Drucksache - VIII/1431  

 
 
Betreff: Befestigung der Seitenstreifen zum Zwecke des Parkens in der Odernheimer Straße
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Ralph Korbus 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Bezirksregion 16 Müggelheim
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
12.08.2021 
45. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Stellungnahme
18.08.2021 
46. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen vertagt   
31.08.2021 
47. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen überwiesen     
Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Empfehlung
26.08.2021 
58. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten Empfehlung
05.01.2022 
1. (öffentliche / konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
09.02.2022 
2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
23.02.2022 
3. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten vertagt     
30.03.2022 
5. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten (B) Empfehlung
19.04.2023 
1. (konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten (B) vertagt   
20.11.2023 
8. (außerordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten (B) vertagt   
Anlagen:
Antrag, 02.08.2021, CDU

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah die aktuell unbefestigten Seitenstreifen in der Odernheimer Straße so zu befestigen, dass ein Parken auf diesen Streifen nicht mehr vorschriftswidrig ist und bis zum Baubeginn das Parken auf den unbefestigten Seitenstreifen zu dulden.

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung dürfen rechte Seitenstreifen nur dann zum Parken genutzt werden, wenn sie dazu ausreichend befestigt sind. Eine Nutzung der Seitenstreifen zum Parken bringt viele Vorteile für andere Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer, den Busverkehr etc. Auch für die Fußnger, insbesondere für die Kinder, ist ein Queren der Straße durch das Parken der Autos auf dem Seitenstreifen sicherer, da sie sich über den fließenden Verkehr eine bessere Übersicht verschaffen können.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)