Aktuelles

Anfragen über die Behördenrufnummer 115

Aufgrund technischer Probleme beim Datenabruf im LAGeSo war es leider seit Ende Dezember nicht möglich, die per Ticket über die 115 hier eingegangen Anfragen zu bearbeiten.

Sollten Sie in der Zeit zwischen 21.12.2023 und 29.02.2024 eine Anfrage über das Bürgertelefon 115 an uns gerichtet, jedoch keine Antwort erhalten haben, werden Sie gebeten, erneut zu uns Kontakt aufzunehmen. Nutzen Sie dafür die 115 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an infoservice@lageso.berlin.de. Gern können Sie auch persönlich im Kundencenter vorsprechen. Einen hierfür erforderlichen Termin können Sie entweder telefonisch bei der 115 oder auf unserer Internetseite buchen.

Die technischen Probleme beim Abruf der Tickets wurden inzwischen behoben, so dass die normale Bearbeitung ab dem 01.03.2024 eingegangener Anfragen wieder aufgenommen werden konnte. Für die dadurch entstandenen Verzögerungen bitten wir um Entschuldigung.

Probleme beim Versand

Aufgrund technischer Probleme im Druckzentrum unseres IT-Dienstleisters kann es derzeit zu Verzögerungen beim Versand von Schreiben und Unterlagen kommen. An der Behebung der Probleme wird mit Hochdruck gearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Schwerbehindertenantrag – Ablauf und Dauer des Verfahrens

Die Feststellung der Gesundheitsstörungen, des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen erfolgt auf der Basis der Arztberichte, die mit dem Antrag vorgelegt oder von unserer Behörde angefordert werden.
Das Verfahren beginnt mit dem Eingang Ihres Antrages beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter schreibt die in Ihrem Antrag aufgeführten Ärzte an, um die für den Antrag relevanten Befundberichte beizuziehen. Für die Antwort haben die Ärzte 4 Wochen Zeit. Nicht immer werden die erbetenen Unterlagen fristgerecht übersandt. Sofern Ärzte nicht innerhalb der gesetzten Frist antworten, werden diese automatisch erinnert. In diesen Fällen erhalten Sie spätestens mit der zweiten Erinnerung eine entsprechende Information, damit Sie gegebenenfalls selbst mit Ihrem Arzt Kontakt aufnehmen können.
Wenn alle erforderlichen Befunde vollständig sind, wird Ihre Akte an die Verwaltung des Ärztlichen Dienstes des LAGeSo übersandt. Hier werden die Akten für die Bearbeitung durch externe Gutachter vorbereitet.
Der ärztliche Dienst arbeitet mit derzeit knapp über 90 externen Gutachtern zusammen. Das sind in der Regel erfahrene Fachärzte, die eine versorgungsmedizinische Schulung absolviert haben. Neben ihrer eigentlichen ärztlichen Tätigkeit erstellen sie für das LAGeSo die Gutachten bzw. Stellungnahmen nach versorgungsmedizinischen Richtlinien. Grundlage der versorgungsmedizinischen Beurteilung ist die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV).
Die Dauer der Bearbeitung der Fälle kann von verschiedenen Faktoren abhängen. So stehen für bestimmte Fachrichtungen mehr Ärzte als Gutachter zur Verfügung, als für andere. Außerdem kann es erforderlich sein, dass mehrere Stellungnahmen von verschiedenen Gutachtern eingeholt werden müssen, um einen Fall zu beurteilen.

Fachkräftemangel– warum das Antragsverfahren so lange dauert

Auch der öffentliche Dienst ist von der doppelten demographischen Herausforderung betroffen: Immer mehr Menschen scheiden aus dem Berufsleben aus. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ärzten in einer alternden Gesellschaft, in der eine gestiegene Lebenserwartung mit einem Mehr an Erkrankungen einhergeht.
Das schlägt sich auch in der Verfügbarkeit geeigneter Gutachter für die Antragsverfahren im Schwerbehindertenrecht nieder. Die hier eingesetzten Gutachter bearbeiten auch die Anträge aus anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialen Entschädigungsrecht. Einer hohen Anzahl von Anträgen steht eine begrenzte Anzahl geeigneter Ärzte gegenüber, die einem hohen medizinischen Qualitätsanspruch gerecht werden müssen. Dafür werden die externen Gutachter im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen durch die internen Fachärzte des Ärztlichen Dienstes versorgungsmedizinisch geschult und jährlich auf den neusten Stand gebracht. Das LAGeSo unternimmt große Anstrengungen, um den Stamm an Gutachtern stetig zu erweitern. Dazu gehören auch die Bestrebungen des Versorgungsamtes, die Einführung der elektronischen Akte im Schwerbehindertenverfahren in Berlin weiter voranzutreiben, um auch bundesweit Gutachter für eine Zusammenarbeit gewinnen zu können.
Gegenwärtig führt das Missverhältnis zwischen tatsächlichem Bedarf und zur Verfügung stehender Ressourcen jedoch dazu, dass die Erstellung der versorgungsmedizinischen Gutachten bzw. Stellungnahmen, auf deren Grundlage die Bescheiderteilung erfolgt, in der Regel 4 bis 6 Monate dauert.

Wenn die Stellungnahmen des Ärztlichen Dienstes vollständig vorliegen, wird die Akte zurück an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt. Werden im laufenden Antragsverfahren noch neue medizinische Unterlagen eingereicht, ist es mitunter erforderlich, die Akte erneut dem Ärztlichen Dienst zuzuleiten, damit die neuen Befunde Berücksichtigung finden können.
Auf Grundlage der Stellungnahmen erstellt der Sachbearbeiter schließlich den Bescheid, der das Ergebnis der versorgungsmedizinischen Beurteilung wiedergibt. Der Bescheid stellt fest, welcher Grad der Behinderung vorliegt und welche Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können.

 Beim Versorgungsamt Berlin gehen jährlich ca. 70.000 Anträge ein, die von derzeit 70 Beschäftigten bearbeitet werden.
Im Jahr 2023 gab es in Berlin 634.830 Menschen mit Behinderung. Es wurden 69.407 Verfahren abgeschlossen. 60.000 Schwerbehindertenausweise ausgegeben und 80.000 Wertmarken ausgestellt.
Das LAGeSo arbeitet mit ca. 90 ärztlichen Gutachtern zusammen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 99.382 Gutachten bzw. Stellungnahmen nach dem Schwerbehindertenrecht und 1.055 Gutachten bzw. Stellungnahmen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erstellt.

Häufig gestellte Fragen

  • Warum werden nicht alle Ärzte angeschrieben, die ich in meinem Antrag angegeben habe?

    Um doppelte Befundanforderungen zu vermeiden, werden in der Regel die Ärzte kontaktiert, die übergreifend Auskunft geben können, wie z.B. Ihr Hausarzt.

  • Warum ist das Attest meines Arztes nicht ausreichend, um eine Schwerbehinderung zu bescheinigen?

    Um die funktionellen Einschränkungen und die daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigungen gemäß der gesetzlich vorgegebenen versorgungsmedizinischen Richtlinien beurteilen zu können, bedarf es speziell geschulter Gutachter. Daher ist das Attest eines behandelnden Arztes allein nicht ausreichend.

  • Warum werde ich nicht zu einem persönlichen Untersuchungstermin eingeladen?

    In der Regel kann das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen anhand der herangezogenen Befundberichte der behandelnden Ärzte nach Aktenlage beurteilt werden. Eine Einladung zum persönlichen Untersuchungstermin erfolgt daher nur in seltenen Fällen, in denen eine zweifelsfreie Entscheidung nicht möglich ist.