Gentechnische Arbeiten

Sie sind Wissenschaftler*in und wollen Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durchführen? Zu gentechnischen Arbeiten zählen neben Erzeugung und Vermehrung auch die Lagerung, der Transport und die Zerstörung bzw. Entsorgung von GVO.

Worum geht es?

Zu den Aufgaben des LAGeSo im Fachgebiet Gentechnik gehören die Durchführung von Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Arbeiten und Anlagen, die Risikobewertung und Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten und Anlagen, die Überwachung gentechnischer Anlagen und die Beratung von Betreibern, Projektleitungen und Beauftragten für die Biologische Sicherheit.

Was können oder müssen Sie tun?

Für die Anmeldung und Genehmigung zum gentechnischen Arbeiten gibt es für das LAGeSo je nach Sicherheitsstufe unterschiedliche Bearbeitungsfristen.
Anträge zu gentechnischen Anlagen und Arbeiten sind immer vom Betreiber einer gentechnischen Anlage zu stellen.
Eine Übersicht mit entsprechenden Erläuterungen finden Sie auf folgender Internetseite:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gentechnik/

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf dieser Internetseite:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gentechnik/

Dort sind auch die Ansprechpartner*innen benannt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtliche Grundlage für gentechnische Arbeiten ist das Gentechnikgesetz (GenTG) mit seinen zugehörigen Verordnungen, von denen die wichtigste die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) ist.