Zentren für Präimplantationsdiagnostik und Kinderwunschpraxen

Sie möchten eine Zulassung als Zentrum zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik gemäß Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) bzw. Änderungen in der Arbeitsgruppe beantragen?
Sie möchten eine Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß SGB V § 121a beantragen bzw. Änderungen in der Arbeitsgruppe anzeigen?

Worum geht es?

Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) sind als Regel- und Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten/Ärztinnen und ärztlich geleiteten Einrichtungen sowie den zur Krankenhausbehandlung zugelassenen Krankenhäusern vorbehalten.

Die Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft wird in einem antrags- und gebührenpflichtigen Genehmigungsverfahren durch das LAGeSo erteilt.

Was können oder müssen Sie tun?

Wenn Sie eine Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen möchten, wird Ihnen das notwendige Antragsformular auf Anfrage übersandt.
Alle Informationen dazu finden Sie auf folgender Internetseite:
https://service.berlin.de/dienstleistung/325399/standort/327020/

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Ihre Ansprechpartnerin und weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
https://service.berlin.de/dienstleistung/325399/

Was für einzelne Dienstleistungen gibt es?

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Rechtsgrundlagen für die Reproduktionsmedizin finden sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V), im Arzneimittelgesetz (AMG) und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.