Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Ergotherapeutin/ Ergotherapeut

Berufsbild
Entsprechend dem Berufsbild des/der Ergotherapeuten/in soll eine Verbesserung, Wiederherstellung oder auch eine Kompensation vor allem krankheitsbedingter beeinträchtigter Fähigkeiten des/der Patienten/Patientin erreicht werden, um eine möglichst große Selbständigkeit zu gewinnen und für den Alltag die Probleme meistern zu können.
Mit entsprechenden Übungen und Hilfsmitteln soll eine möglichst optimale Rehabilitation erzielt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz – ErgThG) vom 25. Mai 1976 (Bundesgesetzblatt – BGBl. – I S. 1246) in der zuletzt geänderten Fassung.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 2. August 1999 (BGBl. I S. 1731) in der zuletzt geänderten Fassung.
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung zur Ergotherapeutin / zum Ergotherapeuten erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten) Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Führen der Berufsbezeichnung
Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.
Weiterbildung
Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung .
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag
- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
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