Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Zusammensetzung der Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission besteht aus mindestens 40 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zu berufenen Mitgliedern sowie einer gleich großen Zahl von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Sie nimmt ihre Aufgabe in Ausschüssen von jeweils mindestens acht Mitgliedern wahr.
Jedem Ausschuss, der klinische Arzneimittelprüfungen, Spenderimmunisierungsprogramme oder Vorbehandlung von Blutstammzellspendern zu bewerten hat, müssen dabei folgende Personen angehören, die über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen:
- zwei Ärztinnen/Ärzte mit mehrjähriger Berufserfahrung als Fachärztin/Facharzt
- eine auf dem Gebiet der Arzneimittelwirkungen sachkundige Ärztin/ Wissenschaftlerin oder ein auf dem Gebiet der Arzneimittelwirkungen sachkundiger Arzt/Wissenschaftler
- eine auf dem Gebiet der medizinischen Biostatistik und Biometrie sachkundige Ärztin/Wissenschaftlerin oder ein entsprechender Arzt/Wissenschaftler
- eine Juristin/ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt
- eine Apothekerin/ein Apotheker
- zwei Laien, davon mind. eine Person mit wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik in der Medizin
- im Falle der Wahrnehmung von Aufgaben einer registrierten Ethik-Kommission nach § 36 StrlSchG auch eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler, die oder der über eine Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz verfügt.
Jedem Ausschuss, der klinische Medizinprodukteprüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika zu prüfen hat, müssen folgende Personen angehören, die über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen:
- zwei Ärztinnen/Ärzte mit mehrjähriger Berufserfahrung als Fachärztin/Facharzt
- eine auf dem Gebiet der medizinischen Physik sachkundige Ärztin/ Wissenschaftlerin oder ein auf dem Gebiet der Medizinischen Physik sachkundiger Arzt/Wissenschaftler
- eine auf dem Gebiet der medizinischen Biostatistik und Biometrie sachkundige Ärztin/Wissenschaftlerin oder ein entsprechender Arzt/Wissenschaftler
- eine Juristin/ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt
- eine Apothekerin/ein Apotheker
- eine Medizintechnikerin/ ein Medizintechniker
- ein Laie
- im Falle der Wahrnehmung von Aufgaben einer registrierten Ethik-Kommission nach § 36 StrlSchG auch eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler, die oder der über eine Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz verfügt.
Jedem Ausschuss, der die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu prüfen hat, müssen folgende Personen angehören, die über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen:
- vier Ärztinnen oder Ärzte mit mehrjähriger Berufserfahrung als Fachärztin oder Facharzt, davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt für Gynäkologie mit der Schwerpunktbezeichnung „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“, eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinderheilkunde und eine Fachärztin oder ein Facharzt für Humangenetik,
- eine Sachverständige oder ein Sachverständiger der Fachrichtung Ethik,
- eine Juristin oder ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten auf Landesebene maßgeblichen Organisationen
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der für die Wahrnehmung der Selbsthilfe behinderter Menschen auf Landesebene maßgeblichen Organisationen.
Die Mitglieder der Ethik-Kommission werden für vier Jahre berufen und sind zur Unabhängigkeit und Vertraulichkeit verpflichtet. Die gesamte Ethik-Kommission hat ebenso wie jeder einzelne Ausschuss einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Mitglieder der Ethik-Kommission werden bei Berufung im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin
Leitung: Antje Kettner-Ottilie
- Tel.:
- (030) 90229-1220
- Fax:
- (030) 9028-3383
Turmstr.
U 9 (Aufzug vorhanden)
Birkenstr.
U 9 (kein Aufzug vorhanden)
Postanschrift
Für Paketsendungen:
Turmstr. 21 Haus A
10559 Berlin
für Briefpost:
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 – 12 Uhr und 14 – 15 Uhr
Mittwoch:
9 – 10 Uhr und 14 – 16 Uhr
Freitag:
10 – 12 Uhr