Online-Shops

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Für welche Online-Shops gilt die Zertifizierungspflicht?
Jedes Unternehmen, welches ökologische Lebens- oder Futtermittel, Umstellungsware oder ökologisches Saatgut in den Verkehr bringt und mit der Kennzeichnung „Bio“, „Öko“ oder gleichbedeutenden Bezeichnungen in anderen Sprachen bewerben möchte, muss sich dem Kontrollverfahren gemäß der europäischen Öko-Verordnung 2018/848 unterstellen und über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen.

Da beim Online-Handel der Verkauf nicht direkt von Angesicht zu Angesicht zwischen Verkäufer*in und Verbraucher*in stattfindet (Fernabsatz), unterliegt der Online-Handel mit Bio-Erzeugnissen, auch wenn diese vorverpackt sind, der ökorechtlichen Kontroll- und Zertifizierungspflicht.
Grundsätzlich besteht ein Risiko, dass Waren in Abwesenheit der Kundschaft umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden können. Es sind insbesondere die Vorschriften zur Produktkennzeichnung zu beachten.

Gibt es Ausnahmen bei den Online-Shops?
Für Online-Shops gibt es keine Ausnahmen. Selbst wenn Unternehmer sowohl ein Ladengeschäft (selbst wenn nur vorverpackte Ware angeboten wird) als auch einen Online-Shop betreiben, so sind sie für den Online-Shop kontroll- und zertifizierungspflichtig.

  • Merkblatt Online Shops

    PDF-Dokument (183.2 kB)

  • Kontrollstellenverzeichnis

    PDF-Dokument (104.1 kB)