Drucksache - VI/0888  

 
 
Betreff: BA-Beschluss zur Aufhebung der Rücknahme des Entwidmungsantrages für das Grundstück An der Wuhlheide 250-270
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU, B'90GrüneSPD
   
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.11.2008 
24. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 17.11.2008, CDU, B´90Grüne
Änderungsantrag, 24.11.2008, SPD

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die BVV hebt den Beschluss des Bezirksamtes 270/2008 zur Aufhebung der Rücknahme des Entwidmungsantrags für das Grundstück An der Wuhlheide 250-270 auf.

Der BA-Beschluss zur Rücknahme des Entwidmungsantrages für das Grundstück An der Wuhlheide 250-270 entspricht dem mehrfach geäußerten Willen der BVV und hat weiterhin bestand.

 

 

 

Begründung:

Die Aufhebung bezieht sich auf das Bezirksverwaltungsgesetz §12 Abs. 3 in Verbindung mit §13 Abs. 2 und die darin festgelegten  Zuständigkeiten der BVV.

Die BVV hat mehrfach in Beschlüssen zum Ausdruck gebracht, dass die Verlagerung des Mellowparks an dem o. g. Standort (An der Wuhlheide 250-270) und die Erhaltung dieses Projektes ein wichtiges politisches Ziel in diesem Bezirk ist.

Dem angeregten Verwaltungshandeln entsprach demzufolge auch die Zurückziehung des Entwidmungsantrages durch das Bezirksamt.

Die Aufhebung dieser Zurückziehung ist demzufolge nicht mit dem erklärten Willen der BVV vereinbar.

Die einschränkende Wirkung des §12 Abs. 3 (2) kann nicht in diesem Falle gesehen werden, da die Entscheidung über die Entwidmung nicht durch den Kaufvertrag sondern endgültig und rechtkräftig nur durch die Legislative erfolgen kann.

Eine Schadensersatzforderung gegenüber dem Bezirk oder dem Land Berlin – immer wieder als Begründung durch das Bezirksamt für den neuen Entwidmungsantrag genannt - kann ebenfalls nicht gesehen werden, da der Ausgang des Entwidmungsverfahrens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses völlig offen war.

Dem Verkäufer war durch mehrfache Gespräche und Hinweise bekannt, dass ein Verkauf der Fläche nicht gewünscht wird. Trotz dieser Hinweise kam es zu einem eiligen und durch den Bezirk ungewollten Verkauf. Insbesondere durch den BA-Beschluss 243/08 vom 17. Juli 2008 ist dies dem Liegenschaftsfond deutlichst mitgeteilt worden. Für den Bezirk völlig überraschend wurde das  Grundstück am 11.09.2008 verkauft, 2 Monate nachdem Beschluss 243/08. Die Frage bleibt: Wer hatte hier ein Interesse an vollendeten Tatsachen?

 

 

 

Änderungsantrag (SPD)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihre Absicht, die Fläche an der Wuhlheide 250-270 dauerhaft einer sportlichen Nutzung zuzuführen.

Die BVV ermuntert das Abgeordnetenhaus, der Entwidmung der Sportfläche nicht zuzustimmen.

 
 

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