Drucksache - 0354/XIX  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung Vorstand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGeschäftsordnung
Verfasser:Schumacher, HannaKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
27.11.2012    5. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
24.06.2013    6. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss Beschluss
Antrag vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach § 7 Nummer 1 der Geschäftsordnung der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt gefasst:

 

1. Während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung unterstützen zwei Beisitzer den Vorsteher dabei, die Redeliste zu führen, die Redezeit zu überwachen, bei Abstimmungen und Wahlen die Namen der Bezirksverordneten aufzurufen und die Stimmen zu zählen. Dabei soll nach Möglichkeit sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit mind. drei verschiedene Fraktionen im agierenden Vorstand vertreten sind. Im Falle einer Zählgemeinschaft von mehr als zwei Fraktionen soll jederzeit auch eine Fraktion im Vorstand präsent sein, die nicht der Zählgemeinschaft angehört.

 

 

Begründung:

Es entspricht der demokratischen Kultur unseres Landes, dass die Rolle des Vorstehers überparteilich und unparteiisch wahrgenommen wird. Aus diesem Grund entsendet auch jede Fraktion einen Beisitzer in den Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung. Entsprechend sollte gerade in Zeiten einer Zählgemeinschaft aus den beiden größten in der BVV vertretenen Parteien sichergestellt werden, dass auch die Opposition jederzeit im BVV-Vorstand vertreten ist.

 

 

 
 

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