Drucksache - VI/1416
In der Sitzung der BVV am 25.03.2010 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Jugendhilfe (federführend) sowie an die Ausschüsse für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus, Soziales und Gesundheit, Schulentwicklung und Sport überwiesen:
Drs. VI/1416 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden: 1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen. 2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung. 3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Beschäftigtenvertretung.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bereits angewendet werden können.
Der Ausschuss für Jugendhilfe hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 29.09.2010 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus, Soziales und Gesundheit, Schulentwicklung und Sport abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:8:0) die Ablehnung des Antrages. |
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