G - erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder für die Ermäßigung der Kfz-Steuer. Mit dem Merkzeichen können Sie einen Mehrbedarf bei Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen.

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Erheblich gehbehindert bedeutet, dass die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das Gehvermögen kann z.B. als Folge von inneren Leiden, Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit eingeschränkt sein. Ortsübliche Wegstrecken können dann nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren für sich oder andere zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zu Fuß zurückgelegt wird.