Schwerbehindertenausweis

Worum geht es?

Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie nachweisen, dass Sie schwerbehindert sind. Damit können Sie bundesweit viele Vorteile nutzen, zum Beispiel im Arbeitsleben und in der Freizeit.

Einen Ausweis erhalten Sie, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

Es gibt zwei Arten von Schwerbehindertenausweisen, in denen für bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen Merkzeichen eingetragen werden können.

Einfarbig grüner Ausweis:

Das einzige Merkzeichen, das auf dem grünen Schwerbehindertenausweis eingetragen werden kann, ist das Merkzeichen „RF“.

Alle anderen Merkzeichen können nur auf einem zweifarbigen Ausweis eingetragen werden.

Zweifarbig grün-oranger Ausweis:

Diesen Ausweis erhalten Sie, wenn mindestens eines der Merkzeichen „G“, „Gl“, „aG“ „H“ oder „Bl“ vorliegt.

Mit einem zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben Sie Anspruch auf vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Was müssen bzw. können Sie tun?

Der Schwerbehindertenausweis wird ab dem zehnten Lebensjahr mit einem Lichtbild ausgestellt.

Das Lichtbild ist auch erforderlich, wenn Sie den Ausweis

  • ändern lassen oder
  • verlängern lassen möchten.

Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben oder er beschädigt ist, teilen Sie es dem Versorgungsamt bitte schriftlich mit und legen Sie ein Lichtbild bei. Sie bekommen einen Ersatzausweis zugeschickt.

Senden Sie ca. vier Wochen bevor die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises endet ein Lichtbild ein.

Hinweise:

Bitte vermerken Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf der Rückseite des Lichtbildes.
Das Originalfoto wird nach Fertigung des Schwerbehindertenausweises vernichtet.

Das Lichtbild kann auch per E-Mail in den Formaten JPG, PNG und BMP eingesandt – oder über ein Online-Formular hochgeladen werden. Der Ausweis wird zugesandt. Das Lichtbild wird für vier Wochen in einer Datei gespeichert und dann automatisch gelöscht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter können ein Foto mit einer Webcam für den Schwerbehindertenausweis aufnehmen.

Weitere Informationen zum Lichtbild

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Sie können sich zu den Öffnungszeiten im Kundencenter des Versorgungsamtes, Sächsische Str. 28, 10707 Berlin (Erdgeschoss) melden:

Montag/ Dienstag 9.00-15.00 Uhr
Donnerstag 9.00-18.00 Uhr
Freitag 9.00-13.00 Uhr.

Im Kundencenter erhalten Sie weiteres Informationsmaterial, wie den „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ und diverse Flyer. Für Menschen mit Sehbehinderung gibt es eine Hör-CD vom Ratgeber. Den Ratgeber und die Flyer bekommen Sie auch in leichter Sprache.

Online-Terminvereinbarung unter:
https://service.berlin.de/standort/325721/

  • Fahrverbindung:
    • U3/ U7 Fehrbelliner Platz (Fahrstuhl vorhanden)
    • Bus: 101, 104,115 bis Fehrbelliner Platz
  • Telefonische Informationen und Auskünfte über die Servicenummer:
    • Bürgertelefon 115, Montag bis Freitag 7.00 -18.00 Uhr
  • Postanschrift: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin­

Leistungen des Kundencenters

Was für Dienstleistungen gibt es?

Dienstleistungen im Versorgungsamt

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)