Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0354/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach § 7 Nummer 1 der Geschäftsordnung der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt gefasst:
1. Während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung unterstützen zwei Beisitzer den Vorsteher dabei, die Redeliste zu führen, die Redezeit zu überwachen, bei Abstimmungen und Wahlen die Namen der Bezirksverordneten aufzurufen und die Stimmen zu zählen. Dabei soll nach Möglichkeit sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit mind. drei verschiedene Fraktionen im agierenden Vorstand vertreten sind. Im Falle einer Zählgemeinschaft von mehr als zwei Fraktionen soll jederzeit auch eine Fraktion im Vorstand präsent sein, die nicht der Zählgemeinschaft angehört.
Begründung: Es entspricht der demokratischen Kultur unseres Landes, dass die Rolle des Vorstehers überparteilich und unparteiisch wahrgenommen wird. Aus diesem Grund entsendet auch jede Fraktion einen Beisitzer in den Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung. Entsprechend sollte gerade in Zeiten einer Zählgemeinschaft aus den beiden größten in der BVV vertretenen Parteien sichergestellt werden, dass auch die Opposition jederzeit im BVV-Vorstand vertreten ist.
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