Drucksache - 0147/XXI  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Dr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.02.2022 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Ausschussberatung
28.02.2022 
3. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
28.02.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vertagt   
15.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
01.03.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau gemeinsam mit der 3. Sitzung des Ausschusses für GrünUmweltNaturKlima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Partizipation und Integration Ausschussberatung
01.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration gegenstandslos   
Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung Ausschussberatung
01.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung gemeinsam mit der 4. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussberatung
01.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sozialausschuss Ausschussberatung
02.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Ordnung Ausschussberatung
02.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
03.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschussberatung
09.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik Ausschussberatung
10.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
10.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 2. öffentlichen Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sportausschuss Ausschussberatung
10.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Sportausschusses gemeinsam mit der 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.03.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
!_Bezirkshaushaltsplan-Neukölln_2022-2023_BA-Beschluss
Überweisung alle Ausschüsse
Ausschuss HVKN vertagt
Ausschuss Beschluss Ges
Ausschuss Beschluss VuT
Ausschuss Beschluss PartInt
Ausschuss Beschluss Stadt
Ausschuss Beschluss Ord
Ausschuss Beschluss Soz
Ausschuss Beschluss JHA
Ausschuss Beschluss GUNK
Ausschuss Beschluss WuA
Ausschuss Beschluss BGAQ
Ausschuss Beschluss BSK
Ausschuss Beschluss Sport
Ausschuss Beschluss HVKN
Beschluss

Der Ausschuss für für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Änderung: Der Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 wird wie folgt beschlossen:

 

Repaircafe Buckow

Das Bezirksamt wird gebeten, sichr die Einrichtung durch Initiativen in Buckow und die damit verbundene Grundausstattung eines Reparatur-Cafes u.a. für die Reparatur von Fahrrädern und Elektrokleingeräten in Buckow einzusetzen und hierfür Mittel von bis zu 10.000 EUR im Haushalt bereitzustellen u.a. für die Grundausstattung.

 

Nachhaltigkeitsbeauftrgte*r

Das Bezirksamt wird gebeten, im Stellenplan Vorsorge zu treffen, dass die Stelle der Nachhaltigkeitsbeauftragten/des Nachhaltigkeitsbeauftragten gesichert wird.

Begründung: Der Bezirk Neukölln hat mit Stolz das Fair-Trade Zertifikat erhalten. Die Zertifizierung als Fairtrade-Town sei keine dauerhafte Auszeichnung, sondern müsse regelmäßig mit Leben erfüllt und weiterentwickelt werden.

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2022

1.020.202.600

1.020.202.600

27.447.000

davon Bauinvestitionen

28.148.000

28.150.000

9.100.000

2023

1.015.330.600

1.015.330.600

29.902.000

davon Bauinvestitionen

18.555.000

18.556.000

11.875.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2022 und 2023 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

Begründung:

1.                 Allgemeines

1.1.           Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme. Die Aufstellung des Haushalts 2022/2023 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2022 und 2023 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf. Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Fortschreibungen der Globalsummen 2022/2023 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen. Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2020, soweit bedeutende pandemiebedingte Einflüsse bestanden liegen der Budgetierung die Daten des Jahres 2019 zugrunde. Zu berücksichtigen ist zudem ein neuer Teilplafond Pauschale Minderausgabe i.H.v. von insgesamt rd. -78,1 Mio. Euro. Damit sollen die Bezirke an der Auflösung des aufgrund Steuerschätzung pandemiebedingt entstandenen Handlungsbedarfs beteiligt werden.[1] Der Anteil Neuköllns beträgt rd. -6,8 Mio. Euro. Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2020/2021 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert. Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bewirken.

1.2.           Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden. Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2021 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 festzulegen. Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3). Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen. Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2021 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2022 und 2023 wie folgt abgebildet wird:

  2022 2023

pauschale Minderausgabe:  -6.029 T€ -9.365 T€

pauschale Mehreinnahme: 3.953 T€ 2.270 T€

 

Die Pauschalen gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[2] nicht übersteigen. Hinsichtlich der Zulässigkeitsprüfung, das zweite Planjahr des Doppelhaushaltes betreffend, ist erfahrungsgemäß die Fortschreibung der Zuweisung abzuwarten. Soweit sich danach eine Überschreitung ergeben sollte, werden zu gegebener Zeit durch SenFin erforderliche Regelungen getroffen. Das Bezirksamt ist verpflichtet, die notwendigen Pauschalen zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

2.                 Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2020 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden. Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist. Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge von 271 T€ veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet. Zudem sind in den Jahren 2022/2023 die jeweils aus den Jahren 2018/2019 durchgeleiteten positiven Ergebnisse der Jahre 2020/2021 i.H.v. 9.490 T€ bzw. 7.864 T€ eingestellt.

3.                 Ausgaben

3.1.           Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel sowie die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung. Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

3.2.           Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 124.646,9 T€ in 2022 und 125.873,1 T€ in 2023 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2020. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von 95 Prozent angenommen. Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung fortgeschrieben berücksichtigt. Der Bezirksplafond wurde um, aus Sicht der SenFin, seit 2018 wiederholt nicht verausgabte Personalmittel der Bezirke abgesenkt. Der Betrag von insgesamt rd. 29,2 Mio. Euro soll im Landeshaushalt zentral veranschlagt werden, um künftige landespolitische Schwerpunkte/Richtlinien der Regierungskoalition finanziell für die Bezirke abzusichern und Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auswirkungen auf die Ausfinanzierung des bestehenden Stellenplans sind nicht absehbar.

3.3.           Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2021. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt. Im Rahmen der innerbezirklichen Eckwertezuweisung wurden bestehende bezirkliche Schwerpunktsetzungen auf dem Planungsstand 2020 verstetigt. Hierzu gehören z.B. allg. Kinder- und Jugendförderung, Präventionskette und Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit. Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind. Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

4.                 Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2021-2025 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 21.368 T€ in 2022 und 9.830 T€ in 2023 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind. Mit Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen 2022/ 2023[3] teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt. Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.311 T€ für die Haushaltsjahre 2022/2023 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen. Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

5.                 Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung im Regelfall relevanten Basisjahres 2020 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

6.                 Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 117 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

7.                 Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan als Anlage 5 erstmals beigefügt ist ein Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist für beide Planjahre ein Defizit aus, das mit 125 T€ in 2022 und 441 T€ in 2023 aus dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 68209) auszugleichen ist.

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

Anlagen:

  •                Bezirkshaushaltsplan 2022/2023

 

Berlin-Neukölln, den 15. Februar 2022

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Der mitberatende Ausschuss für Sport empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Soziales empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Der Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2022

1.018.845.600

1.018.845.600

27.447.000

davon Bauinvestitionen

28.146.000

28.148.000

9.100.000

2023

1.015.357.600

1.015.357.600

29.902.000

davon Bauinvestitionen

18.553.000

18.554.000

11.875.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2022 und 2023 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

Begründung:

8.   Allgemeines

8.1.      Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2022/2023 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2022 und 2023 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Fortschreibungen der Globalsummen 2022/2023 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2020, soweit bedeutende pandemiebedingte Einflüsse bestanden liegen der Budgetierung die Daten des Jahres 2019 zugrunde. Zu berücksichtigen ist zudem ein neuer Teilplafond Pauschale Minderausgabe i.H.v. von insgesamt rd. -78,1 Mio. Euro. Damit sollen die Bezirke an der Auflösung des aufgrund Steuerschätzung pandemiebedingt entstandenen Handlungsbedarfs beteiligt werden.[4] Der Anteil Neuköllns beträgt rd. -6,8 Mio. Euro.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2020/2021 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bewirken.

8.2.      Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2021 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2021 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2022 und 2023 wie folgt abgebildet wird:

  2022 2023

pauschale Minderausgabe:  -6.029 T€ -9.365 T€

pauschale Mehreinnahme: 2.600 T€ 2.301 T€

 

Die Pauschalen  für das Jahr 2022 gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[5] nicht übersteigen. Für das Jahr 2023 übersteigen die veranschlagten Pauschalen diese Zulässigkeitsgrenze um rd. 2 Mio. Euro. Hinsichtlich der Zulässigkeitsprüfung, das zweite Planjahr des Doppelhaushaltes betreffend, ist erfahrungsgemäß die Fortschreibung der Zuweisung abzuwarten. Soweit sich danach weiterhin eine Überschreitung ergeben sollte, werden zu gegebener Zeit durch SenFin erforderliche Regelungen getroffen.

Das Bezirksamt ist verpflichtet, die notwendigen Pauschalen zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

9.   Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2020 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge von 271 T€ veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2022/2023 die jeweils aus den Jahren 2018/2019 durchgeleiteten positiven Ergebnisse der Jahre 2020/2021 i.H.v. 9.490 T€ bzw. 7.864 T€ eingestellt.

10.        Ausgaben

10.1.  Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel sowie die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung. Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

10.2.  Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 124.646,9 T€ in 2022 und 125.873,1 T€ in 2023 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2020. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von 95 Prozent angenommen.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung fortgeschrieben berücksichtigt.

Der Bezirksplafond wurde um, aus Sicht der SenFin, seit 2018 wiederholt nicht verausgabte Personalmittel der Bezirke abgesenkt. Der Betrag von insgesamt rd. 29,2 Mio. Euro soll im Landeshaushalt zentral veranschlagt werden, um künftige landespolitische Schwerpunkte/Richtlinien der Regierungskoalition finanziell für die Bezirke abzusichern und Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auswirkungen auf die Ausfinanzierung des bestehenden Stellenplans sind nicht absehbar.

10.3.  Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2021. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt. Im Rahmen der innerbezirklichen Eckwertezuweisung wurden bestehende bezirkliche Schwerpunktsetzungen auf dem Planungsstand 2020 verstetigt. Hierzu gehören z.B. allg. Kinder- und Jugendförderung, Präventionskette und Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

11.        Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2021-2025 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 21.368 T€ in 2022 und 9.830 T€ in 2023 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen 2022/ 2023[6] teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.311 T€ für die Haushaltsjahre 2022/2023 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

12.        Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung im Regelfall relevanten Basisjahres 2020 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

13.        Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 117 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

14.        Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan als Anlage 5 erstmals beigefügt ist ein Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist für beide Planjahre ein Defizit aus, das mit 125 T€ in 2022 und 441 T€ in 2023 aus dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 68209) auszugleichen ist.

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2022/2023

 

Berlin-Neukölln, den 15. Februar 2022

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister


[1] vgl. Schreiben SenFin HB 5120-1/2021-1-2 zum Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2022/2023 vom 14.04.2021, S. 14

[2]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[3] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2020-1-11 zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 vom 19.05.2021

[4] vgl. Schreiben SenFin HB 5120-1/2021-1-2 zum Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2022/2023 vom 14.04.2021, S. 14

[5]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[6] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2020-1-11 zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2022/ 2023 vom 19.05.2021

 
 

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