Drucksache - VII/0363  

 
 
Betreff: Musikschulstandorte und ihre Kosten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA
Verfasser:Marcus Worm 
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
31.01.2013 
15. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
28.02.2013 
16. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 21.01.2013, B90/Grüne
Schriftliche Beantwortung, 01.02.2013, BA

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

1.        Wie will das Bezirksamt den Ausbau des Verwaltungsgebäudes in der Freiheit 15 zum Musikschulstandort und zum Standort des Amtes Weiterbildung und Kultur aus dem laufenden Haushalt finanzieren?

2.        Geht das Bezirksamt davon aus, dass der musikschulgerechte Ausbau des Gebäudes in der Freiheit 15 bis zum 30. Juni 2013 fertig gestellt werden wird?

3.        Wie beabsichtigt das Bezirksamt, die in jedem Fall benötigte Summe von 458 T€ für die energetische Sanierung und für die Herstellung von Barrierefreiheit im Verwaltungsgebäude Freiheit 15 aufzubringen?

4.        In welcher Höhe werden voraussichtlich Kosten für die notwendigen Umzüge aus den bisherigen Musikschulstandorten Friedrichshagener Straße 8P und Hans-Schmidt-Straße 10 (hier auch Verwaltungsstandort) anfallen?

1

1.      Wie will das Bezirksamt den Ausbau des Verwaltungsgebäudes in der Freiheit 15 zum Musikschulstandort und zum Standort des Amtes Weiterbildung und Kultur aus dem laufenden Haushalt finanzieren?
 

Die dazu nötigen Mittel sind in der Zuweisung des Baulichen Unterhalts reserviert.

 

2.      Geht das Bezirksamt davon aus, dass der musikschulgerechte Ausbau des Gebäudes in der Freiheit 15 bis zum 30. Juni 2013 fertig gestellt werden wird?

 

Nein, eine Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist bis zum 30. Juni 2013 nicht möglich, zumal es sich hierbei um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben gemäß der BauO Berlin handelt.

 

3.      Wie beabsichtigt das Bezirksamt, die in jedem Fall benötigte Summe von 458 T€ für die energetische Sanierung und für die Herstellung von Barrierefreiheit im Verwaltungsgebäude Freiheit 15 aufzubringen?

 

Die behindertengerechte Erschließung des Musikschulstandortes ist Bestandteil der Investitionsplanung 2013 bis 2017 im Kapitel 3308, Titel 71502 „Nachhaltige Herrichtung von Dienstgebäuden für die neue Ämterstruktur“, wie den Erläuterungen dazu entnommen werden kann. Eine energetische Sanierung ist an dem denkmalgeschützten Gebäude nur eingeschränkt möglich. Diese bezieht sich insbesondere auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Heizungsanlage, die bereits im Rahmen des Konjunkturprogramms II realisiert wurden und auf die Fenster. Der Austausch der einfachverglasten Fenster ist in den veranschlagten Herstellungskosten für die Freiheit 15 als Musikschulstandort bereits enthalten.

 

4.      In welcher Höhe werden voraussichtlich Kosten für die notwendigen Umzüge aus den bisherigen Musikschulstandorten Friedrichshagener Straße 8 und Hans-Schmidt-Straße 10 (hier auch Verwaltungsstandort) anfallen?

 

Die Kosten für die Umzüge sind noch nicht ermittelt, da es wegen der fehlenden abschließenden Entscheidung noch keinen Anlass für das aufwendige Verfahren gibt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)