Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Krankenhausaufsicht

Aufgabe der Krankenhausaufsicht ist es, den ordnungsgemäßen Betrieb der Krankenhäuser zu überwachen und insbesondere auf die Einhaltung der Mindesterfordernisse gemäß der im Land Berlin geltenden Krankenhausverordnung zu achten. Im Schwerpunkt wird die Einhaltung baulicher und räumlicher Mindestanforderungen an Krankenhäuser überprüft. Krankenhaushygienische Standards werden durch die jeweiligen Gesundheitsämter der Bezirke überwacht.
Die Krankenhäuser erhalten zur Erlaubnis ihres Betriebes eine ordnungsbehördliche Genehmigung gemäß Landeskrankenhausgesetz, die Privatkrankenanstalten gemäß der Gewerbeordnung bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Konzession.
- Hinweis: Bei geplanten Antragstelllungen auf Eröffnung einer neuen Privatklinik im Land Berlin wird den Interessenten/innen empfohlen, sich von der Krankenhausaufsicht vor der Antragstellung beraten zu lassen.
- Erste Informationen hierfür können dem beigefügten Merkblatt entnommen werden
Hinweise zu Beschwerden
Sofern Sie sich über Mängel, die Sie während eines Krankenhausaufenthaltes festgestellt haben, beschweren möchten, sind die dortigen Beschwerdestellen und Patientenfürsprecher*innen erste Anlaufstellen in den Krankenhäusern.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen in schriftlicher Form auch an die Krankenhausaufsicht im LAGeSo wenden. In eigener Zuständigkeit kann die Krankenhausaufsicht als Ordnungsbehörde bei Unterschreitungen der Mindestanforderungen auf Grundlage der Krankenhausverordnung (KhsVO) oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (ASOG) tätig werden.
Um das jeweilige Krankenhaus um Stellungnahme zu den von Ihnen geschilderten Umständen bitten zu können, sind wir mit Bezug zu der seit dem 25.05.2017 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehalten, zusammen mit Ihrem Schreiben um Übersendung einer Einverständniserklärung zu bitten, in dem Sie uns die Erlaubnis erteilen, mit ihren Namen an das Krankenhaus zur Abforderung einer Stellungnahme herantreten zu können. Hierfür können Sie das beigefügte Formular verwenden.
Der Krankenhausaufsicht im LAGeSo ist eine fachliche Überprüfung der von den Ärzten angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen nicht möglich. Hinsichtlich der Tätigkeit des Personals in Krankenhäusern besteht hier weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnis.
Weitere Ansprechpartner im Beschwerdefall:
Die Aufsicht über die Berufsausübung der Ärzte liegt in Berlin bei der Ärztekammer Berlin.
Ärztekammer Berlin
Friedrichstraße 16
10969 Berlin
Telefon 030 40806-0 | Fax +49 30 / 40806-3499 | E-Mail: kammer@aekb.de
Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten unterstützen, wenn sie dies im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern beantragen.
Medizinischer Dienst der Krankenkassen MDK
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Telefon: 030 202023- 1000
https://www.mdk-bb.de/versicherte/behandlungsfehler
Auch die Patientenbeauftragte kann Ihnen weiterhelfen.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung,
Patientenbeauftragte für Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: 030 9028-2010”
patientenbeauftragte@sengpg.berlin.de
https://www.berlin.de/lb/patienten/wegweiser/behandlungsfehler/
Bei Problemen hygienischer Art ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich das Krankenhaus befindet, zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Amtsärzte der jeweiligen Gesundheitsämter. Kontaktadressen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes können Sie unter https://service.berlin.de/gesundheitsaemter/ finden oder auch gern bei uns erfragen.
Gesetzliche Grundlagen
- Landeskrankenhausgesetz (LKG) vom 18. September 2011
Das Gesetz zur Neuregelung des Krankenhausrechts
- Gewerbeordnung (GewO) vom 22. Februar 1999
§30 Privatkrankenanstalten aus der Gewerbeordnung
- Krankenhaus-Verordnung (KhsVO) vom 30. August 2006
Verordnung über Errichtung und Betrieb von Krankenhäusern, Krankenhausaufnahme, Führung von Krankengeschichten und Pflegedokumentationen und Katastrophenschutz in Krankenhäusern
- Krankenhausaufsichtverordnung (KhAufsVO) vom 2. Januar 1985
Verordnung über die Aufsicht über Krankenäuser vom 2.Jan.1985
- Hygieneverordnung vom 12. Juni 2012
Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
- Tel.:
- (030) 90229-0
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Fahrverbindungen
Turmstr.
U 9 (Aufzug vorhanden)
Birkenstr.
U 9 (kein Aufzug vorhanden)
Havelberger Str.
M 27
Turmstr./ Lübecker Str.
101, 123, 187
Turmstr.
245, TXL
E-Mail-Adresse der Krankenhausaufsicht
Ansprechpartner
Leitung der Krankenhausaufsicht
Herr Stemmler (I F 2)
Telefon: (030) 90229-2301
Fax: (030) 9028-3373