Spitzenverbandsförderung

Durch die Spitzenverbandsförderung auf Grundlage des § 5 Abs. 3 SGB XII unterstützt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Freie Wohlfahrtspflege u. a. bei der
  • aktiven Gestaltung der sozialen Arbeit im Land Berlin,
  • Mitwirkung an der Herstellung einer zeit- und bedarfsgerechten gesundheitlichen und sozialen Versorgung,
  • Verhinderung und Reduzierung sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und Not,
  • interkulturellen Öffnung, Förderung der ehrenamtlichen Arbeit und des gesellschaftlichen Engagements sowie weiteren Querschnittsthemen und
  • sozialpolitischen Begleitung und Beförderung der Umsetzung landespolitischer Maßnahmen.

Die Spitzenverbandsförderung ist Bestandteil des am 16.12.2010 zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und den Wohlfahrtsverbänden

geschlossenen Rahmenfördervertrages

Die weitere Konkretisierung ergibt sich aus Anlage 1 des o. g. Vertrages. Die Eigenständigkeit der Spitzenverbände bei der Durchführung ihrer Aufgaben bleibt davon unberührt.

Die Spitzenverbandsförderung gewährt das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin auf der Basis des Zuwendungsrechtes. Die Modalitäten werden in der Kooperationsvereinbarung zum Integrierten Sozialprogramm geregelt.

Ansprechpartner für fachliche und inhaltliche Fragen zur Projektförderung ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales