Drucksache - VI/1541
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.) Im Bezirksamt wurde der Erhalt der Angebote an anderem Ort in verschiedene Richtungen geprüft. Im Ergebnis ist Folgendes festzustellen:
Andere Alternativlösungen sind für das Bezirksamt nicht erkennbar. Im Übrigen wurde bereits vor Abschluss des Mietvertrages geprüft, inwieweit der Ortsverein an einem anderen Standort in Grünau seine Arbeit fortführen könnte. Es wurde kein Ersatzobjekt gefunden und es besteht auch derzeit keine Möglichkeit, ein Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen.
Zu 2.) Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen über den 31.12.2011 hinaus fortzusetzen. Dem Ortsverein Grünau ist bekannt, dass der geschlossene Mietvertrag mit dem 31.12.2011 endet und seitens des Bezirksamtes nicht verlängert wird. Eine weitere Nutzung des Objektes Regattastraße 141 kann nur erfolgen, wenn der Ortsverein Grünau selbst einen Mietvertrag abschließt. Eine Fortführung des Mietverhältnisses widerspräche auch dem Beschluss der BVV vom 19.11.2009 mit Nr.: 750/35/09 - Standortverlagerung bezirklicher Einrichtungen.
Zu 3.) Das Bezirksamt kann sich keine Bedingungen vorstellen, unter denen ein Kauf des Grundstücks möglich wäre.
Zu 4.) Das Bezirksamt verfolgt kein Finanzierungsmodell analog zum beabsichtigten Kauf des Grundstücks Wendenschloßstraße 404.
Zu 5.) Das Bezirksamt kann zzt. keine konkreten Angaben zum Investitionsbedarf der Immobilie machen. |
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