Tierschutz

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren wenden sich für Hilfe und weiteren Kontakt bitte an die

Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt der Berliner Tierärztekammer und unter berlin.de/ukraine.

Tierschutz

Der Fachbereich Tierschutz des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist für den Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren zuständig.
Auf den folgenden Unterseiten informieren wir Sie umfassend zu diesem Thema. Außerdem bieten wir Ihnen auf der Seite „Tierschutz Allgemeines“ zusätzliche Informationen zu anderen tierschutzrelevanten Themen an.

Was sind unsere Aufgaben?

Wir sind
  • für die Prüfung und Genehmigung von Anträgen und Anzeigen von Tierversuchsvorhaben nach § 8 Abs. 1 und § 8a Abs. 1 und 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG),
  • für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TierSchG,
  • für die Überwachung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 TierSchG u.a. von Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet, getötet, gehalten oder gezüchtet werden,
  • für die Überprüfung und Weiterleitung der Versuchstiermeldungen gem. der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV) und
  • für die Erteilung von Genehmigungen zur Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken gem. § 11a Abs. 4 TierSchG zuständig.

Wo ist das geregelt?

Grundsätzlich sind sämtliche Vorgaben zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren national im TierSchG, der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der VersTierMeldV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Darüber hinaus gibt es noch einige andere relevante tierschutzrechtliche Regelungen, u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung, betroffene Rechtsgebiete, z.B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.

Wo kann ich mich informieren?

Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie auf folgenden Unterseiten:

Darüber hinaus informieren die EU Kommission, das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren -Bf3R- und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft umfassend über aktuelle Themen zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren und anderen Tierschutzthemen.

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