Änderungen an der Allgemeinverfügung zur Isolation in Neukölln

Pressemitteilung vom 16.11.2020

Mit Änderungen an der in Neukölln geltenden Allgemeinverfügung zur Isolation sind nun auch Schnelltests in die Liste der möglichen Auslöser für eine Isolationspflicht aufgenommen worden. Die Allgemeinverfügung wurde zudem bis zum 15. Januar 2021 verlängert.

Zudem wird erstmalig geregelt, dass bereits vorher laborbestätigt mit SARS-CoV-2 infizierte Kontaktpersonen nicht in die Isolation müssen, soweit sie ein entsprechendes Testergebnis vorlegen können. Die Isolation tritt dennoch ein, wenn die Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen Erkrankungszeichen entwickelt. Diese Neuregelung folgt den Empfehlungen des RKI.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut