Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Menschen mit Behinderungen
Sie sind durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt.
Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung länger als sechs Monate vorliegt und von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Deshalb werden altersbedingte Krankheiten oder vorübergehende Beeinträchtigungen nicht als Behinderung anerkannt.
Worum geht es?
Damit Sie selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilnehmen können, bekommen Sie von uns Unterstützung und vielfältige Hilfen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Auf dem Ausweis stehen der Grad der Behinderung und gegebenenfalls Merkzeichen (Buchstaben).
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie besondere Hilfen im alltäglichen Leben in Anspruch nehmen. Diese Hilfen heißen Nachteilsausgleiche.
Wir bieten Förderung für das Leben und das Arbeiten mit Behinderung an. Je schwerer die Behinderung ist, desto mehr Förderung ist möglich. Ziel ist immer die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Daher unterscheiden wir berufliche und nichtberufliche Förderung.
Bei der beruflichen Förderung helfen wir, dass Sie Ihren Arbeitsplatz auch mit einer Behinderung behalten können. Ferner ist es möglich, den Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten.
Bei der nichtberuflichen Förderung helfen wir mit Mobilitätsangeboten (z.B. dem Sonderfahrdienst), damit Sie an Freizeitaktivitäten teilnehmen können.
Was müssen bzw. können Sie tun?
Sie können bei uns im Versorgungsamt einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
- Antragsformular (als ausfüllbare pdf.-Datei)
- Online-Antrag
Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?
Sie können uns anrufen oder sich im Kundencenter persönlich beraten lassen.
Informationen zum Kundencenter
Themen von A-Z zum Schwerbehindertenrecht
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen im Schwerbehindertenrecht
Welche Dienstleistungen gibt es?
Alle Dienstleistungen aus dem Bereich Behinderung
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX und Ausführungsvorschriften)
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Versorgungsamt - Kundencenter
Öffnungszeiten
Nahverkehr
U-Bahn U Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115
Bürgertelefon 115
Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ereignisse führen zu einem hohen Anrufaufkommen und leider zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Bürgertelefons 115. Bitte nutzen Sie auch die schriftlichen Kontaktwege der Behörden.
Telefon: (030) 115
Montag – Freitag von
07:00 bis 18:00 Uhr