Drucksache - V/1397
1.) Was ist in Berlin angemessener Wohnraum, in welchen Fällen ist eine Überschreitung möglich? 2.) Wurden bereits Überschreitungen in den vergangenen Monaten festgestellt und entsprechende Hinweise oder Aufforderungen für einen möglichen Wohnungswechsel gegeben? 3.) Wie werden Betriebskostennachzahlungen und -erstattungen bei der Berechnung der Leistungen nach SGB II und XII berücksichtigt? 4.) Würde bereits im Falle des Wohnungswechsels und der benötigten Zusicherung der ARGE Augenmerk auf realistische Betriebskostenvorauszahlungen (z.B. gem. Betriebskostenspiegel) gelegt werden, um so möglicherweise künftige Umzüge zu vermeiden? 5.) Welche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Instrument Mietspiegel zu und wie wurde und wird er genutzt? 6.) Wie viele Anträge auf Übernahme von Mietkautionen wurden im Jahre 2004 und 2005 gestellt? Wie wurden sie beschieden und welche Vermieter waren davon betroffen? (Bei Gesellschaften, die mehrheitlich Eigentum des Landes Berlin sind, bitte Nennung, bei privaten ist die Zahlenangabe ausreichend.) |
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