Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Zahnärztin/ Zahnarzt

- Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen
- Prüfungsanmeldung und Approbationsbeantragung online
- Naturwissenschaftliche Vorprüfung (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur NV)
- Zahnärztliche Vorprüfung (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur ZV)
- Zahnärztliche Prüfung (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur ZP)
- Approbation (Zahnärztliche Prüfung im Land Berlin – bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Erteilung der Approbation)
Berufsbild
Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte diagnostizieren und behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten samt Anomalien der Zahnstellung. Sie informieren außerdem über Möglichkeiten, Zahn- und Kiefererkrankungen bzw. -schädigungen vorzubeugen.
Sie arbeiten vorwiegend in Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Kliniken. Darüber hinaus können sie ihren Beruf an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausüben. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Gesundheitsämter, die Bundeswehr oder privatwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Pharmaunternehmen. Die Entwicklungszusammenarbeit stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind
- das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) und
- die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO).
Ausbildung
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst
- ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt und
- drei staatliche Prüfungen.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird das Zahnmedizinstudium von der Charite – Universitätsmedizin Berlin – angeboten, die eine gemeinsame Einrichtung der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Die Studierenden sind in beiden Universitäten immatrikuliert.
Prüfungen
Die (staatlichen) Prüfungen werden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss abgelegt, und zwar:
- die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens zwei Semestern,
- die zahnärztliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens fünf Semestern und nach Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und
- die zahnärztliche Prüfung nach einem Studium von weiteren fünf Semestern nach dem Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung.
Berufsausübung
Wer in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben will, bedarf der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt.
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag
- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift für alle Dienstgebäude
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