Drucksache - VIII/0228  

 
 
Betreff: Bürgerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
 Bezirksregion 02 Plänterwald
 Bezirksregion 12 Schmöckwitz/Karolinenhof/Rauchfangswerder
 Bezirksregion 18 Rahnsdorf / Hessenwinkel
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
20.07.2017 
9. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Bürgerfragestunde, 17.07.2017

BF 033/VIII        Herr Thomas Thomalla              Thema: Gesundheitsamt

  1. Wie und mit welchen Kräften überwacht das Gesundheitsamt den hygienischen Standard der medizinischen Einrichtung in Veranstaltungsbetrieben, wie dem FEZ, der Arena in Treptow oder dem Stadion des 1. FC Union sowie bei offenen Veranstaltungen, wie z. B. dem Köpenicker Sommer?
  2. Wie und mit welchen Kräften überwacht das Gesundheitsamt das reisende und dienstleistende Sanitätspersonal nach der Biostoffverordnung und der Berliner Hygieneverordnung?

 

BF 034/VIII   Herr Denny Götze                      Thema: Steganlagenkonzept

  1. Warum sind die Rahnsdorfer Inseln (inkl. unseres Vereinsgrundstücks auf der Insel Kelchsecke) trotz unserer Mit- bzw. Zuarbeit nicht im aktuellen Steganlagenkonzept vertreten, obwohl es ein Versprechen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durch Frau Küchenmeister, Frau Senatorin Günther, Herrn Dr. Rojan und Herrn Bezirksbürgermeister Igel am 07.03.2017 gab?
  2. Hat die BVV eine Vorstellung davon, wie in Zukunft die gemeinnützige Jugendarbeit des Vereins Mobile Wasserratte e. V. mit muskelbetriebenen und motorisierten Booten für unsere Nachwuchsmitglieder mit den zu erwartenden Einschränkungen auf der Insel Kelchsecke ohne Stege aussehen soll?
  3. Was hält die BVV davon ab, die gegenwärtig bestehenden Stege, die über Jahrzehnte lang ein entwickeltes Gesamtsystem bilden und somit allen Anforderungen an die Erschließung für Einsatzfahrzeuge, Entsorgung, DLRG etc. gerecht werden, als genehmigten Bestand einfließen zu lassen?

 

BF 035/VIII   Herr Hannes Hanusch                           Thema: Baumaßnahme Fähranleger Windwallstraße

  1. Auch wenn der Gesetzgeber für die Baumaßnahmen am Fähranleger Windwallstraße nicht zwingend vorschreibt, dass die unmittelbar betroffenen Wassersportvereine WLS e. V. und MC Grünau e. V. bei den Planungs- und Durchführungsarbeiten, wie es ansonsten bei Baumaßnahmen vorgesehen ist, einzubeziehen sind, stellt sich die Frage, warum hier nicht das praktiziert wurde, was sich andernorts bewährt hat: Warum also sind die Vereine komplett übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt worden?
  2. Gibt es rechtliche, bautechnische, wasserökologische oder finanzielle Gründe dafür, dass bei der Gestaltung des Bereichs oberhalb des Fähranlegers im wasserseitigen Bereich einige Parkflächen für KFZ eingerichtet wurden, der übrige Teil jedoch durch Poller abgesperrt wurde, obwohl man gewusst hat, dass Abstellflächen benötigt werden und welche Gründe gibt es für diese Absperrungen?
  3. Was wird das Bezirksamt Treptow-Köpenick veranlassen, um Probleme, wie sie durch die Anordnung der Poller entstanden sind, z. B. das zum Bootsan- und abtransport fast unmöglich gewordene notwendige Rangieren mit größeren Fahrzeuggespannen, der ungehinderte Sportbetrieb bei Großveranstaltungen, wie dem Jugend-Master-Cup, die Beeinträchtigung der Durchführung von Straßenreinigung und Müllabfuhr, zu beseitigen?

BF 036/VIII   Herr Michael Mackenrodt        Thema: Steganlagenkonzept Treptow-Köpenick

  1. Welche konkreten Belege (z. B. Gutachten oder Untersuchungen etc.) sind dem Bezirk tatsächlich bekannt, die die dem gegenwärtigen Stand des Steganlagenkonzeptes Treptow-Köpenick zu entnehmende grundsätzliche Annahme, dass Stege dem naturschutzfachlichen Schutzzweck entgegenständen, rechtfertigen könnten und wer sind dessen Verfasser?
  2. Wieso wird das Versprechen der obersten Stellen im Land und im Bezirk, dass die von dem zu bearbeitenden Steganlagenkonzept Betroffenen auf und bei den Inseln von Anfang an einbezogen werden sollen, seit Monaten vom zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick missachtet und gedenkt das Amt uns dabei überhaupt noch einzubeziehen und, wenn ja, wann?
  3. Welche konkreten Voruntersuchungen oder Gutachten hat der Bezirk bisher bei seiner Grundlagenermittlung hinsichtlich der bei den Standorten der Steganlagen ebenfalls zu beachtenden Belange (z. B. der kulturellen Voraussetzungen des jeweiligen Ortes, des bestehenden Wassersports, des Städtebaus, der Naherholung, des Eigentums, der Erschließung, der Anschlüsse sowie der jeweiligen lokalen und technischen Voraussetzungen der Stege, wie Bootstypen, Windrichtung, Wellenschlag, etc.) tatsächlich vorgenommen und wer sind dessen Verfasser?

BF 037/VIII   Herr Dr. Manfred Mocker                Thema: BA-Beschluss 54/17

  1. Soll nun künstlich der lange gehegte Wunsch zum Ausbau des Dammweges zur Stadtstraße forciert werden, da in der Drucksache VIII/0135 zum BA-Beschluss 54/17 der Dammweg als wesentlich zur fußläufigen Erschließung des Parkes genannt wird und gleichzeitig der vorhandene und ausgebaute Waldweg ab Straße Am Plänterwald, der 2002 noch beachtet wurde, verschwiegen wird?
  2. In der Drucksache VIII/0135 zum BA-Beschluss 54/17 wird der Landesentwicklungsplan als verbindliche Grundlage genannt, in dem es heißt "ist […] auch die Vermeidung neuer Zerschneidungen [von Freiräumen, hier des Plänterwaldes] durch Infrastrukturmaßnahmen beachtlich" und ist dem Bezirksamt demzufolge klar, dass die Verbreiterung des Dammweges nicht nur weit in das Landschaftsschutzgebiet eingreift, sondern auch eine künstliche Durchtrennung des Waldgebietes im LSG bedeutet?
  3. Was hat sich verändert, dass die Aussage des Senators Strieder aus dem Jahr 2001 zum Thema ("schließlich ist der motorisierte Zubringerverkehr aus dem Wald grundsätzlich herauszuhalten") nicht mehr gelten muss?

BF 038/VIII   Herr Lars Trotz                     Thema: Steganlagenkonzeption

  1. Sind der zuständige Ausschuss bzw. die BVV darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass das Erreichen meines Grundstückes mit unserem mehrfach schwerstbehinderten Sohn und für andere gesundheitlich eingeschränkte Insulaner ohne an den Grundstücken befindliche Stege nahezu unmöglich ist, da keine mit einem Rollstuhl befahrbaren Wege vorhanden sind?
  2. Ist dem zuständigen Ausschuss bzw. der BVV bekannt, dass wir unsere Grundstücke ganzjährig, z. B. zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erreichen müssen (z. B. ist am Wannsee die saisonale Nutzung Auflage für Steganlagengenehmigungen)?
  3. Wird in der Steganlagenkonzeption berücksichtigt, dass vorhandene Stege aufgrund der örtlichen Voraussetzungen z. B. für die Ver- und Entsorgung, für Rettungsdienste, für den Schutz der Boote vor Wellen und Sturm genutzt werden, da keine öffentlichen Wege errichtet worden sind?

BF 039/VIII   Herr Klaus Mannewitz                Thema: Spreepark / Altes Eierhäuschen

  1. Aus welcher zwingenden Notwendigkeit heraus und von wem initiiert beschloss das Bezirksamt die mit der Drucksache VIII/0135 der BVV zur Kenntnis gegebene 'inhaltlichen Änderung' des veralteten und nicht mehr rechtsrelevanten Entwurfs des vorläufigen B-Plans 9-7 (BA-Beschluss 54/02 vom 28.02.2002), obwohl mit der Änderung des FNP für den Spreepark vom Juni 2008 sowohl die damaligen Gutachten zur Umweltverträglichkeit als auch die Bürgerbeteiligung zum B-Plan 9-7 hinfällig sind und damit Grundlagen für den BA-Beschluss 54/17 vom 21.03.2017 fehlen?
  2. Warum soll hier konzeptionell kein neuer Bebauungsplan erstellt werden bzw. werden nicht zwei neue Bebauungspläne – getrennt für "Kunst- und Kulturpark [ist gleich Spreepark]" und "Altes Eierhäuschen", die getrennte Zielstellungen und Verwalter haben werden – erstellt, wenn die Notwendigkeit für ein neues Konzept der Grün Berlin GmbH besteht?
  3. Warum werden verbindliche Antworten des verantwortlichen Bezirksstadtrates vom 04.07.2014 auf die Kleine Anfrage VII/0562 des Bezirksverordneten Ernst Welters vom 16.06.2014, wie die zur Frage 7, "Ist in den Überlegungen zur Weiterentwicklung auch eine Neuaufstellung dieses B-Plans erwogen worden?", es könne "erst nach Vorlage eines Konzepts zur künftigen Nutzung des Spreeparks entschieden werden…“ jetzt negiert und dagegen inhaltliche Veränderungen lediglich zur Kenntnisnahme der BVV gegeben, obwohl seitens der Grün Berlin GmbH derzeit weder ein fertiges Konzept (Masterplan) noch eine offizielle Anfrage nach spezifizierten Änderungen vorliegen?

 

 
 

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