Änderungen an der Allgemeinverfügung zur Isolation in Neukölln
Pressemitteilung vom 16.11.2020
Mit Änderungen an der in Neukölln geltenden Allgemeinverfügung zur Isolation sind nun auch Schnelltests in die Liste der möglichen Auslöser für eine Isolationspflicht aufgenommen worden. Die Allgemeinverfügung wurde zudem bis zum 15. Januar 2021 verlängert.
Zudem wird erstmalig geregelt, dass bereits vorher laborbestätigt mit SARS-CoV-2 infizierte Kontaktpersonen nicht in die Isolation müssen, soweit sie ein entsprechendes Testergebnis vorlegen können. Die Isolation tritt dennoch ein, wenn die Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen Erkrankungszeichen entwickelt. Diese Neuregelung folgt den Empfehlungen des RKI.
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln