Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Medizinisch-technische/r Assistent/in

Berufsbild
Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit einer/eines Medizinisch-technischer Assistent/in darauf ausgerichtet, verantwortungsvolle Aufgaben auf dem Gebiet der Histologie, der medizinischen Mikrobiologie und Serologie, der klinischen Chemie und der Hämatologie zu erfüllen.
In der Radiologie haben sie wichtige Aufgaben auf den Gebieten der Röntgen-, Strahlen- und der Nuklearmedizin sowohl bei der Diagnostik als auch bei der Therapie.
Die Tätigkeit in der Funktionsdiagnostik erstreckt sich auf die Gebiete der Neurologie, Audiologie, Kardiologie und Pulmologie.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) vom 02.08.1993 (BGBl.I S.1402) in der zuletzt geänderten Fassung.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-AprV) vom 25.04.1994 (BGBl. I S. 922) in der zuletzt geänderten Fassung.
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung zur Medizinisch-technischen Assistentin / zum Medizinisch-technischen Assistenten erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Führen der Berufsbezeichnung
Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.
Weiterbildung
Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
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- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
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U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
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