Drucksache - 0648/XIX  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre 8-61/27
für das Grundstück Kanalstraße 8 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow
im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 - "Stubenrauch-/Kanalstraße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBA/BauNatBüD
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.06.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für das Grundstück Kanalstraße 8 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

 

28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Kanalstraße 8 am 14. Juni 2013 eine Verlängerung der Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde am 9. Juli 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 200 veröffentlicht.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 5. Juni 2013 über die Verlängerung der Veränderungssperre 8-61/27 (Drucksache Nr. 0648/XIX) als erledigt an.

 


 

 

 

 

 

 

 
 

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