Tagesordnung - 20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 28.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bezirksamt Treptow-Köpenick, BVV-Saal
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Asylbewerberunterkunft Späthstraße  
0666/XIX  
Ö 5.2  
Unterkunft für flüchtende Menschen in der Späthstraße  
0685/XIX  
Ö 6  
Vorlagen zur Wahl      
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2014/2015 (Doppelhaushalt)  
Enthält Anlagen
0662/XIX  
Ö 7.2  
Bebauungsplan XIV-263a ("Spielplatz Saalestraße Ost")  
Enthält Anlagen
0664/XIX  
Ö 7.3  
Bebauungsplan XIV-274b ("Waßmannsdorfer Dreieck")  
0665/XIX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
0690/XIX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Baumaßnahmen am Bahnhof Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
0691/XIX  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Lehr-und Lernmittel nicht ausgegeben?  
Enthält Anlagen
0692/XIX  
Ö 9.3  
Enthält Anlagen
Mangelhafte Ausschilderung über den Erhalt der Briefwahlunterlagen  
Enthält Anlagen
0696/XIX  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Vermietung von Wohnungen im Haus Harz  
Enthält Anlagen
0693/XIX  
Ö 9.5  
Enthält Anlagen
Kommt die neue Clay-Oberschule noch?  
Enthält Anlagen
0701/XIX  
Ö 9.6  
Enthält Anlagen
Finanzmittel des Jobcenters  
Enthält Anlagen
0694/XIX  
Ö 9.7  
Enthält Anlagen
Konzerte Tempelhofer Feld  
Enthält Anlagen
0697/XIX  
Ö 9.8  
Ablagerung von Unrat im Mittelbuschweg  
Enthält Anlagen
0695/XIX  
Ö 9.9  
Orientierungshilfe für sehbehinderte Menschen  
Enthält Anlagen
0698/XIX  
Ö 9.10  
Enthält Anlagen
Haushaltsvollmacht für das Bezirksamt  
Enthält Anlagen
0700/XIX  
Ö 9.11  
Selbsterfüllende Prophezeiung  
0699/XIX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Linksextremistisch motivierte Straftaten in Neukölln  
Enthält Anlagen
0630/XIX  
Ö 10.2  
Treffpunkt von Rechtsextremist_innen in Rudow?  
0639/XIX  
Ö 10.3  
Enthält Anlagen
Schnüffeln in sozialen Netzwerken  
Enthält Anlagen
0633/XIX  
Ö 10.4  
Kein Schnüffeln in sozialen Netzwerken  
0636/XIX  
Ö 10.5  
Neuköllner "Umsteiger_innen" im Schuljahr 2012/2013  
0640/XIX  
Ö 10.6  
Enthält Anlagen
Mietspiegel 2013  
Enthält Anlagen
0643/XIX  
Ö 10.7  
Mehrsprachiges Informationsblatt zu den neuen Schulabschlüssen BBR und MSA  
0642/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Geschäftsordnung Vorstand  
0354/XIX  
Ö 11.2  
Eingaben und Beschwerden I  
0444/XIX  
Ö 11.3  
Eingaben und Beschwerden II  
0445/XIX  
Ö 11.4  
Änderung der Geschäftsordnung I  
0540/XIX  
Ö 11.5  
Änderung der Geschäftsordnung II  
0541/XIX  
Ö 11.6  
Schulessen soll bezahlbar bleiben  
0561/XIX  
Ö 11.7  
Mehrsprachige Broschüre "Neukölln macht Grundschule" und "Neukölln macht Oberschule"  
0601/XIX  
Ö 11.8  
Umwandlung in Ferienwohnungen versagen  
0560/XIX  
Ö 11.9  
Volksbegehren ernst nehmen  
0532/XIX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Hörberatungsstelle in Neukölln in Gefahr?  
0672/XIX  
Ö 12.2  
Hörberatungsstelle in Neukölln erhalten  
Enthält Anlagen
0670/XIX  
Ö 12.3  
Neubau der Clay-Schule in Sicht?  
Enthält Anlagen
0667/XIX  
Ö 12.4  
Notunterkünfte in ehemaliger Gartenkolonie  
0668/XIX  
Ö 12.5  
BVG-Bus 171 durch Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
0669/XIX  
Ö 12.6  
Fehlende LererInnen in Neuköllner Schulen  
0679/XIX  
Ö 12.7  
Spielhallengesetz  
Enthält Anlagen
0673/XIX  
Ö 12.8  
Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße  
Enthält Anlagen
0684/XIX  
Ö 12.9  
Haushaltsbelastung durch zu hohe Kosten  
Enthält Anlagen
0680/XIX  
Ö 12.10  
Klagen gegen Hartz IV-Bescheide  
Enthält Anlagen
0687/XIX  
Ö 12.11  
Maßnahmen gegen steigende Mieten  
0681/XIX  
Ö 12.12  
Investoren zu Sozialwohnungen verpflichten  
0688/XIX  
    VORLAGE
    Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Mit welchen Konzepten gedenkt das Bezirksamt bei der Schaffung von neuem Wohnraum den Anteil von in Neukölln notwendigen Sozialwohnungen sicherzustellen?

 

  1. Wie können bei den konkret anstehenden Bauprojekten (Umnutzung, Neubau) ehem. C&A/KMStr. und Frauenklinik/Mariendorfer Weg städtebauliche Verträge zu Gunsten von Sozialwohnungen geschlossen werden?

 

  1. Warum gibt es in Neukölln keine Bürgerbeteiligung in Form von offenen Fachgesprächen vor der verbindlichen Bauleitplanung um bei größeren Bauprojekten ab 100 Wohnungen Bewohner zwecks Bedarfsermittlung und Planung einzubeziehen?

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Fuhrmann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der LINKEN wie folgt:

 

Zu 1.

 

Die Sicherstellung von Sozialwohnungen bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist Aufgabe der Wohnungs- und Mietenpolitik des Senats. Derzeit plant der Senat, ab dem Jahr 2014 etwa 1000 neue Sozialwohnungen, also etwa 83 Wohnungen pro Bezirk, zu schaffen. Dies bedingt jedoch, dass sich auch die jeweiligen Bauherren auf das diesbezügliche Finanzierungsmodell einlassen. Wie Sie sicherlich wissen, Frau Fuhrmann, können Sie keinen Unternehmer dazu zwingen, seine Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen und zu vermieten. Insoweit muss zunächst einmal die Finanzierung des Gesamtprojektes durch den Senat vorliegen, bevor über die Planungen detailliert diskutiert werden kann.

 

Zu 2.

 

Auf Grund fehlender Rahmenbedingungen zur Schaffung von Sozialwohnungen ist ein Abschluss Städtebaulicher Verträge zur Sicherung von Sozialwohnungen nicht möglich. Würden zudem städtebauliche Verträge zugunsten Sozialwohnungen geschlossen werden, würde es sich hier um sogenannte Kompensationsgeschäfte handeln. Und die, werte Frau Fuhrmann, sind nach dem Baugesetzbuch untersagt! Städtebauliche Verträge müssen dem Angemessenheitsgebot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) entsprechen und dürfen dem Koppelungsverbot nicht widersprechen.

 

Zu dem genannten ehemaligen C&A-Grundstück ist zu ergänzen, dass eine Wohnnutzung auf Grund der Lagegunst innerhalb des Hauptzentrums entlang der Karl-Marx-Straße keine Entwicklungsoption darstellt. Im Bebauungsplan XIV-B 1 ist dieses Grundstück entsprechend als Kerngebiet festgesetzt. Die Schaffung von neuem Wohnraum zu günstigen Mietpreisen lässt sich angesichts der hohen Grundstückspreise in dieser Zentrumslage wohl kaum wirtschaftlich darstellen.

 

Unabhängig hiervon gilt es, für die vorhandenen Wohnungen das Umfeld zu verbessern, um das Sanierungsziel: Stabilisierung der vorhandenen Wohnnutzung zu erreichen. Allein das ist schon eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe.

 

 

Zu 3.

 

Im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderlichen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierbei wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen.

Darüber hinaus erfolgt bei beschleunigten Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung im Sinne von § 13a des Baugesetzbuchs – über das gesetzliche Erfordernis hinaus – in der Regel eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs.

Ein weitergehendes Beteiligungserfordernis wird nicht gesehen und ist personell auch nicht leistbar.

 

Allerdings gehe ich davon aus, dass Ihre Frage sich auf das Bauvorhaben Kormoranweg der Baugenossenschaft IDEAL bezieht. Hierzu ist anzumerken, dass der Bauherr die Information der Bürgerinnen und Bürger  selbst bestimmt und durchgeführt hat. Eine Bedarfsermittlung von Wohnraum unter Einbeziehung der Bürger hätte im Übrigen zur Folge, dass es keinen Bedarf gäbe- und zwar nirgendwo in Berlin, denn nach Ansichten der Bewohner von Gebieten, in denen Wohnungsbau entstehen soll, soll ja alles lieber so bleiben, wie es ist.

 

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

   
    28.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.12 - vertagt
    Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt

Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    18.09.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.17 - vertagt
    Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt

Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    30.10.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - vertagt
    Die Drucksache wird gem

Die Drucksache wird gem. § 39 GO der BVV Neukölln auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    27.11.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.4 - beantwortet
    Beantwortet durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing

Beantwortet durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing.

 

Redebeiträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Dobberke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Oeverdick, Herr Bv Biedermann

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Fuhrmann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der LINKEN wie folgt:

 

Zu 1.

 

Die Sicherstellung von Sozialwohnungen bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist Aufgabe der Wohnungs- und Mietenpolitik des Senats. Derzeit plant der Senat, ab dem Jahr 2014 etwa 1000 neue Sozialwohnungen, also etwa 83 Wohnungen pro Bezirk, zu schaffen. Dies bedingt jedoch, dass sich auch die jeweiligen Bauherren auf das diesbezügliche Finanzierungsmodell einlassen. Wie Sie sicherlich wissen, Frau Fuhrmann, können Sie keinen Unternehmer dazu zwingen, seine Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen und zu vermieten. Insoweit muss zunächst einmal die Finanzierung des Gesamtprojektes durch den Senat vorliegen, bevor über die Planungen detailliert diskutiert werden kann.

 

Zu 2.

 

Auf Grund fehlender Rahmenbedingungen zur Schaffung von Sozialwohnungen ist ein Abschluss Städtebaulicher Verträge zur Sicherung von Sozialwohnungen nicht möglich. Würden zudem städtebauliche Verträge zugunsten Sozialwohnungen geschlossen werden, würde es sich hier um sogenannte Kompensationsgeschäfte handeln. Und die, werte Frau Fuhrmann, sind nach dem Baugesetzbuch untersagt! Städtebauliche Verträge müssen dem Angemessenheitsgebot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) entsprechen und dürfen dem Koppelungsverbot nicht widersprechen.

 

Zu dem genannten ehemaligen C&A-Grundstück ist zu ergänzen, dass eine Wohnnutzung auf Grund der Lagegunst innerhalb des Hauptzentrums entlang der Karl-Marx-Straße keine Entwicklungsoption darstellt. Im Bebauungsplan XIV-B 1 ist dieses Grundstück entsprechend als Kerngebiet festgesetzt. Die Schaffung von neuem Wohnraum zu günstigen Mietpreisen lässt sich angesichts der hohen Grundstückspreise in dieser Zentrumslage wohl kaum wirtschaftlich darstellen.

 

Unabhängig hiervon gilt es, für die vorhandenen Wohnungen das Umfeld zu verbessern, um das Sanierungsziel: Stabilisierung der vorhandenen Wohnnutzung zu erreichen. Allein das ist schon eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe.

 

 

Zu 3.

 

Im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderlichen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierbei wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen.

Darüber hinaus erfolgt bei beschleunigten Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung im Sinne von § 13a des Baugesetzbuchs – über das gesetzliche Erfordernis hinaus – in der Regel eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs.

Ein weitergehendes Beteiligungserfordernis wird nicht gesehen und ist personell auch nicht leistbar.

 

Allerdings gehe ich davon aus, dass Ihre Frage sich auf das Bauvorhaben Kormoranweg der Baugenossenschaft IDEAL bezieht. Hierzu ist anzumerken, dass der Bauherr die Information der Bürgerinnen und Bürger  selbst bestimmt und durchgeführt hat. Eine Bedarfsermittlung von Wohnraum unter Einbeziehung der Bürger hätte im Übrigen zur Folge, dass es keinen Bedarf gäbe- und zwar nirgendwo in Berlin, denn nach Ansichten der Bewohner von Gebieten, in denen Wohnungsbau entstehen soll, soll ja alles lieber so bleiben, wie es ist.

 

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

Ö 12.13  
Vermittlung in Jobs mit sittenwidrigen Dumpinglöhnen  
Enthält Anlagen
0689/XIX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Förderunterrichtsprojekt Sprint (Sprache und Integration)  
0674/XIX  
Ö 14.2  
Städtepartnerschaft mit Pavlovsk-Pushkin aussetzen  
0682/XIX  
Ö 14.3  
Verkehrssicherheit für die Theodor-Storm-Grundschule  
0675/XIX  
Ö 14.4  
Pflege des Erich-Mühsam-Gedenksteins  
0686/XIX  
Ö 14.5  
Ersatzverbindung für gesperrte U-Bahnlinie 8  
0676/XIX  
Ö 14.6  
Mut zu neuen Wegen-Weigandufer als Fahrradstraße  
Enthält Anlagen
0683/XIX  
Ö 14.7  
Infoabend an den Integrierten Sekundarschulen  
0677/XIX  
Ö 14.8  
Verkehrssicherheit Hermannplatz  
0678/XIX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Pflegemangel bei Grünflächen abhelfen  
0203/XIX  
Ö 15.2  
Bewachungsgewerbe auf radikale Beschäftigte prüfen  
0610/XIX  
Ö 15.3  
Sicherer Schulweg für Peter-Petersen-Grundschule und Konrad-Agahd-Grundschule  
0355/XIX  
Ö 15.4  
Wiederherstellung Behindertenparkplätze in Alt-Rudow  
0586/XIX  
Ö 15.5  
Wiederherstellung Behindertenparkplätze in der Karl-Marx Straße 272  
0588/XIX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Bebauungsplan 8-53 - "Dörferblick"  
Enthält Anlagen
0314/XIX  
Ö 16.2  
U-Bahnhof Zwickauer Damm sanieren  
0308/XIX  
Ö 16.3  
Ausgesuchte Daten der "Polizeilichen Kriminalitätsstatistik" zugänglich machen  
0400/XIX  
Ö 16.4  
Hörberatungsstelle erhalten  
0453/XIX  
Ö 16.5  
Verlängerung der Veränderungssperre 8-61/27 für das Grundstück Kanalstraße 8 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 - "Stubenrauch-/Kanalstraße"  
0648/XIX  
Ö 16.6  
Berichte der Patientenfürsprecherinnen  
0663/XIX  
               
 
 

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