Psychotherapeutin/Psychotherapeut

Eine Psychotherapeutin berät einen Patienten in ihrer Praxis

Berufsbild

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind befähigt, mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, festzustellen, zu heilen oder zu lindern. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung führen sie eine somatische Abklärung herbei. Zum Beruf der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten gehört neben der Psychotherapie auch die Beratung, Prävention und Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind häufig in eigenen Praxen tätig. Sie arbeiten ebenfalls in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Hochschulen sowie Beratungseinrichtungen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Approbation) sind

  1. das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 15.11.2019 und
  2. die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 04.03.2020

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich an Universitäten und an Hochschulen, die einer Universität gleichgestellt sind, nicht an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Das Studium dauert in Vollzeit 5 Jahre und unterteilt sich in einen Bachelorstudiengang von 3 Jahren, der polyvalent ausgestaltet sein kann, sowie einen darauf aufbauenden Masterstudiengang von 2 Jahren. Maßgebliche Bestandteile sind neben der hochschulischen Lehre die berufspraktischen Einsätze. Der Bachelor- und der Masterstudiengang müssen akkreditiert und von der für Gesundheit zuständigen Stelle (in Berlin das LAGeSo) berufsrechtlich anerkannt worden sein.

Für den Zugang zu den Studiengängen, deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Psychotherapeutischen Prüfung ist, sind ausschließlich die Universitäten zuständig.

Im Land Berlin werden derzeit berufsrechtlich anerkannte Bachelorstudiengänge an folgenden Universitäten und Hochschulen angeboten:

##icon:pdf## Berufsrechtlich anerkannte Bachelorstudiengänge nach § 9 Abs. 4 PsychThG

Im Land Berlin werden derzeit berufsrechtlich anerkannte Masterstudiengänge an folgenden Universitäten bzw. gleichgestellten Hochschulen angeboten:

  • Freien Universität Berlin (FU)
  • Humboldt-Universität zu Berlin (HU)
  • Internationale Psychoanalytische Universität Berlin (IPU)
  • Medical School Berlin (MSB)
  • Psychologische Hochschule Berlin (PHB).

Prüfungen

Die (staatliche) Psychotherapeutische Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, abgelegt. Sie besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.

Berufsausübung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin/Psychotherapeut ausüben will, bedarf der Berufsausübungserlaubnis (Approbation) als Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Die Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut wird nach Bestehen der Psychotherapeutischen Prüfung und der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, erteilt.

Weiterbildung

Die Weiterbildung in den wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren oder Methoden wird voraussichtlich in der Verantwortung der Psychotherapeutenkammern der Länder liegen. Weitere Informationen hierzu liegen diesbezüglich noch nicht vor.