Drucksache - VIII/1431
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah die aktuell unbefestigten Seitenstreifen in der Odernheimer Straße so zu befestigen, dass ein Parken auf diesen Streifen nicht mehr vorschriftswidrig ist und bis zum Baubeginn das Parken auf den unbefestigten Seitenstreifen zu dulden.
Begründung: Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung dürfen rechte Seitenstreifen nur dann zum Parken genutzt werden, wenn sie dazu ausreichend befestigt sind. Eine Nutzung der Seitenstreifen zum Parken bringt viele Vorteile für andere Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer, den Busverkehr etc. Auch für die Fußgänger, insbesondere für die Kinder, ist ein Queren der Straße durch das Parken der Autos auf dem Seitenstreifen sicherer, da sie sich über den fließenden Verkehr eine bessere Übersicht verschaffen können. |
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