Zahnärztliche Prüfung

Die zahnärztliche Prüfung umfasst folgende Fächer

I. Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie,
II. Pharmakologie,
III. Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge,
IV. Innere Medizin,
V. Haut- und Geschlechtskrankheiten,
VI. Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten,
VII. Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
VIII. Chirurgie,
IX. Zahnerhaltungskunde,
X. Zahnersatzkunde,
XI. Kieferorthopädie.

Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare und unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise dazu zu stellen

Sie können Ihren Antrag auf Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung online stellen.

Auf diesem Bild ist ein Ausschnitt der Registrierungsseite zu sehen

Sie müssen sich registrieren, um sich online anzumelden

Direktformular

Wollen Sie Ihre Anmeldung dennoch lieber mit der Post übermitteln, können Sie das nachstehende Formular durch Mausklick öffnen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.

##icon:pdf## Antrag auf Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung

Ärztinnen und Ärzte

Für Ärztinnen und Ärzte, die nach § 61 Abs. 4 der Approbationsordnung für Zahnärzte zur zahnärztlichen Prüfung zugelassen werden, ist die Anmeldung zur zahnärztlichen Prüfung nur mit dem nachfolgenden Antragsformular möglich:

  • Antrag auf Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung für Studierende der Zahnheilkunde, denen bereits die Approbation als Ärztin / Arzt erteilt wurde

    PDF-Dokument (458.0 kB) - Stand: Januar 2021