Drucksache - VII/1040  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung vom 20.06.2013
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0640/37/15
 Ursprungaktuell
Initiator:HhPVGOBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
07.05.2015 
37. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0640/37/15)
Anlagen:
Antrag,30.04.2015, HhPVGO
Beschluss, 07.05.2015, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 20. Juni 2013 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 (6) Satz 2 ist zu ändern in:

Sie dürfen an Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn sie zu den „Ausgeschlossenen Personen“ im Sinne von § 20 bzw. zu den „Befangenen Personen“ im Sinne von § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz, bzw. §§ 16 und 17 Sozialgesetzbuch X Verwaltungsverfahren gehören.

 

§ 1 (8) ist neu aufzunehmen:

Die Bezirksverordneten informieren den Vorsteher unaufgefordert über Änderungen ihrer Parteimitgliedschaft.

 

§ 2 ist neu zu fassen als:

§ 2 Abwesenheiten
Die Bezirksverordneten informieren den Vorsteher über Abwesenheiten.

 

§ 12 (3) ist zu ändern in:

An den Sitzungen des Ältestenrates können zur Erstellung der Konsensliste fraktionslose Bezirksverordnete als Gast mit Rederecht teilnehmen. Für fraktionslose Bezirksverordnete, die auf demselben Wahlvorschlag gewählt wurden, kann je ein benannter Vertreter teilnehmen.

 

In § 16 (2) Satz 2 ist „Bringe-pflicht“ zu ersetzen durch „Bringepflicht“.

 

§ 17 (3) ist zu ändern in:

Der Ausschuss wählt bei Fehlen des Ausschussvorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schriftführers auf Vorschlag der den Ausschussvorsitz stellenden Fraktion unter der Leitung des ältesten anwesenden Ausschussmitgliedes für diese Sitzung einen Ausschussvorsitzenden in Vertretung.

 

In § 17 (15) ist „zugesandt“ zu ersetzen durch „zugestellt“.

 

§ 18 (3) ist neu aufzunehmen:

Drucksachen der BVV gelten auf Antrag eines jeden Bezirksverordneten auch dann als zugestellt, wenn die Zustellung allein auf elektronischem Weg erfolgt ist.“

 

§ 19 (3) Satz 2 ist zu ändern in:

Der Bezirkshaushaltsplanentwurf und die Anmeldung zur Investitionsplanung sind durch den Vorsteher vorab an alle Fachausschüsse und federführend an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.

 

§ 29 ist in der Überschrift zu ändern in:

㤠29 Zwischen- und Schlussberichte und Informationen des Bezirksamtes

 

§ 29 (1) ist zu ändern in:

Über die Ausführung von Beschlüssen der BVV, soweit sie dem Bezirksamt zur Berücksichtigung oder zur Erwägung überwiesen sind, gibt dieses innerhalb von sechs Wochen schriftlich Mitteilung. Zwischenberichte sollten bei Vorliegen neuer Sachverhalte, spätestens einmal jährlich bis zur Erledigung des Anliegens dem Vorsteher zugeleitet werden.

 

§ 29 (2) ist zu ändern in:

Berichte des Bezirksamtes zu den Beschlüssen der BVV werden in den Mitteilungen des Vorstehers veröffentlicht.

 

§ 33 (3) Satz 2 ist zu ändern in:

Dringliche Anträge sollten in der Sitzung behandelt werden, für die die Dringlichkeit bestätigt wurde.

 

§ 34 (2) Satz 2 ist zu ändern in:

Vorlagen zur Kenntnisnahme werden auf Wunsch zur Aussprache gestellt.

 

§ 39 ist in der Überschrift zu ändern in:

„§ 39 Niederschrift, Beschlusskontrolle“

 

§ 39 (2) Satz 1 ist zu ändern in:

Der Verlauf der Sitzung der BVV wird tontechnisch dokumentiert und auf Dauer aufbewahrt.

§ 39 (3) ist zu ändern in:

Die gefassten Beschlüsse sind dem Bezirksamt innerhalb von vier Tagen nach der Sitzung der BVV schriftlich mitzuteilen.

 

§ 54 (4) Satz 2 ist zu ändern in:

Den Kontaktpersonen für den Einwohnerantrag wird in der BVV und den zuständigen Ausschüssen Rederecht zur Begründung ihres Antrages unmittelbar nach Aufruf des Tagesordnungspunktes eingeräumt.

 

§ 55 (3) ist neu aufzunehmen:

Den Kontaktpersonen für das Bürgerbegehren wird in der BVV und den zuständigen Ausschüssen Rederecht zur Begründung ihres Begehrens unmittelbar nach Aufruf des Tagesordnungspunktes eingeräumt.

 

 
 

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