Alternativmethoden

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren wenden sich für Hilfe und weiteren Kontakt bitte an die

Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt der Berliner Tierärztekammer und unter berlin.de/ukraine.

Gegenwärtig existiert zwar bereits eine Vielzahl an Alternativ- und Ersatzmethoden, aber auf eine Reihe von Tierversuchen kann trotzdem noch nicht verzichtet werden. So sind Experimente an Tieren unter anderem im Rahmen von Prüfungen für die Anmeldung bzw. Zulassung von Stoffen oder Produkten wie z. B. Chemikalien, Arznei- oder Pflanzenschutzmitteln, zur Erforschung und Erprobung von Methoden zur Diagnostik, Prophylaxe oder Therapie von Krankheiten oder zur Erkennung bestimmter Umweltgefährdungen durch verschiedene Rechtsvorschriften vorgeschrieben. Weiterhin werden Tierexperimente in der biomedizinischen Forschung zur Untersuchung biologischer Vorgänge z. B. im Zusammenhang mit der Entstehung von Krankheiten sowie mit Entwicklungs- und Regulationsmechanismen im Organismus durchgeführt.
Ziel ist es jedoch, gemäß dem 3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement) von Russel und Burch (1959) Tierversuche einzuschränken, zu ersetzen und soweit wie möglich zu vermeiden sowie die Belastungen der Tiere im Tierversuch zu reduzieren.

Was sind Alternativmethoden?

Der Begriff Alternativmethoden umfasst alle Maßnahmen und Methoden die darauf abzielen Tierversuche teilweise oder vollständig zu ersetzen. Dies umfasst u.a. In-Vitro-Verfahren, In-Silico-Verfahren und sogenannte Organs-on-a-Chip.

Wo ist das geregelt?

Die Notwendigkeit zur Überprüfung und Anwendung von Alternativ- und Ergänzungsmethoden in der wissenschaftlichen Forschung ist national im Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt.

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