Drucksache - V/1468
Wir fragen das Bezirksamt:
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1.Dem FB Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt sind vier Sparten bekannt.
Zu 2.Informationen zu Erkrankungen und Ausbreitung erhält der FB Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt durch die Tierhalter, die zur Meldung einer Erkrankung gemäß TierseuchenG verpflichtet sind, oder durch Untersuchungseinrichtungen, die positive Ergebnisse ermittelt haben. Die Seuchenlage insgesamt wird durch Mitteilungen der Senatsverwaltung dargestellt. Die Vorsorgemaßnahmen sind gesetzlich festgelegt. Kontrollen führt der FB Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch.
Zu 3.Zusätzlich zu den Veröffentlichungen in den Medien erteilt der FB Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt ständig Auskünfte bei Anfragen aus der Bevölkerung.
Zu 4.Persönliche Gespräche mit Geflügelhaltern und telefonische Auskünfte. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |