Überwachung von Versuchseinrichtungen

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren wenden sich für Hilfe und weiteren Kontakt bitte an die

Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt der Berliner Tierärztekammer und unter berlin.de/ukraine.

Aquarienhaustier Marmorkrebs

Wer wird überwacht?

  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, und
  • Einrichtungen, die Wirbeltiere oder Kopffüßer,
    a) die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
    b) deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,
    züchten oder halten, jeweils auch zum Zwecke der Abgabe dieser Tiere an Dritte, oder verwenden

Wie häufig muss überwacht werden?

Die o.g. Einrichtungen müssen regelmäßig und im angemessenen Umfang überwacht werden. Die Häufigkeit der Kontrollen wird auf der Grundlage einer Risikoanalyse bestimmt:
  • Einrichtungen, in denen Tiere in Tierversuchen verwendet werden, müssen jährlich mindestens zu einem Drittel kontrolliert werden.
  • In Einrichtungen, in denen Primaten gezüchtet, gehalten oder verwendet werden, soll die Besichtigung jährlich erfolgen.

Wo ist das geregelt?

Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Sätze 2 bis 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) .

Wie wurde im Jahr 2023 überwacht?

Im Jahr 2023 waren in Berlin 57 Einrichtungen tätig, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten Versuchstiere gehalten bzw. Tierversuche durchgeführt haben. Insgesamt lagen dafür zu Beginn des Jahres 67 Erlaubnisse nach § 11 TierSchG vor (zum Teil mehrere Erlaubnisse für einen Standort). Auf dieser Grundlage belief sich die Anzahl der zu prüfenden Einrichtungen auf mindestens 22. Da nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2021 auch Räumlichkeiten beantragt werden müssen, in denen Wirbeltiere in Tierversuchen verwendet oder getötet werden, hat sich die Zahl dieser Erlaubnisse bis zum Jahresende auf 75 erhöht.
Insgesamt hat das LAGeSo im Jahr 2023 30 Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Es wurden insgesamt 21 Kontrollen in Versuchstierhaltungen durchgeführt, davon 3 ohne Vorankündigung. Grundsätzlich konnte eine sehr gute Haltung und Pflege der Versuchstiere festgestellt werden. Bei 11 Kontrollen wurden bisher in einzelnen Bereichen folgende Mängel erfasst:
• verbesserungswürdige Haltungsbedingungen in Bezug auf die Luftfeuchtigkeit bzw. die Temperatur im Haltungsbereich
• unzureichende Festlegungen für den Umgang mit klinisch auffälligen Tieren
• verbesserungswürdige Haltungsbedingungen in Bezug auf Enrichment
• Mängel bei der Dokumentation der Reinigung und Desinfektion der Haltungsbereiche
• unzureichende Dokumentation der täglichen direkten Inaugenscheinnahme der Tiere
• unzureichende Kontrolle der Tiere in Einzelfällen
• Mängel bei der Raumkennzeichnung
• Unterschreitung der Mindestbodenfläche der Haltungseinheit
• Fehler bei der Dokumentation im Tierkontrollbuch

In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten. In einem Fall erfolgen derzeit noch Umbauarbeiten zur Klimatechnik (Luftfeuchtigkeit).
Insgesamt 9 Kontrollen fanden vor Ort im Bereich Tierversuche statt. Diese Kontrollen waren alle angekündigt, da gezielt bestimmte Versuchsteile überwacht werden sollten, um die Richtigkeit der prospektiven Belastungsbeurteilung und die Eignung der Überwachungsprotokolle und Refinementmaßnahmen zu überprüfen. Bei vier Kontrollen wurden bisher in einzelnen Bereichen folgende Mängel erfasst:
• Vollständigkeit von Aufzeichnungen
• Überwachungsqualität der Tiere
• Käfigkennzeichnung

In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten.
Hinweis: Angaben zu festgestellten Mängeln könnten ggf. aufgrund von laufenden Ermittlungen im Nachgang aktualisiert werden (Stand 01/2024).

Wie wurde in den Jahren 2020-2022 überwacht?

Die Zahl der erfolgten Überwachungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

  • Fokus der Kontrolle

    Gesamtzahl der Kontrollen

  • 2020

  • Tier-Haltung

    8 Kontrollen
    2 unangemeldeten Kontrollen
    6 angemeldete Kontrollen

  • Tier-Versuch

    19 Kontrollen
    0 unangemeldeten Kontrollen
    19 angemeldete Kontrollen

  • 2021

  • Tier-Haltung

    3 Kontrollen
    0 unangemeldeten Kontrollen
    3 angemeldete Kontrollen

  • Tier-Versuch

    4 Kontrollen
    0 unangemeldeten Kontrollen
    4 angemeldete Kontrollen

  • 2022

  • Tier-Haltung

    8 Kontrollen
    0 unangemeldeten Kontrollen
    8 angemeldete Kontrollen

  • Tier-Versuch

    10 Kontrollen
    2 unangemeldeten Kontrollen
    8 angemeldete Kontrollen

Insgesamt musste die Zahl der Überwachungen vor Ort in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund der Coronavirus-Pandemie deutlich reduziert werden, um den von der Bundesregierung angeordneten Kontaktbeschränkungen zu entsprechen. Zwingend notwendige Kontrollen wurden dennoch risikobasiert und anlassbezogen durchgeführt. In den meisten Fällen war wegen der strengen Auflagen zum Infektionsschutz eine Anmeldung der Überwachung unumgänglich. Die Überwachungen vor Ort wurden durch umfassende Kontrollen von versuchsbegleitenden Aufzeichnungen bzw. von Videoaufnahmen ersetzt bzw. ergänzt.

Bei den Kontrollbesuchen in den Jahren 2020 bis 2022 gab es folgende Beanstandungen:
• geringfügige Abweichung von der genehmigten Durchführung
• Überwachung der Versuchstiere nicht ausreichend geregelt bzw. nicht ausreichend dokumentiert
• Anweisungen zur Überwachung (sog. Score bzw. Care Sheets) nicht im Haltungsraum ausliegend
• fehlendes standardisiertes OP-Protokoll
• versuchsbegleitende Aufzeichnungen nicht ausreichend
• Haltung von Versuchstieren in Räumen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht als Haltungsräume zugelassen waren
• Haltung von Versuchstieren in Käfigen, die nicht der aktuellen Haltungserlaubnis entsprachen
• teilweise fehlendes Enrichment
• Einzelhaltung sozial lebender Tiere ohne Genehmigung
• Einsatz von Personen ohne ausreichende Sachkunde
• mangelhafte Kennzeichnung der Haltungseinheiten
• Klimaparameter in den Räumen nicht den Bedürfnissen der gehaltenen Tierart entsprechend
• Transport von Versuchstieren in einem ungeeigneten Behältnis.

In allen Fällen wurde durch entsprechende Anordnungen oder Belehrungen sichergestellt, dass die Mängel innerhalb einer angemessen Frist (in den meisten Fällen: sofort) abgestellt wurden.
Hinweis: Angaben zu festgestellten Mängeln könnten ggf. aufgrund von laufenden Ermittlungen im Nachgang aktualisiert werden (Stand 01/2024).