Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0683/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass der Straßenzug Weigandufer-Pflügerstraße von der Teupitzer Brücke bis zur Pannierstr., unterbrochen durch die Kreuzungen Treptower Str. und Wildenbruchstr., als Fahrradstr. - frei für KfZ-Verkehr - ausgeschildert wird.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages.
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass das Weigandufer von der Ecke Kiehlufer bis zur Pannierstraße, unterbrochen durch die Kreuzungen Treptower Straße und Wildenbruchstraße, als Fahrradstraße - frei für KFZ-Verkehr - ausgeschildert wird.
Begründung: Da die Sonnenallee eine sehr radfahrerunfreundliche Straße ist und die Weserstraße als Parallelstraße mit Fahrradwegen sehr oft zugeparkt und die Radwege teilweise in schlechtem Zustand sind, wäre eine Fahrradstraße hier eine kostengünstige und attraktive Alternative. Außerdem wird die Strecke bereits jetzt stark von Radfahrern frequentiert.
-Schlussbericht-
Als zweite Fahrradstraße in Neukölln wurde das Weigandufer im November 2018 der Öffentlichkeit übergeben. Die 1,5 km lange Fahrradstraße reicht von der Pannierstraße bis zur Treptower Straße.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 12. August 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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