Drucksache - VIII/1430  

 
 
Betreff: Diskriminierungsfreier Dresscode in der Plansche
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:Einz.-BzV (FDP)
Ortsbezüge:Bezirksregion 02 Plänterwald
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
12.08.2021 
45. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
09.09.2021 
46. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
30.09.2021 
Fortsetzung 46.(öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten Empfehlung
05.01.2022 
1. (öffentliche / konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
09.02.2022 
2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
23.02.2022 
3. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten vertagt     
30.03.2022 
5. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten (B) Empfehlung
19.04.2023 
1. (konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten (B) vertagt   
07.06.2023 
3. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten (B) vertagt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 02.08.2021, DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Nutzungsordnung für die Plansche dahingehend zu präzisieren, dass von Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr lediglich eine geeignete Bedeckung der primären Geschlechtsorgane erwartet wird.

 

 

 

Begründung:

Zu Beginn des Sommers wurde eine Frau des Ortes verwiesen, weil sie ihre Brust nicht bedecken wollte. Nicht nur, dass überhaupt kein plausibler Grund erkennbar ist, weshalb das Bezirksamt hier von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hat, es ist selbstverständlich auch diskriminierend, von einer bestimmten Personengruppe die Bedeckung der Brust zu verlangen, von einer anderen aber nicht. Weiterhin gab es Berichte, dass auch von Kindern das Tragen von Badebekleidung verlangt wurde. Auch diese Entscheidung sollte bei Eltern und dem Kind selbst liegen.

Grundsätzlich wird Nacktheit im öffentlichen Raum heute kaum noch als eine die Allgemeinheit belästigende grob ungehörige oder gefährdende Handlung oder Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung aufgefasst. Im Rahmen des geschützten Raums eines Kinderspielplatzes sind gewisse Zugeständnisse in Hinblick auf einen Minimalkonsens aber sicherlich vertretbar.

 
 

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