Drucksache - IV/099
D Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:
In der Geschäftsordnung der BVV Treptow-Köpenick von Berlin vom 12.10.2000 ist folgende Änderung aufzunehmen:
§ 26, Absatz 3 (Satz 3) Der Fragesteller sowie andere Bezirksverordnete können insgesamt bis zu 3 Zusatzfragen stellen. Der Fragesteller hat Anspruch auf die erste Zusatzfrage. Als Zusatzfragen sind Fragen zugelassen, die sich aus dem Inhalt der mündlichen Anfrage und der Antwort des Bezirksamtes ergeben.
Begründung: Mündliche Anfragen richten sich zu Sachverhalten, die von allgemeinen Interesse und aktuell im Bezirk wichtig sind. Dabei können sowohl beim Fragesteller als auch bei den anderen zuhörenden Bezirksverordneten aus der Antwort des Bezirksamtes Nachfragen entstehen, die zur Klärung des Problems beitragen. Hierzu erweist sich die Möglichkeit, drei Nachfragen zu stellen, als effektiv, da damit aufwendige Kleine Anfragen, die vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden müssen, oder eventuell Große Anfragen verhindert werden können.
Berlin, den 10.02.2001
gez. Brigitte Gelbkegez. Elke Werner
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |