Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Tierversuchsvorhaben
Tierversuche sind gemäß § 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Bedingungen ist nur eine Anzeige gemäß § 8a TierSchG erforderlich. Tierversuche dürfen in jedem Fall nur dann durchgeführt werden, wenn sie zu einem der im § 7a Abs. 1 TierSchG genannten Zwecke unerlässlich, das heißt alternativlos und ethisch vertretbar sind.Vor der Durchführung von Tierversuchen muss ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde gerichtet werden. Anzeigen müssen 20 Tage vor Beginn der Vorhaben der Behörde vollständig vorliegen. Für die Beantragung bzw. Anzeige finden Sie entsprechende Formulare zum Herunterladen auf dieser Seite.
Die Einrichtungen, an denen Tierversuche durchgeführt und Versuchstiere gehalten werden, müssen eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte benennen. Alle Anträge und Anzeigen sollen über die Tierschutzbeauftragten an die zuständige Behörde gerichtet werden. Über alle Tierversuche sind Aufzeichnungen nach § 9 TierSchG i.V.m. § 29 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) zu führen.
Wo ist das geregelt?
Grundsätzlich sind sämtliche Vorgaben zu Tierversuchen national im TierSchG, der TierSchVersV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Darüber hinaus gibt es noch einige andere relevante tierschutzrechtliche Regelungen, u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung, und andere betroffene Rechtsgebiete, z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.
Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?
Grundlegend müssen Tierversuche so geplant werden, dass- die den Tieren zuzufügenden Schmerzen, Leiden und Schäden,
- die Zahl der verwendeten Tiere und
- die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden,
auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Darüber hinaus ist bei der Planung immer der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Grunde zu legen und möglichen Ersatz- und/oder Ergänzungsmethoden jeder Zeit Vorrang zu geben.
Weitere Hilfestellung für die Projektplanung finden Sie u.a. auch in folgenden Artikeln:
- EU Arbeitspapier über einen Rahmen für die Bewertung des Schweregrads inkl. Beispielen
- Die drei Rs – Hintergrund, Rechtsgrundlagen und deren Umsetzung in der Tierversuchsplanung in Deutschland
- PREPARE (Planning Research and Experimental Procedures on Animals: Recommendations for Excellence) guidelines
Wo kann ich mich informieren?
Die Dokumente auf dieser Seite bieten einen umfassenden Überblick zu allen notwendigen Formularen und Informationen für die Antragstellung/Anzeige beim LAGeSo.
Darüber hinaus informieren u.a. die EU Kommission und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über aktuelle Themen zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren.
Formulare und Merkblätter
Beispiel‐Score Sheet für einen Versuch mit dem Schweregrad „mittel“
PDF-Dokument (262.0 kB)
Antrag auf Änderung des Leiters oder Stellvertreters eines Tierversuchsvorhabens
DOC-Dokument (102.0 kB)
Merkblatt - Rückblickende Bewertung gemäß § 35 Tierschutz-Versuchstierverordnung
PDF-Dokument (104.2 kB)
Merkblatt zur Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b TierSchG
PDF-Dokument (248.2 kB)
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
- Tel.:
- (030) 90229-0
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
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Turmstr.
U 9 (Aufzug vorhanden)
Birkenstr.
U 9 (kein Aufzug vorhanden)
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M 27
Turmstr./ Lübecker Str.
101, 123, 187
Turmstr.
245, TXL
Ansprechpartnerinnen
Frau Dr. Anne Kujawa
Tel.: (030) 90229-2403
Frau Johanna Hößler
Tel.: (030) 90229-2401
E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)