Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin bietet interessierten Personen, die in ihrer beruflichen Ausübung in beratender und/oder unterstützender Funktion für Menschen mit Behinderungen tätig sind, die Möglichkeit, an einer Infoveranstaltung zum Feststellungsverfahren nach § 152 SGB IX teilzunehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, dem genannten Personenkreis das Feststellungsverfahren zu einer vorliegenden Behinderung/Schwerbehinderung (Anerkennung eines Grades der Behinderung mit ggf. Anerkennung von Nachteilsausgleichen sog. Merkzeichen) in ihren groben Zügen zu erläutern. So soll eine größere Transparenz für einzelne Arbeitsschritte geschaffen und ein besseres Verständnis für grundsätzliche Abläufe des Verwaltungshandeln gefördert werden.
Die Veranstaltung richtet sich wie oben beschrieben an den Personenkreis, der im beruflichen Kontext mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen betraut sind. Hierzu zählen u.a.:
- Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung
- Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
- Integrationsfachdienste
- Vereine, Verbände oder Stiftungen für Menschen mit Behinderung
- Rentenversicherungsträger
- Krankenversicherungsträger
- Schwerbehindertenvertretungen von Behörden, Stellen oder Einrichtungen