Wunsch von Herrn Frankl darüber, dass aus diesem Ansatz die Sitzungsgelder für den Widerspruchsbeirat und den Bezirksteilhabebeirat finanziert werden.

 

Titel 42801 „Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten“

Auf Nachfrage von Herrn Frankl bestätigt Herr BzStR Liecke, dass die Tariferhöhungen im Ansatz enthalten sind, also in der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen umgesetzt wurden. Da die Tarifanpassung erst mit dem Monat Dezember wirksam wird, ist die Steigerung hier im Ansatz relativ gering.

 

Titel 68404 „Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe“

Herr BzStR Liecke merkt an, dass er sich derzeit sehr intensiv dafür einsetzt, dass für die derzeit vorgesehenen 17,10 Euro pro Platz bezirksübergreifend eine Anpassung umgesetzt wird. Aktuell verfügt der Bezirk über zu wenig Kältehilfeplätze. So es seitens der Senatsverwaltung entsprechende Möglichkeiten im Wege der Zielvereinbarung gibt, gilt es das Angebot der Kältehilfe konkreter zu unterlegen. Der Senat ist hier auch mit eigenen Überlegungen, wie der Zentralisierung der Kältehilfe auf Landesebene, in der Planung. Mangels Angebot konnten im vergangenen Jahr auch nicht alle Mittel ausgegeben werden. Es ist regelmäßig eine große Herausforderung, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen – insbesondere unter pandemischen Rahmenbedingungen, die eine Vollbelegung nicht zulassen.

 

Titel 68411 „Zuschüsse an Organe und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege“

Der Ausschussvorsitzende merkt positiv an, dass auch die Tee- und Wärmestube, der Kältebus und auch die Straßensozialarbeit in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wieder einen finanziellen Zuschuss erhalten.

 

Titel 68420 „Zuschüsse für freie Träger für Insolvenzberatung“

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden teilt Herr Rauter (AWO) mit, dass die Schuldnerberatung derzeit mit der Zuweisung gut auskommt. Der Ausschussvorsitzende dankt dafür, dass hier keine Kürzungen vorgenommen wurden.

 

Titel 68432 „Zuschüsse für besondere soziale Projekte“

Der Ausschussvorsitzende merkt positiv an, dass die Ansätze nicht geringer als im Vorjahr ausfallen und in Teilen sogar eine kleine Erhöhung vorgenommen wurde. Er bittet Herrn BzStR Liecke um Auskunft, ob es bereits Pläne für die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden 12.000 Euro gibt. Dieser informiert darüber, dass er derzeit in einem Austausch mit den Trägern ist, die bisher einen finanziellen Zuschuss aus diesen Mitteln erhalten haben. Des Weiteren macht er darauf aufmerksam, dass über die in Rede stehenden Mittel erst nach der vorläufigen Haushaltswirtschaft verfügt werden kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der Ukraine ist Herr BzStR Liecke aktuell zurückhaltend bei Zusagen im Rahmen der Vergabe der noch zur Verfügung stehenden Mittel, denn es ist aktuell noch nicht absehbar, ob es dringende Bedarfe gibt, auf die flexibel reagiert werden muss. Er hält es für absolut erforderlich, diesen kleinen „Puffer“ für unvorhersehbare Ausgaben zurückzuhalten. Herr Hecht merkt an, dass er es begrüßen würde, die Seniorentheatergruppe am Nachbarschaftsheim Neukölln weiterhin zu unterstützen, da es sich hierbei um aktive Seniorenarbeit handelt. Der Ausschussvorsitzende ergänzt an dieser Stelle, dass es seitens der SPD Fraktion und der Fraktion der Grünen geplant war, einen Antrag einzubringen, die Seniorentheatergruppe am Nachbarschaftsheim Neukölln auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren in gleicher Höhe finanziell zu unterstützen. Aber in der Tat gilt es auch aus seiner Sicht die Ausführungen des Herrn BzStR Liecke mit Blick auf die Situation in der Ukraine zu bedenken. Herr BzStR Liecke weist darauf hin, dass es hier keine Eile gibt, denn wie bereits ausgeführt, können die Mittel erst nach Beschluss des Haushaltes durch das Land ausgegeben werden. Da die Mittel aber im Ansatz enthalten sind, kann über die konkrete Verwendung auch zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden. Die Fraktionen der SPD und der Grünen stellen den Antrag im Ergebnis der Besprechung zunächst zurück.

 

Kapitel 3911

Titel 68162 „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach SGB XII und AsylbLG“

Auf Nachfrage von Herrn Pohl erläutert Frau Schwarz, dass das Budget hier in der Tat deutlich geringer ist als in 2020. Hier gibt es das sogenannte Planmengenmodell. Es wird davon ausgegangen, dass Neukölln zu viel Mengen in den Produkten hat, sodass dem Bezirk hier Mittel abgezogen werden. Die Klientel ist aber tatsächlich da und die erforderlichen Hilfen werden selbstverständlich auch geleistet und finanziert. Hierbei ist in aller Konsequenz eine Querfinanzierung aus anderen Bereichen, die auch in den Hilfen der besonderen Lebenslagen liegen, erforderlich. Der im Haushaltsplan enthaltene Ansatz entspricht dem, was der Geschäftsbereich als Budget erhalten hat. Herr Pohl merkt an dieser Stelle an, dass es wünschenswert wäre, wenn das Land den tatsächlichen Bedarf auch decken würde. Herr Leppek hinterfragt in diesem Zusammenhang die Haushaltsplanaufstellung vor dem Hintergrund des Planmengenverfahrens. Frau Schwarz erläutert noch einmal das Planmengenverfahren. Dies sieht vor, dass durch ein umfangreiches Angebot an Sozialarbeit die Zahl der Menschen, die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhalten müssen, deutlich reduziert werden könne. Damit wurde versucht, die Mengen zu reduzieren und bei der Sozialarbeit zu berücksichtigen. Für Neukölln wurden jedoch deutlich zu viele Mengen abgezogen, so dass das Problem besteht, dass alles, was über die Planmengen hinaus ausgegeben, nur mit 75% nachbudgetiert wird. Damit hat Neukölln an dieser Stelle einen Budgetierungsnachteil und „erwirtschaftet“ damit ein Defizit. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung kann hier jedoch keine Lösung herbeigeführt werden. Die Verwaltung verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, dass die Nachbudgetierungsquote von 75% auf wieder 100% erhöht wird. Betrachtet man die Stückkosten, die über die Kosten-Leistungsrechnung ermittelt werden, steht Neukölln nicht schlecht dar. Es ist also ausschließlich ein Mengenproblem. Des Weiteren führt sie aus, dass die Mengen in der Berliner Bezirken unterschiedlich hoch sind. Neukölln weist die meisten Mengen auf. Die Planmengen werden auch nach Sozialaspekten gewichtet, werden also nicht über alle Bezirke identisch gebildet.

 

Titel 67126 „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII und AsylbLG“

Herr Hecht bittet um Mitteilung, ob es sich bei dem Titel 67126 ähnlich verhält. Hierzu erklärt Frau Schwarz, dass es seit dem Haushalt 2020 das neue Kapitel 3915 gibt, unter dem die Eingliederungshilfe tatsächlich verortet ist. Bei den in Rede stehenden Titel unter Kapitel 3911 handelt es sich um Restzahlungen aus den Jahren bis 2019. Daher ist der Ansatz hier deutlich geringer. Die neuen Zahlungen sind im Kapitel 3915 Titel 67133 nachgewiesen.

 

Kapitel 3912

Titel 67118 „Unterbringung als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII“

Auf Nachfrage von Herrn Pohl bestätigt Frau Schwarz, dass es sich hier um den gleichen Sachverhalt handelt wie unter Kapitel 3911 Titel 68162 handelt, es hier lediglich die stationären und nicht die ambulanten Hilfen betrifft.

 

Kapitel 3930

Titel 67141 „Altenhilfe nach dem SGB XII“

Herr Leppek stellt einen Änderungsantrag der FDP Fraktion vor, wonach die Einrichtung eines neuen Kapitels (3820) und eines Titels mit einem Ansatz in Höhe von 3.000 Euro für die Seniorenvertretung Neukölln gefordert wird. Diese Mittel sollen aus dem Ansatz bei Titel 67141 herausgelöst werden. Er merkt an, dass die Seniorenvertretung Neukölln zu den am schlechtesten ausgestatteten in Berlin gehört. Herr BzStR Liecke macht zunächst darauf aufmerksam, dass es sich bei Kapitel 3820 um ein Kapitel für Friedhöfe handelt und er dies als pietätlos und sachfremd betrachtet. Er geht davon aus, dass es sich hier um einen Schreibfehler handelt. Im Übrigen würde die Einfügung eines neuen Kapitels für einen einzigen Titel keinen Sinn machen und auch nicht den haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) entsprechen. Er verweist auf Abschnitt 1 Nr. 4 der in Rede stehenden Richtlinien, wo erklärt ist, wie Kapitel zu bilden sind. Inhaltlich führt er aus, dass für die Seniorenvertretung im Jahr 2019 insgesamt 900 Euro zur Verfügung standen, von denen lediglich 400 Euro abgerufen wurden. Generell hat der Geschäftsbereich für die Seniorenvertretung ein Budget von 1.043 Euro. Er schlägt vor, bei Kapitel 3930 Titel 67141 (Altenhilfe nach dem SGB XII) zur Schärfung eine Erläuterung einzufügen, dass für die Ausgaben der Seniorenvertretung bis zu 3.000 Euro aus dem Ansatz vorgesehen werden. Damit wäre dem Sinn des Antrages entsprochen. Der Ausschussvorsitzende begrüßt diesen Vorschlag und bittet Herrn Leppek um Mitteilung, ob er dem Vorschlag zustimmt oder eine Abstimmung des Antrages in der vorliegenden Form wünscht, was jedoch aufgrund des falschen Kapitels und der fehlenden schriftlichen Vorlage schwierig wird. Herr Leppek stellt klar, dass Kapitel 3920 gemeint ist und bittet um Mitteilung, wie verbindlich der Vorschlag von Herrn BzStR Liecke sei. Frau Schwarz erklärt, dass eine verbindliche Erläuterung nicht möglich sei, aber einer Aufnahme in die Erläuterung zum in Rede stehenden Titel nichts entgegenstehen würde. Sie merkt in diesem Zusammenhang aber auch an, das bisher zu keinem Zeitpunkt ein Antrag der Seniorenvertretung auf zusätzliche Mittel bei der Verwaltung eingegangen sind. Auch Herr Hecht fragt, ob denn seitens der Seniorenvertretung mehr Mittel gefordert werden. Hierzu führt Herr Bender aus, dass die Seniorenvertretung Neukölln in der Tat nicht so üppig ausgestattet sei wie Vertretungen in anderen Bezirken. Auch die technische Ausstattung sei sehr veraltet. Gleichwohl ist die Unterstützung seitens des Seniorenservices jederzeit gegeben. Er würde es begrüßen, wenn im Notfall mehr finanzielle Mittel abgerufen werden könnten. Herr BzStR Liecke bittet Herrn Bender zukünftig die Verwaltung oder gerne auch ihn anzusprechen, wenn es Probleme gibt. Zur Anpassung der Verordnung über die Aufwandentschädigungen der ehrenamtlich tätigen Personen hat er im Übrigen bereits die zuständige Senatorin angeschrieben um den bereits angestoßenen Prozess voranzubringen. Bereits in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage haben sich zahlreiche Bezirke für eine einheitliche Regelung und Mindeststandards ausgesprochen. Leider wurden keinerlei nach außen erkennbaren Maßnahmen seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales getroffen, um den Prozess voranzubringen. Herr BzStR Liecke geht dennoch weiterhin davon aus, dass die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den bezirklichen Seniorenvertretungen auch in ihrer Senatsverwaltung hoch eingeschätzt wird und ein Interesse an einer Verständigung zu dem Thema besteht. Ziel muss es aus seiner Sicht sein, die durchweg gewünschte und bisher in manchen Bezirken in unterschiedlichster Weise und Höhe und wohl ohne geeignete gesetzliche Regelung auch praktizierte Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit in den bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit einheitlich zu beschließen und durch Anpassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zu kodifizieren. Gegenstand dieser politischen Abstimmungen muss dann zwangsläufig auch der Beschluss einer entsprechenden Finanzierung sein. Auch Herr Seidel macht noch einmal deutlich, dass die Verwaltung jederzeit ansprechbar ist. Im Übrigen stellt das Bezirksamt der Seniorenvertretung Räumlichkeiten mit einer technischen Ausstattung (Arbeitsplatz, PC, Drucker, Verbrauchsmaterialien etc.) zur Verfügung. Herr Bender zeigt sich über die wohlwollenden Worte des BzStR erfreut und begrüßt seine Bemühungen. Auch der Ausschussvorsitzende würde eine Lösung auf Landesebene sehr begrüßen. Im Anschluss an die Ausführungen bringt Herr Leppek noch einmal sein Befremden zum Ausdruck, das der Seniorenvertretung bisher nur sehr geringe Mittel zur Verfügung gestellt wurden und geht davon aus, dass er sich auf das Wort des Herrn BzStR Liecke verlassen kann und die verabredete Erläuterung in den Haushaltsplan eingefügt wird. Im Ergebnis zieht Herr Leppek den Antrag der FDP Fraktion zurück. Herr BzStR Liecke zeigt sich irritiert über die Form der Ansprache. Er ist nicht dafür bekannt, dass er Zusagen nicht einhält. Im Übrigen sei die Erläuterung verbindlich für die Verwaltung. Herr Leppek entschuldigt sich für sein Wording und macht deutlich, dass er nicht an dem Wort von Herrn BzStR Liecke zweifelt.

 

Kapitel 3960

Titel 68144 „Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach SGB II als laufende Leistung“

Herr Pohl merkt an, dass ihm der Aufwuchs vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise als zu niedrig erscheint. Hierzu macht Herr BzStR Liecke darauf aufmerksam, dass steigende Energiepreise nicht ein Jahr im Voraus ermittelt bzw. beziffert werden können. Zur Systematik der Zahlungen von Heizkosten und Energiekosten im Rahmen des Leistungsbezugs kommt er anlässlich des Antrages zur Drs. 0137/XXI unter TOP 6 noch einmal ausführlich zu sprechen. Der Ausschussvorsitzende erläutert ergänzend, dass es sich hier um den sogenannten Z-Teil des Haushaltsplans handelt, bei dem es um gesetzliche Ansprüche von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern geht, die nicht per Haushalt geregelt werden können. Wenn Ansprüche bestehen, dann sind diese Leistungen zu erbringen. Im Übrigen werden diese Ausgaben basiskorrigiert. Im Anschluss an die Besprechung des Bezirkshaushaltsplans für den Geschäftsbereich Soziales kommt Herr Frankl noch einmal auf die Problematik der 75%igen Basiskorrektur zurück und bitte um Mitteilung, ob die Höhe des zu erwartenden Defizites beziffert werden kann. Frau Schwarz führt aus, dass dies nur teilweise prognostiziert werden kann, zurzeit wird von einem Defizit in Höhe von rund 400.000 Euro ausgegangen. Herr Seidel macht noch einmal deutlich, dass die Abschaffung des Planmengenmodells seit langem gefordert wird und dies seiner Erkenntnis nach auch Gegenstand der Koalitionsvereinbarung ist. Er freut sich über eine Unterstützung aus dem Sozialausschuss heraus. Hierzu regt der Ausschussvorsitzende an, dass die Ausschussmitglieder bzw. Fraktionen in dieser Angelegenheit auf die Fraktionen im Abgeordnetenhaus zugehen sollten. Da im Rahmen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern keine Vorschläge den Geschäftsbereich Soziales betreffen und auch keine Meldung dazu vorliegt, verzichtet der Ausschussvorsitzende auf ein Aufrufen der Vorschläge. Zu den übrigen Ansätzen gibt es seitens der Ausschussmitglieder keine weiteren Fragen. Der Ausschussvorsitzende lässt den vorliegenden Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Neukölln für die Haushaltsjahre 2022/2023 für den Geschäftsbereich Soziales abstimmen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss der BVV die Annahme des Bezirkshaushaltsplans Neukölln für die Haushaltsjahre 2022/2023 für den Geschäftsbereich Soziales mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Ja: SPD, Grüne

Nein: CDU, Die LINKE

Enthaltung: FDP, AfD

 

Herr Pohl bittet zu Protokoll zu nehmen, dass der vorliegende Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Neukölln abgelehnt wird, da kein nennenswerter Aufwuchs im Personalbereich zu verzeichnen ist und somit zentrale Probleme wie z.B. bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen nicht behoben werden. Des Weiteren bittet Herr Koglin zu protokollieren, dass er sehr überrascht darüber ist, dass die Unionsfraktion dem Haushaltsteil des eigenen Dezernenten nicht zustimmt. Das heißt aus seiner Sicht, der Dezernent hat haushaltspolitisch nicht die Unterstützung seiner eigenen Fraktion. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Erörterung des Haushaltsplans und beendet den Tagesordnungspunkt.

   
    03.03.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Blumenthal teilt mit, dass die Pandemie nicht ohne Spuren an den bezirklichen Finanzen vorbeigegangen ist. Auch wenn Neukölln in den letzten beiden Jahren einen bezirklichen Schutzschirm hatten, ist in diesem Jahr die Besonderheit, dass Neukölln die vorläufige Haushaltswirtschaft bis zum Beschluss des Landeshaushalts berücksichtigen muss. 78 Millionen Euro stehen den Bezirken weniger zur Verfügung. Das macht für Neukölln 6,8 Millionen Euro weniger. 327.000 gemeldete Menschen leben in Neukölln. Der Bezirk hat eine gute Grundversorgung. Doch der Mangel an Fachpersonal ist auch in Neukölln spürbar und auch der weiterhin wachsende Bedarf an Präventionsmaßnahmen, als Schlüssel für ein gesundes Leben. Politische Schwerpunkte können weitergeführt werden, aber es ist nicht möglich weitere nötige Projekte anzustoßen, die eine größere Finanzierungsgrundlage haben. Dies gilt auch für den Wunsch gute Schwerpunkte zu verstätigen und in die Regelfinanzierung zu überführen. Neukölln muss sich bewusstmachen, dass es ein Haushalt ist, der unter ganz schwierigen Vorbedingungen steht. Es besteht eine seit über zwei Jahren andauernden pandemischen Krise, hinzukommt seit letzter Woche Mittwoch eine global neue Situation die auch die Haushalte beeinflussen kann. Frau Blumenthal möchte vor allem danke an die Bezirksverwaltung sagen, für die Arbeit an dem über 600 Seiten starkem Papier, dass ein Gesamtrahmen von über eine Milliarde Euro aufzeigt. Frau Blumenthal weist daraufhin, dass Bezirke die Herzkammer der Politik sind und der Goldstaub die großen und kleinen Menschen in Neukölln sind, umso wichtiger sei es mindestens das zu halten, was bisher geschafft wurde. Frau Zeisig teilt mit, dass 180 Vorschläge für den Bürger:innenhaushalt eingegangen sind. In der 2. Phase können nun die Bürger:innen abstimmen. Der Vorschlag mit dem meisten Stimmen kommt weiter. Frau Jahnke geht die Kapitel für den Jugendbereich durch, beginnend mit dem Kapitel 4010 und den Unterkapiteln 42201 – 45903. Herr Stemmermann möchte zum bei 42201 - Bezüge der planmäßigen Beamt:innen wissen, ob der deutliche Aufwuchs auf Neueinstellungen oder Umstrukturierungen zurückzuführen ist? Herr Gladisch antwortet, dass er diesbezüglich überfragt ist, aber verweist darauf, dass es sich nicht um Stellen in den Einrichtungen der Jugendarbeit handelt, sondern um die verbeamtete Stelle im Jugendamt, die für die Jugendarbeit zuständig sind (Fachsteuerung), genauere Daten können nachgeliefert werden. Herr Krause-Jentsch verweist auf den letzten Gesundheitsausschuss, der ebenfalls den Haushalt zu Thema hatte und wo es teilweise Umwandelungen von Stellen gab und sich den 42201 anschaut, ist dieser Bereich mit 146.000 € höher ist als im Jahr davor mit 53.500 €. Im 42801 zeigt sich eine gegenteilige Entwicklung. Das lässt vermuten, dass Stellen, die zuvor für Angestellte vorgesehen waren, diese in Beamt:innenstellen umgewandelt wurden. Herr Gladisch verweist auf den hinteren Teil im Haushaltsplan, den Stellenplan und nachschauen, welche Stellen der 4010 beinhaltet. Frau Blumenthal schlägt vor, die Daten im nächsten JHA nachzuliefern. Herr Stemmermann stimmt dem zu.

 

Nachtrag per E-Mail am 03.03.2022 von Herrn Krause-Jentsch:

 Im Kapitel 4010 - 42201 (planmäßige Beamte) gab es eine Steigerung von 2021 zu 2022 (53.500 € zu 146.000 €), im Kapitel 4010 - 42801 (planmäßige Tarifbeschäftigte) jedoch eine Reduzierung (629.000 €zu 522.000 €).

 

Frau Jahke teilt mit, dass als nächstes die Unterkapitel von 51190 bis 67139 besprochen werden, sofern Fragen bestehen. Es bestehen dazu keine Fragen. Frau Jahke verweist auf den nächsten der Unterkapitel von 67161 bis 68466. Dazu gibt es ebenfalls keine Fragen. Frau Jahke verweist als nächsten und letzten Punkt im Kapitel 4010 auf das Unterkapitel 68490. Auch dazu gibt es keine Meldungen. Im weiteren Verlauf wird das Kapitel 4011 - Einrichtungen der Jugendarbeit besprochen mit zunächst den Abschnitten über die Einnahmetitel in den Unterkapiteln von 11121 bis 38190. Dazu gibt es keine Stellungnahmen oder Fragen. Der nächste Abschnitt in diesem Kapitel ist betrifft die Unterkapitel 41201 bis 51168. Es gibt eine Meldung von Frau Hermes. Diese teilt mit, dass sie die Unterlagen und die Einladung, sowie andere Teilnehmende auch, und das letzte Protokoll nicht erhalten hat. Sie kann daher keine Fragen stellen, da sie die Inhalte im Vorfeld nicht kannte. Frau Blumenthal teilt mit, dass einige Mitglieder der JHA noch nicht offiziell gewählt worden sind und daher noch nicht im E-Mail-Verteiler vom JHA sind, obwohl bereits eine aktualisierte TN-Liste ans BVV-Büro versendet wurde. Es erfolgt ein Verweis auf die Homepage, wo der Haushaltsplan einsehbar ist und dass es zwei Einladungs-E-Mails mit entsprechenden Anhängen im Vorfeld gegeben hat. Frau Jahke teilt erneut mit, dass aktuell das Kapitel 4011 – Einnahmetitel besprochen wird. Der Haushaltsplan wird in die Videokonferenz durch Herrn Gladisch eingeblendet. Frau Jahke stellt fest, dass keine Fragen zum Kapitel 4011 bestehen. Frau Jahke geht weiter zu den Ausgabetiteln von 41201 bis 51168 und stellt fest, dass dazu ebenfalls keine Fragen oder Anmerkungen bestehen. Frau Jahke geht weiter zu den Titeln von 51190 – 54116. Herr Stemmermann möchte zum Titel 54116 wissen, wieso gibt es diesen eigenen Titel und was ist dieses und nächstes Jahr geplant? Herr Gladisch erklärt, dass es drei Varianten gibt, wie das Jugendamt Kinder- und Jugendreisen lt. Haushaltsplan veranstalten kann: Die fremdveranstaltenden Reisen durch freie Träger finanziert durch Transfermitteln, die bezirkseigenen Kinder- und Jugendreisen veranstalten eine Reise eigenem Personal finanziert mit Sachmitteln und internationale Begegnungen als dritter Titel (unter Kapitel 4010). Unter diesen drei Titeln können ausnahmsweise auch Einnahmen verbucht werden. Frau Müller fragt, ob denn schon konkrete Pläne für Kinder- und Jugendreise bestehen? Herr Gladisch teilt mit, dass das Jugendamt die Kinder- und Jugendreisen als Pflichtaufgabe sieht und es bereits einige konkrete Pläne gibt, aber die Planungen aktuell erschwert sind durch die vorläufige Haushaltsplanung. Beim nächsten JHA kann ein Überblick über die geplanten Reisen gegeben werden. Die meisten Reisen werden in den Sommerferien stattfinden.  Frau Blumenthal verweist dazu auf den Titel 53104. Frau Herz ergänzt, dass die internationalen Jugendbegegnungen direkt bei der Senatsverwaltung beantragt werden und tauchen im Haushaltsplan nicht auf. Frau Jahke geht weiter zu den Titeln 44690 bis 68490.

Frau Jahke stellt fest, dass dazu ebenfalls keine Fragen oder Anmerkungen bestehen. Frau Jahke teilt, dass es mit dem Investitionstitel 71508 – Abriss und Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung Manege weitergeht. Herr Gladisch teilt mit, dass hier die Investitionsmittel mit enthalten sind und der Haushaltsplan bisher so nicht organisiert war. Frau Jahke geht weiter zum Investitionstitel 82146 – Kauf von Grundstücken.

Herr Gladisch teilt mit, das Grundstück der Buckower Felder wurde der Wohnungsbaugesellschaft geschenkt und das Jugendamt kauft die Grundstücke der Buckower Felder nun zurück. Frau Jake schließt das Kapitel 4011 und macht weiter mit dem Kapitel 4015. Herr Gladisch teilt mit, dass es sich hierbei um ein ziemlich neues Kapitel handelt. Darunter wurden alle Leistungen, die etwas mit Teilhabeleistung und Eingliederungshilfe zu tun haben. Herr Bucksmeier fragt im Chat, wie es sein kann, dass ein Grundstück verschenkt wird und dann vom Jugendamt zurückgekauft werden muss? Herr Gladisch teilt mit, dass er die Frage nicht beantworten kann. Auf dem Grundstück soll es nicht nur eine Jugendeinrichtung geben, sondern auch eine Kita. Der Wohnungsbauträger ist verpflichtet diese beiden Einrichtungen zu errichten. Die Verhandlungen im Vorfeld sind nicht zufriedenstellend verlaufen. Frau Blumenthal teilt mit, dass die Verhandlungen mehr als ungünstig verlaufen sind, da nun Gelder investiert werden müssen, die an anderer Stelle fehlen werden.

Herr Gladisch ergänzt, dass es in der Karl-Marx-Straße auch noch es eine Baulücke gibt, die noch dem Bezirk gehört, aber mangels Kapazitäten nicht in der Lage ist, selber zu bauen. Eine Variante wäre derzeit dieses Grundstück auf eine Wohnungsbaugesellschaft zu übertragen und somit zu schenken, damit diese dort bauen können. Das Jugendamt kann sich dort dann einmieten. Zu solchen Konstrukten kommt es, wenn es an anderer Stelle mangelt, in diesem Fall mangelt es an der Kapazität bei den Hochbauämtern, die nur eine bestimmte Menge von Projekten begleiten und steuern kann. Das Hochbauamt legt den Schwerpunkt derzeit auf den Schulbau und kann deswegen bestimmte zusätzliche Projekte nicht aufnehmen. Frau Jahke erkundigt sich, ob die Antwort von Frau Blumenthal für Herrn Bucksmaier ausreichend ist. Dies wird bejaht. Frau Jahke teilt mit, dass mit Kapitel 44015 weitergemacht wird. Dabei handelt es sich um die Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Das betrifft die Einnahmetitel von 11936 bis 28135 und 67116 als Ausgabetitel. Frau Jahke stellt fest, dass es dazu keine Fragen oder Anmerkungen gibt. Frau Jahke verweist als nächstes auf die Titel von 67133 bis 68149 sowie auf die letzten beiden Titel in diesem Kapitel 68167 und 68187. Frau Jahke schließt dieses Kapitel ab, da es keine weiteren Fragen gibt. Im Weiteren wird das Kapitel 4021 – Kindertagesbetreuung besprochen und hier die Einnahmetitel von 11112 bis 23391 sowie die Ausgabetitel 42201 bis 45903. Es gibt dazu keinen weiteren Nachfragen oder Hinweise.

Frau Jahke macht weiter mit den Titeln von 63621 bis 68102. Hierzu bestehen keine Nachfragen und Frau Jahke beendet das Kapitel 4021. Frau Jahke teilt mit, dass nun das Kapitel 4040 – Förderung von Familien und familiärer Erziehung besprochen wird, hier zunächst die Einnahmetitel von 11934 bis 28111 sowie die Ausgabetitel von 42201 bis 51168. Dazu gibt es keine Wortmeldungen. Zu den Titeln von 52501 bis 68158 hat Herr Stemmermann eine Frage zu den Aus- und Fortbildungsmitteln im Titel 52501. Da ist der IST-Stand 2020 deutlich über den Ansätzen für 2022/2023. Wo kommt dafür das Geld her oder sind weniger Ausbildungen geplant? Herr Gladisch teilt mit, dass der Titel Aus- und Fortbildungen in mehreren Bereichen zu finden ist und verweist auf 4000 und auch auf die EFB. Hier ist er spezialisiert auf die Jugendberufsagentur und die Mitarbeitenden dort. Wahrscheinlich sind in 2020 Mittel verschoben worden aus einem anderen Titel, weil die gegenseitig deckungsfähig sind. Frau Fragel ergänzt, dass in 2020 die Zahlungen für die Fortbildungen und Supervisionen für den RSD aus diesem Titel gegangen sind.  Es wurde damals ein Antrag für eine Pauschale über 44.000 € gestellt. Warum das ausgerechnet aus dem Titel 52501 aus dem Kapitel 4040 das Geld gezahlt worden ist, ist Frau Fragel nicht bekannt. Herr Gladisch ergänzt, dass es im Land Berlin für den Bereich RSD eine Projektvereinbarung gab, die zur Absicherung gedient hat und dienen soll und Ende dieses Jahres ausläuft. In dieser Projektvereinbarung waren verschiedene Maßnahmen verabredet, u.a. Ausstattung mit technischen Geräten, die immer noch nicht genutzt werden können, und regelmäßige Finanzierung von Supervision und Fortbildung. Diese Projektvereinbarung ist über diesen Titel abgewickelt worden. Es handelt sich dabei um Mittel vom Land die in den Bezirk gingen. Diese Mittel gab es im letzten Jahr auch. Es stellt sich die Frage, wie diese damals abgewickelt wurden. Herr Lehmann teilt mit, dass es am 29.04.2020 von der Senatsverwaltung ein Schreiben gab, in dem wurden die Mittel zugesagt. Darunter fielen einerseits eine IT-Pauschale und die Mittel für die Supervision und Fortbildungen, dazu wurden Titel benannt (4040-52501 für Supervision). Frau Birk möchte wissen, ob dieser Haushalt gewährleistet, dass die freien Träger die Mindestlöhne zahlen können? Herr Gladisch teilt mit, dass das Thema sich überschneidet mit dem Thema der Corona Sonderzahlung. Der Mindestlohn steht in Verbindung mit dem Fachkräftegebot. Dabei handelt es sich um Fachkräfte, die nicht nach Mindestlohn bezahlt werden, da sich deren Gehaltsgruppe weit darüber befindet. Das Thema Mindestlohn stellt sich im Bereich der Jugendhilfe nicht. Ansonsten sind die freien Träger die Arbeitgeber, die in der Verantwortung sind, die angemessenen Löhne zu bezahlen. Das Problem des möglichen Nichteinhaltens des Mindestlohns kommt durch das Fachkräftegebot nicht in der Jugendhilfe vor. Frau Blumenthal ergänzt, dass die freien Träger bei Einstellung von Personal gesetzlich verpflichtet sind, den Mindestlohn zu zahlen. Frau Jahke teilt mit, dass als Nächstes das Kapitel 4042 – Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme besprochen wird. Darunter fallen die Einnahmetitel von 1193 bis 28290. Herr Gladisch teilt mit, dass es sich hierbei um einen Bereich handelt, wo viele Einnahme eingenommen werden, sonst ist das eher nicht der Fall. Die Einnahme sind z.B. Kostenbeiträge von Eltern bei stationären Hilfen oder wenn das Jugendamt Neukölln zunächst für eine anderen Kommune finanziell einspringt und sich im Nachhinein das Geld von der anderen Kommune zurückholt.

In dem Bereich fließt manchmal sehr viel Geld oder es gibt eine andere Rechtsgrundlage, wie z. B. das Opferentschädigungsgesetz. In diesem Titel können hohe Einnahme erfolgen. Frau Jahke bedankt sich bei Herrn Gladisch für die Erläuterung und schlägt vor mit dem Titel von 42790 bis 67149 weiterzumachen. Herr Leppek weist daraufhin, dass dieser Bereich der Haushaltsplanung regelmäßig für hohe Ausgaben sorgt. Herr Leppek möchte wissen, warum in einigen Bereichen keine Erhöhungen eingeplant worden sind. Im Titel 67104 gibt es in Bezug auf den IST-Stand in 2021 überhaupt keine Steigerung und gegenüber dem IST-Stand in 2020 nur eine leichte Steigerung. Im Kapitel 67142 hingegen gibt es eine Steigerung um 700.000 € sowie im Kapitel 67145 eine Steigerung um knappe 300.000 €. Die Frage ist, wie werden die Steigerungen kalkuliert bzw. nach welchen Kriterien werden dieser Entscheidungen hinsichtlich der Bedarfe zugrunde gelegt?

Hintergrund der Frage ist, dass im Rahmen von Corona die Probleme im Jugendbereich nicht weniger geworden sind, sondern mehr. Inwieweit sind die Probleme im Jugendbereich durch Corona schon eingepreist? Herr Gladisch antwortet, dass 1. die Hilfen zur Erziehung in den letzten Jahren den Bezirkshaushalt eher nicht in Schwierigkeiten gebracht hat, sondern eher bei Plus-Minus-Null rausgekommen und 2. wird diesem gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung nach einem relativ komplizierten Verfahren eine Plansumme zu bestimmten Zuweisungspreisen zugeteilt, die auch nur für Hilfen zur Erziehung verwendet werden kann und nach vernünftigen Gesichtspunkten auf die Titel verteilt werden muss. Es besteht keine Möglichkeit eigenständig eine größere Steigerung einzuplanen, weil es sich um eine Zuweisung handelt. Zwischen den einzelnen Titel des Bereichs der Hilfen zur Erziehung kann, orientiert nach dem IST- Stand der letzten Jahre und unter Berücksichtigung möglicher Steigerungen (z. B. erhöhte Kostensätze), Summen hin- und hergeschoben werden. Die Titel sind gegenseitig deckungsfähig. Die zugewiesene Summe hat in den vergangenen Jahren ausgereicht, teilweise mussten Gelder auch zurückgegeben werden, weil bestimmte Mengen nicht erreicht worden sind (negative Basiskorrektur). Frau Jahke fährt fort mit den Titeln von 67156 bis 68190 sowie 68490 und stellt fest, dass dazu keine weiteren Anmerkungen bestehen. Im weiteren Verlauf wird das Kapitel 4043 – Leistungen außerhalb des SGB VIII erwähnt, hier mit den Titeln von 11201 bis 68435. Es bestehen keine Fragen oder Anmerkungen. Frau Jahke fragt, ob es zum nächsten Kapitel 4044 – Leistungen des SGB XII, Landespflegegesetz außerhalb von Einrichtungen mit den Titeln von 11936 bis 86322 Fragen oder Anmerkungen bestehen. Es gibt keine Anmerkungen. Im letzten Kapitel 4045 geht es weiter mit den Titel 11936 bis 68149, dazu gibt es keine Fragen und Stellungnahmen. Frau Jahke bedankt sich bei der Verwaltung für die Unterstützung und geht auf eine Frage aus dem Chat zum Kinder- und Jugendparlament von Frau Malliara ein. Frau Malliara möchte wissen, ob neben der Anschubfinanzierung auch eine Querfinanzierung mehrerer Ämter vorgesehen ist, so wie es in der Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen ist und ob der JHA hierzu was zu sagen hat? Frau Blumenthal teilt mit, dass das Kinder- und Jugendparlament ein wichtiges Vorhaben ist und was viel Startzeit nun begonnen hat. Die Initiatoren dieses Kinder- und Jugendparlaments sind u.a. auch Initiatoren vom Bürger:innenbeteiligungsantrag. Frau Blumenthal hat mit dem Bezirksbürgermeister verabredet, dass aus dem Beteiligungshaushalt die Anschubfinanzierung von 16.000 € kommt und alles Weitere mit den Kindern und Jugendlichen aus dem Parlament abgesprochen wird. Herr Leppek hat einige Nachfragen zu diesem Thema. Die 16.000 € sind Mittel um das Projekt anzuschieben. Wie sieht es mit den Folgekosten für den laufenden Betrieb aus? Wie hoch sind diese? Ist die Finanzierung gesichert und wer würde die Kosten übernehmen? Kann die Kostenkalkulation bzw. eine Kostenübersicht des Trägers eingesehen werden kann. Frau Blumenthal teilt mit, dass das Kinder- und Jugendparlament eine Gruppe von Jugendlichen ist, die sich vor einigen Jahren zusammengefunden und mit viel Engagement die Bezirkspolitik überzeugt haben, sie zu unterstützen. Der erste finanzielle Teil, den sie bekommen, ist gesichert und im Weiteren wird nach einer zukünftigen Finanzierungsmöglichkeit gesucht. Die Gruppe der Jugendlichen ist ehrenamtlich tätig und hat unter Berücksichtigung anderer politischer Belange (u.a. Wahlkampf) gewartet und jetzt, unterstützt durch das Kinder- und Jugendbüro, einen ersten Finanzplan für die zukünftige Finanzierung aufgestellt. Das Kinder- und Jugendparlament wird sich im JHA noch einmal vorstellen. Es besteht aber bereits jetzt eine breite Unterstützung. Herr Gladisch ergänzt, dass die Initiatoren sich bereits im letzten Jahr im JHA vorgestellt haben und dabei wurde auch eine Summe von 16.000 € genannt, u.a. Material, Büroausstattung, Öffentlichkeitsarbeit. Frau Blumenthal möchte zum Thema Skatepark mitteilen, dass sie sich sehr über diesen Antrag gefreut hat. Es gab dazu positive Rückmeldung aus der Neuköllner Skater-Szene der Jugendlichen. Bei der Abstimmung gab es dafür 98 Stimmen und war somit auf Platz zwei. Es gab ein Votum hinsichtlich der Örtlichkeit mit dem Platz des neugestalteten Blaschkoallee-Parks, da diese Fläche als Freizeitfläche für Familien mit Kindern vorgesehen ist.  Nach Rücksprache mit Herrn Gladisch wird mit Herrn Biedermann nach einem anderen Ort gesucht. Die Frage ist weiterhin, kann sich der Bezirk die Errichtung und Pflege/Instandhaltung eines Skater-Parks finanziell leisten? Es wird derzeit diesbezüglich nach einer Möglichkeit der Umsetzung gesucht. Frau Malliara bedankt sich für die Rückmeldungen und möchte zusätzlich wissen, ob es zum dritten Vorschlag „Neukölln dreht am Rad“ eine Empfehlung zur Umsetzung gibt? Herr Gladisch teilt mit, dass die Arbeit der Verkehrserziehung mit dem Fahrrad in die Arbeit der Jugendhilfe integriert werden könnte, aber dazu kein eigener Schwerpunkt auferlegt wird. Der Schwerpunkt der Verkehrserziehung liegt in den Schulen und nicht in der Jugendhilfe. Es gibt aber diverse Fahrradwerkstätten in einigen Jugendeinrichtungen. Herr Lehmann fragt, ob der JHA den ersten beiden Vorschlägen zustimmt und dem dritten nicht? Frau Jahke bejaht die Frage von Herrn Lehmann. Frau Jahke empfiehlt den Haushalt in der vorliegenden Form anzunehmen. Darüber erfolgt eine Abstimmung. Frau Birk teilt mit, dass sie den Bezirkshaushalt für die CDU-Fraktion ablehnt.

Frau Becker enthält sich.

Herr Leppek enthält sich.

Herr Wagner enthält sich.

Die Abstimmung wird beendet mit 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen.

 

Frau Jahke bedankt sich bei den Mitarbeiter:innen der Verwaltung für die Teilnahme und Erarbeitung des Haushaltsplans.

   
    09.03.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Mücke stellt den Etat der Wirtschaftsförderung vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Titeln. Der Titel 54053 Veranstaltungen dient zur Finanzierung von Netzwerktreffen, die sich gezielt an Unternehmer und Unternehmerinnen des Bezirks wenden. Mittel für spezifische Beratungsleistungen von Gründerinnen stehen nicht zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung berät Existenzgründerinnen und –Gründer gleichermaßen und verweist interessierte Frauen dabei auf die vielfältigen Angebote des Landes Berlin und wirtschaftsorientierter Verbände und Organisationen.

 

Abstimmung über die Vorlage 0147/XXI

Zustimmung: SPD und Grüne

Enthaltung: AfD und FDP

Ablehnung: CDU und Linke

   
    10.03.2022 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte führt in den Tagesordnungspunkt ein.

Herr Schulze geht die den Ausschuss betreffenden Kapitel durch

 

Kapitel 3320

Herr Dehne erkundigt sich, warum der Ansatz in Titel 42801 geringer ist. Dies ergibt sich aus der Neuordnung der Geschäftsbereiche. Die Zahlen sind deshalb nicht mit den Ansätzen aus den Vorjahren vergleichbar. Gleiches gilt für die Titel 68406 und 68473.

 

Kapitel 3600

Keine Wortmeldungen

 

Kapitel 3610

Herr Dehne bittet um Erläuterung zum Titel 54010. Frau Simon verweist auf die Erläuterung zum Titel und die dort erwähnte Verschiebung des Alpha-Bündnisses aus einem anderen Titel. Auch die Ausgaben für den Wachschutz erhöhen sich.

 

Kapitel 3620

Herr Dehne erkundigt sich nach dem Aufwuchs in Titel 42801. Diese bezieht sich auf die 2020/21 erfolgten Festanstellungen. Damit korrespondiert die Reduktion bei den freien Mitarbeiter*innen in Titel 42701.

 

Frau Dr. Worschech erkundigt sich nach dem Grund für die Reduktion im Titel 51140. Frau Simon verweist darauf, dass die Ausgaben ans Ist 2021 angepasst wurden. Die für die Wartung der Instrumente entstehenden Kosten werden keinesfalls auf die Musikschüler*innen umgelegt.

 

Kapitel 3630

Herr Hochstraßer erkundigt sich zum Titel 11122, warum die Eintrittsgelder absinken. Frau Simon erklärt, dass das Bezirksamt bemüht ist, Veranstaltungen der Kooperationspartner und Kulturakteure, die nur geringe Einnahmen erzielen, zu unterstützen, z.B. im Gemeinschaftshaus.

 

Kapitel 3640

Keine Wortmeldungen

 

Kapitel 3700

Frau Klein begrüßt die Erhöhung der Mittel für den Schüler*innenhaushalt.

 

Frau Dr. Worschech erkundigt sich zum Titel 51802, warum die Ausgaben hier schwanken. Herr Renker erläutert, dass die Ausgaben 2020 coronabedingt geringer waren. Die Ansätze 2022 und 2023 spiegeln die tatsächlich benötigten Mittel wider, wobei die benötigten Mittel 2023 wegen der Fertigstellung des Neubaus der Clay-Schule geringer sind. Frau Dr. Worschech spricht sich dafür aus, für den Transport künftig nach Möglichkeit auf dieselbetriebene Busse zu verzichten.

 

Frau Klein begrüßt die in Titel 71401 geplanten Maßnahmen für den Campus Efeuweg.

 

Kapitel 3701

Herr Hochstraßer erkundigt sich zum Titel 70211, ob in den Baukosten die steigende Inflation bereits eingerechnet ist. Frau Korte verneint dies.

 

Herr Dehne erkundigt sich, warum die Mittel im Titel 51420 höher sind und ob der Vergabemindestlohn eingerechnet ist. Hier gibt es einen Aufwuchs aufgrund des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens. Aufgrund der derzeit gültigen Ausschreibung ist der neue Vergabemindestlohn noch nicht berücksichtigt. Für die laufenden Verträge wurde der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültige Vergabemindestlohn berücksichtigt. Eine Neuausschreibung würde einen großen Verwaltungsaufwand verursachen.

Der Titel 68180 fällt werg, weil die Beiträge wegen des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens weggefallen sind.

 

Frau Dr. Worschech schlägt vor, in einer der kommenden Sitzungen das Thema Beförderung zum Schwimmunterricht anzusprechen.

 

Kapitel 3702

Keine Wortmeldungen.

 

Kapitel 3703

Herr Dehne erkundigt sich zum Titel 68156, was von diesen Mitteln bezahlt wird. Es handelt sich um die Lernmittel für die evangelische Schule Neukölln.

 

Frau Dr. Worschech erkundigt sich zur geplanten Finanzierung für den Campus Rütli, warum die geplanten Bezirksmittel so gering sind. Herr Renker erläutert: Die entsprechenden Titel etwa zu den Außenanlagen betreffen einzelne Abschnitte, die fertiggestellt werden. Dazu kommt, dass die Bauarbeiten auch aus anderen Mitteln finanziert werden. Das Thema wird in der nächsten Sitzung näher erläutert.

 

Kapitel 3704

Keine Wortmeldungen

 

Kapitel 3705

Frau Klein erkundigt sich, ob der Bezirk auch Transportkosten für Kinder übernehmen muss, die nicht im Bezirk wohnen. Das trifft zu, es gilt das Schulprinzip.

 

Herr Dehne erkundigt sich zum Titel 71403, warum dieser wegfällt. Der Grund ist, dass die Maßnahme fertiggestellt ist.

 

Abstimmung:

J: 8

N: 5

E: 2

Damit wird dem federführenden Ausschuss die Annahme empfohlen.

   
    10.03.2022 - Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Bezirksbürgermeister Martin Hikel stellt den Haushalt vor. Anschließend werden Fragen zu den Einzelplänen 3500, 3501 und 3502 erörtert.

 

Antrag Roland Leppek (FDP): Streiche den Titel 11158 (neu) „Einnahmen aus der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Gästevignetten“ aus Einzelplan 3500.

Gegenrede Wolfgang Hecht (SPD)

Fürrede Roland Leppek (FDP)

Abstimmungsergebnis: 1:10:4

Damit wurde der Antrag abgelehnt.

 

Gesamtabstimmung: Die Ausschussmitglieder votieren die Einzelpläne 3500, 3501 und 3502.

8:2:5

Damit empfiehlt der Ausschuss der BVV die Annahme der Einzelpläne ohne Änderungen.

   
    10.03.2022 - Sportausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Kapitel 3715

Herr Stemmermann erkundigt sich zum Titel 68406, ob dieses Jahr alle Mittel ausgegeben werden können und ob das Mädchen- und Frauensportfest stattfinden kann. Die Ausgabe der Mittel hängt davon ab, wann der Haushalt beschlossen wird. Das Stattfinden beider Mädchen- und Frauensportfeste ist gesichert, sie werden allerdings nicht vom FB Sport durchgeführt, sondern lediglich durch diesen unterstützt.

 

Abstimmung

J: 7

N: 5

E: 2

 

Damit wird dem federführenden Ausschuss die Annahme empfohlen.

   
    15.03.2022 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

   
    16.03.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Ausschuss für für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Änderung: Der Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 wird wie folgt beschlossen:

 

Repaircafe Buckow

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für die Einrichtung durch Initiativen in Buckow und die damit verbundene Grundausstattung eines Reparatur-Cafes u.a. für die Reparatur von Fahrrädern und Elektrokleingeräten in Buckow einzusetzen und hierfür Mittel von bis zu 10.000 EUR im Haushalt bereitzustellen u.a. für die Grundausstattung.

 

Nachhaltigkeitsbeauftrgte*r

Das Bezirksamt wird gebeten, im Stellenplan Vorsorge zu treffen, dass die Stelle der Nachhaltigkeitsbeauftragten/des Nachhaltigkeitsbeauftragten gesichert wird.

Begründung: Der Bezirk Neukölln hat mit Stolz das Fair-Trade Zertifikat erhalten. Die Zertifizierung als Fairtrade-Town sei keine dauerhafte Auszeichnung, sondern müsse regelmäßig mit Leben erfüllt und weiterentwickelt werden.

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2022

1.020.202.600

1.020.202.600

27.447.000

davon Bauinvestitionen

28.148.000

28.150.000

9.100.000

2023

1.015.330.600

1.015.330.600

29.902.000

davon Bauinvestitionen

18.555.000

18.556.000

11.875.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2022 und 2023 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

Begründung:

1.                 Allgemeines

1.1.           Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme. Die Aufstellung des Haushalts 2022/2023 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2022 und 2023 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf. Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Fortschreibungen der Globalsummen 2022/2023 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen. Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2020, soweit bedeutende pandemiebedingte Einflüsse bestanden liegen der Budgetierung die Daten des Jahres 2019 zugrunde. Zu berücksichtigen ist zudem ein neuer Teilplafond Pauschale Minderausgabe i.H.v. von insgesamt rd. -78,1 Mio. Euro. Damit sollen die Bezirke an der Auflösung des aufgrund Steuerschätzung pandemiebedingt entstandenen Handlungsbedarfs beteiligt werden.[1] Der Anteil Neuköllns beträgt rd. -6,8 Mio. Euro. Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2020/2021 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert. Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bewirken.

1.2.           Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden. Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2021 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 festzulegen. Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3). Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen. Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2021 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2022 und 2023 wie folgt abgebildet wird:

  2022 2023

pauschale Minderausgabe:  -6.029 T€ -9.365 T€

pauschale Mehreinnahme: 3.953 T€ 2.270 T€

 

Die Pauschalen gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[2] nicht übersteigen. Hinsichtlich der Zulässigkeitsprüfung, das zweite Planjahr des Doppelhaushaltes betreffend, ist erfahrungsgemäß die Fortschreibung der Zuweisung abzuwarten. Soweit sich danach eine Überschreitung ergeben sollte, werden zu gegebener Zeit durch SenFin erforderliche Regelungen getroffen. Das Bezirksamt ist verpflichtet, die notwendigen Pauschalen zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

2.                 Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2020 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden. Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist. Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge von 271 T€ veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet. Zudem sind in den Jahren 2022/2023 die jeweils aus den Jahren 2018/2019 durchgeleiteten positiven Ergebnisse der Jahre 2020/2021 i.H.v. 9.490 T€ bzw. 7.864 T€ eingestellt.

3.                 Ausgaben

3.1.           Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel sowie die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung. Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

3.2.           Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 124.646,9 T€ in 2022 und 125.873,1 T€ in 2023 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2020. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von 95 Prozent angenommen. Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung fortgeschrieben berücksichtigt. Der Bezirksplafond wurde um, aus Sicht der SenFin, seit 2018 wiederholt nicht verausgabte Personalmittel der Bezirke abgesenkt. Der Betrag von insgesamt rd. 29,2 Mio. Euro soll im Landeshaushalt zentral veranschlagt werden, um künftige landespolitische Schwerpunkte/Richtlinien der Regierungskoalition finanziell für die Bezirke abzusichern und Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auswirkungen auf die Ausfinanzierung des bestehenden Stellenplans sind nicht absehbar.

3.3.           Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2021. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt. Im Rahmen der innerbezirklichen Eckwertezuweisung wurden bestehende bezirkliche Schwerpunktsetzungen auf dem Planungsstand 2020 verstetigt. Hierzu gehören z.B. allg. Kinder- und Jugendförderung, Präventionskette und Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit. Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind. Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

4.                 Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2021-2025 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 21.368 T€ in 2022 und 9.830 T€ in 2023 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind. Mit Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen 2022/ 2023[3] teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt. Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.311 T€ für die Haushaltsjahre 2022/2023 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen. Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

5.                 Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung im Regelfall relevanten Basisjahres 2020 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

6.                 Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 117 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

7.                 Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan als Anlage 5 erstmals beigefügt ist ein Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist für beide Planjahre ein Defizit aus, das mit 125 T€ in 2022 und 441 T€ in 2023 aus dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 68209) auszugleichen ist.

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

Anlagen:

  •                Bezirkshaushaltsplan 2022/2023

 

Berlin-Neukölln, den 15. Februar 2022

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Redebeiträge: Herr BzBm Hikel, Herr Vorsteher Oeverdieck, Herr BV Dr. Hoffmann, Frau BV Klein, Frau BV Worschech, Herr BV Abed, Herr BV Potthast, Herr BV Leppek, Frau BV Soetebeer, Herr BV Szczepanski, Frau BV Tanana, Frau BV Draeger, Herr BV G. Kringel, Herr BV Dehne, Frau BV Aßmann, Herr BV Hochstraßer, Herr BV Potthast, Herr BV Schulze, Herr BV Stemmermann, Herr BV Leppek, Herr BzBm Hikel, Frau BV Draeger, Herr BV Wittke, Herr BV G. Kringel

 

Herr BV Schulze stellt einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag der LINKEN Nr.1.

Die Fraktion der LINKEN übernimmt den Änderungsantrag der CDU.

 

Änderungsantrag der LINKEN Nr.1 incl Änderung der CDU:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Bezirksdoppelhaushalt 2022/2023 werden die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Rekommunalisierung der Schulreinigung gemäß des Beschlusses „Rekommunalisierung der Schulreinigung im Doppelhaushalt 2022/23 umsetzen“ (Drs. Nr. 2211/XX) getroffen. Dabei soll wie im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart spätestens zum Jahr 2023 mit der stufenweisen Einführung der Eigenreinigung begonnen werden. Die hierfür notwendigen Finanzbedarfe sollen vorrangig durch das Land refinanziert werden. Sollte dies nicht gelingen, kann auf Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung zurückgegriffen werden. Die Erarbeitung des Stufenplans durch die SE Facility Management zur Umsetzung der Rekommunalisierung wird sofort unter Einbindung der Schulen, Vertreter*innen von IG BAU, ver.di und des DGB sowie die Initiative „Schule in Not“ in geeigneter Weise begonnen.

 

Der Änderungsantrag der LINKEN Nr. 1 incl. der Änderung der CDU wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der LINKEN bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

 

Änderungsantrag der LINKEN Nr.2.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln möge beschließen:

 

Aus nicht zweckgebundenen Mehr-Zuweisungen des Senates soll eine pauschale Mehrausgabe bei der SE Finanzen gebildet werden.

 

Daraus und ggf. aus nicht verbrauchten Personalmitteln sind u.a. für folgende Aufgaben Mittel bereit zu stellen:

 

 Im Einzelplan 37 sollen die Mittel für die Schulausstattung gem. § 7 Abs. 5 SchulG (Titel 51912, 52509, 53405) erhöht werden.

 Im Kapitel 4010 sollen Mittel für die Aufstockung der Leistungsverträge gem. §§ 11, 13 und 16 SGB VIII (Titel 67103, 67139 und 67161) eingestellt werden.

 Im Kapitel 4010 soll das Angebot an Schulsozialarbeit auf weitere Schulen ausgeweitet werden (Titel 68466).

 Im Einzelplan 41 sollen Mittel für die Suchthilfe, insbesondere für mobile Drogenkonsumraumangebote eingestellt werden. Ggf. ist hierfür ein entsprechender Titel neu einzurichten.

 Zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes im Bereich Fahrradverkehr soll eine weitere Planungsstelle eingerichtet werden.

 Im Kapitel 3800 sollen zusätzliche Mittel für die Absenkung von Bordsteinen an Querungsstellen (Titel 52101) sowie Mittel zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes (Rad- und Fußverkehr) eingestellt werden.

 Zur Anpassung bestehender Verträge an den Berliner Vergabemindestlohn bspw. in der Gebäudereinigung (Titel 51701 in Kapitel 3306), beim Schulcatering (Titel 51420 im Einzelplan 37) oder in der Grünpflege (Titel 52110 im Kapitel 3810) sollen die Mittel erhöht werden.

 

Der Änderungsantrag der LINKEN Nr.2 wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU und der FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

 

Änderungsantrag der FDP:

Lfd. Nr.

Seite

Entwurf

Ansätze in Euro

Ansatz

mehr (+)

weniger (-)

in Euro

 

Begründung/

Bemerkung

1

230

Kapitel 3400

Titel 11201

Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder

 

2022 = 2.300.000

2023 = 2.350.000

 

 

 

 

 

 

+300.000

+300.000

Bemühungen und Zwangsgelder gegen Vermüllung und andere Delikte müssen verstärkt werden. Dadurch mehr Einnahmen.

2

231

Kapitel 3400

Titel 42201

Bezüge Beamtinnen, Beamten

 

2022 = 973.000

2023 = 980.000

 

 

 

 

 

+125.000

+125.000

Bemühungen und Zwangsgelder gegen Vermüllung und andere Delikte müssen verstärkt werden.

3

231

Kapitel 3400

Titel 42221

Bezüge AnwärterInnen

 

2022 = 34.000

2023 = 34.000

 

 

 

 

+11.000

+11.000

Bemühungen und Zwangsgelder gegen Vermüllung und andere Delikte müssen verstärkt werden. Verstärkte Bemühungen in Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung.

4

231

Kapitel 3400

Titel 51140

Geräte, Ausstattung, Ausrüstung

 

2022 = 15.000

2023 = 15.000

 

 

 

 

 

+5.000

+5.000

Erhöhter Bedarf bei mehr Personal und verstärkten Bemühungen

5

231

Kapitel 3400

Titel 51403

Ausgaben für Haltung von Fahrzeugen

 

2022 = 30.000

2023 = 30.000

 

 

 

 

 

+10.000

+10.000

Bei erhöhter Kontrolldruck und steigenden Energiepreisen ist eher Aufwuchs zu erwarten

6

232

Kapitel 3400

Titel 51802

Mieten für Fahrzeuge

 

2022 = 45.000

2023 = 50.000

 

 

 

 

+10.000

+10.000

Mehr Bedarf bei mehr Personal und Kontrollen

7

232

Kapitel 3400

Titel 68209

Zuschuss Parkraumbewirtschaftung

 

2022 = 125.000

2023 = 441.000

 

 

 

 

 

-125.000

-441.000

 

 

Keine Parkraumbewirtschaftung, keine Zuschüsse

8

346

Kapitel 3810

Titel 52110

Unterhaltung der Grünanlagen

 

2022 = 3.043.000

2023 = 3.078.000

 

 

 

 

 

+300.000

+300.000

 

Notwendig, um Erholungscharakter der Grünanlagen zu erhalten.  Volkspark-Charakter der Hasenheide muss wiederhergestellt, Schilder erneuert werden. Mehr Aufenthaltsqualität und Erholungscharakter im sozialen Brennpunkt Neukölln.

 

Gegenfinanzierung durch + in Kapitel 3400 und/oder pauschale Minderausgaben oder Mehreinnahmen im Gesamthaushalt. Verantwortung BA

 

Der Änderungsantrag der FDP wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU und der LINKEN gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU, der LINKEN und der FDP bei Enthaltung der AfD beschlossen.


[1] vgl. Schreiben SenFin HB 5120-1/2021-1-2 zum Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2022/2023 vom 14.04.2021, S. 14

[2]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[3] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2020-1-11 zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 vom 19.05.2021

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