Drucksache - VII/0834  

 
 
Betreff: Hortanträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Cornelia Flader 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.10.2014 
31. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 06.10.2014, CDU

  1. Wie viele Hortanträge hat das Jugendamt gegenwärtig noch zu bearbeiten?
  2. Innerhalb welcher Frist werden ordnungsgemäß gestellte Anträge von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet und abschließend beschieden und wie hoch ist der Arbeitsaufwand für einen Hortantrag sowie die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung der Kinder?
  3. Um wie viele Wochen verzögert sich die abschließende Bescheidung, wenn der Antrag
    a) unvollständig oder b) verspätet eingereicht wurde?
  4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Bearbeitung aller Anträge im Durchschnitt verantwortlich?
  5. Wie erklären sich die signifikante Verschlechterung der Vergabepraxis und deren Ergebnis nach dem Wechsel der Zuständigkeit vom Schulamt ins Jugendamt?
  6. Warum konnten Eltern die Bescheinigung zur Vorlage in der Schule in unserem Bezirk erst ab dem 20.05.2014 in der Schule abgeben (diese Bescheinigung ist Grundlage für den Hortplatz)?
  7. re es nicht möglich gewesen, die komplett eingereichten Hortanträge (vom Antrag bis zum Vertrag) auch vor dem 20.05.2014 zu bearbeiten?
  8. Warum erhalten die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen einen Ferienbetreuungsvertrag nur nach pädagogischer Begründung der Schule und warum haben diese Eltern nicht auch das Recht während ihrer Arbeitszeit ihre Kinder in die Ferienbetreuung zu schicken?
  9. Welche Begründung geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes den wartenden Eltern, wenn sie die Anträge nicht rechtzeitig, d.h. noch vor dem Beginn der Sommerferien, bearbeiten können?
  10. Wer soll aus Sicht des Jugendamtes die Kinder ohne Hortbescheid betreuen, wenn die Eltern berufstätig sind und keine Möglichkeit haben die Kinder anderweitig unterzubringen?
  11. Welche Konsequenzen hat aus Sicht des Jugendamtes die Nichtbearbeitung der Anträge

a)    r Eltern bzw. für Großeltern und

b)   r die Schulen?

  1. Welche Gründe für die nicht fristgerechte Bearbeitung der Hortanträge sieht das Jugendamt selbst?
  2. Wie geht das Jugendamt mit der insgesamt unbefriedigenden Situation der unbearbeiteten bzw. nicht termingerecht beschiedenen Anträge um?
  3. Welche Konsequenzen zieht das Jugendamt?
  4. Reicht diese Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Sicht des Jugendamtes aus, um die Hortanträge fristgerecht bearbeiten zu können?
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)