Kardiotechnikerin/ Kardiotechniker

Teil einer Herz-Lungen-Maschine

Aufgabe der/des Kardiotechnikers/in ist der Einsatz und die Handhabung von verschiedenen lebenserhaltenden medizintechnischen Geräten, die zur Therapie von Herz- und Lungenerkrankungen zum Einsatz kommen.

Das Berufsbild sieht vor, dass unter Zuhilfenahme der Herz-Lungen-Maschine und einer begleitenden Patientenüberwachung ein herzchirurgischer Eingriff durchgeführt werden kann. Dabei sichert der/die Kardiotechniker/in die Durchführung der extrakorporalen Zirkulation.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Medizinalfachberufe und den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs vom 15. Juni 1983 (Gesetz- und Verordnungsblatt – GVBl. – S. 919) in der zuletzt geänderten Fassung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kardiotechnikerinnen und Kardiotechniker (KardTechAPrO) vom 10. Mai 1991 (GVBl. S. 142) in der zuletzt geänderten Fassung

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Kardiotechnikerin / zum Kardiotechniker erfolgt an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.