Drucksache - VI/1541  

 
 
Betreff: Bürgerhaus Grünau – Rettung möglich?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBzBmin
Verfasser:Marcus Worm 
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
24.06.2010 
42. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
26.08.2010 
43. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 14.06.2010, B'90Grüne
Schriftliche Beantwortung, 25.06.2010, BA

1
  1. Wie hat sich das Bezirksamt, über die Verlängerung des Mietvertrages bis zum 31.12.2011 hinaus, für den Erhalt der Angebote des Bürgerhauses Grünau an einem anderen Ort eingesetzt?
  2. Wie schätzt das Bezirksamt die Aussichten ein, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen über den 31.12.2011 hinaus fortzusetzen?
  3. Unter welchen Bedingungen kann sich das Bezirksamt einen Kauf des Grundstücks vorstellen?
  4. Hält das Bezirksamt ein Finanzierungsmodell analog zum beabsichtigten Kauf des Grundstücks Wendenschloßstraße 404 für wünschenswert?
  5. Kann das Bezirksamt Angaben zum Investitionsbedarf der Immobilie machen?
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.)

Im Bezirksamt wurde der Erhalt der Angebote an anderem Ort in verschiedene Richtungen geprüft. Im Ergebnis ist Folgendes festzustellen:

  1. Der Schulergänzungsbau in der Regattastraße wird vorerst nicht erfolgen, da die Anmeldezahlen zu gering sind und der Senat die Mittel nicht frei gibt. Damit ist ein Umzug für 2011 unrealistisch.
  2. Seitens der Abteilung Bauen und Stadtentwicklung wurde ein Vorschlag geprüft, in der Baderseestr. 1-5 durch einen Neubau einer KITA in Kombination mit einer Begegnungsstätte die Angebote des Bürgerhauses für die Zukunft zu sichern. In diesem Zusammenhang wurden die Investoren der Meermann-Gruppe darum gebeten, zu prüfen, ob die im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 9-34 VE " Puerto Verde" an der Regattastraße vorzusehende KITA an der Baderseestr. auf Kosten des Investors errichtet werden könnte. Die Prüfung hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt der Investor bereits entschieden hatte, die KITA auf dem eigenem Grundstück in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum geplanten Wohnungsneubau einzuordnen. Der Vorhabenträger sieht darin insbesondere einen Standortvorteil für das dortige Wohngebiet. Es gab und gibt für das Bezirksamt kein Mittel des Zwangs gegenüber dem Investor, die erforderlichen KITA-Plätze außerhalb des Plangebietes bzw. an der Baderseestr. zu realisieren bzw. zu finanzieren. Eine Begegnungsstätte gehört nicht zu den Folgeeinrichtungen bei der Errichtung von Wohnungen. Folglich kann vom Investor auch kein finanzieller Beitrag im Rahmen des städtebaulichen Vertrages verlangt oder angenommen werden. Der Investor "Puerto Verde" besteht darauf, die erforderlichen Kita-Plätze auf seinem Areal zu bauen. Damit entfällt also auch diese Variante.

Andere Alternativlösungen sind für das Bezirksamt nicht erkennbar.

Im Übrigen wurde bereits vor Abschluss des Mietvertrages geprüft, inwieweit der Ortsverein an einem anderen Standort in Grünau seine Arbeit fortführen könnte. Es wurde kein Ersatzobjekt gefunden und es besteht auch derzeit keine Möglichkeit, ein Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 2.)

Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen über den 31.12.2011 hinaus fortzusetzen.

Dem Ortsverein Grünau ist bekannt, dass der geschlossene Mietvertrag mit dem 31.12.2011 endet und seitens des Bezirksamtes nicht verlängert wird. Eine weitere Nutzung des Objektes Regattastraße 141 kann nur erfolgen, wenn der Ortsverein Grünau selbst einen Mietvertrag abschließt.

Eine Fortführung des Mietverhältnisses widerspräche auch dem Beschluss der BVV vom 19.11.2009 mit Nr.: 750/35/09 - Standortverlagerung bezirklicher Einrichtungen.

 

Zu 3.)

Das Bezirksamt kann sich keine Bedingungen vorstellen, unter denen ein Kauf des Grundstücks möglich wäre.

 

Zu 4.)

Das Bezirksamt verfolgt kein Finanzierungsmodell analog zum beabsichtigten Kauf des Grundstücks Wendenschloßstraße 404.

 

Zu 5.)

Das Bezirksamt kann zzt. keine konkreten Angaben zum Investitionsbedarf der Immobilie machen.

 
 

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