B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Eine Begleitperson kann mitgenommen werden, wenn beim Ein-und Aussteigen oder während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig Hilfe benötigt wird. Die Begleitperson benötigt keinen Fahrschein. Das gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.