Drucksache - V/1201
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die bestehenden benutzungspflichtigen Radwege erneut auf die gesetzlichen Standards und gute Benutzbarkeit hin zu überprüfen. Solche Radwege, die den gesetzlichen Standards nicht entsprechen oder wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit oder anderer Tatsachen keine gute Benutzbarkeit aufweisen (z.B. der Radweg in der Köpenicker Landstraße von Rodelbergweg bis Am Plänterwald stadteinwärts und der gemeinsame Geh- und Radweg in der Grünauer Straße (Köllnische Vorstadt)), sollten aus der Benutzungspflicht entlassen werden.
Begründung: Diese Maßnahme ist mit minimalem finanziellen Aufwand verbunden (Auswechseln des einschlägigen Verkehrsschildes) und erhöht die Verkehrssicherheit für Radfahrer.
Änderungsantrag Das Bezirksamt wird ersucht, die bestehenden benutzungspflichtigen Radwege erneut auf die gesetzlichen Standards und gute Benutzbarkeit hin zu überprüfen. Solche Radwege, die den gesetzlichen Standards nicht entsprechen oder wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit oder anderer Tatsachen keine gute Benutzbarkeit aufweisen, sollten aus der Benutzungspflicht entlassen werden. Wo baulich möglich, sollte das Verkehrszeichen “Gemeinsamer Fuß- und Radweg” (ohne Benutzungspflicht) eingesetzt werden. |
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