Auszug - Gespräch mit den Vertretern der anerkannten Naturschutz- verbände des Landes Berlin über die Aufgaben und die Herausforderungen des Naturschutzes im Großbezirk Treptow-Köpenick  

 
 
6. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Grün
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Grün Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.05.2001 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Als Gäste sind für diesen TOP erschienen:

Als Gäste sind für diesen TOP erschienen:

Frau Rademacher             - Schutzgemeinschaft Wald

Herr Schubert                  - Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz

Herr Albrecht            - Tourismusverein Köpenick-Treptow

Herr Schoder            - Bürgerverein Schöneweide

Das beantragte Rederecht wird einstimmig erteilt.

 

Zunächst stellt Herr Schubert die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz vor, in der 14 Verbände zusammengeschlossen sind, davon sind 7 Verbände anerkannt. Die Arbeitsgemeinschaft ist an allen Ausbauten, die den Naturschutz tangieren, zu beteiligen. Dies müsse frühzeitig geschehen, häufig sei es zu spät für Naturschutzmaßnahmen. Sämtliche Planungen sollten umwelt- und naturschonend angelegt werden. Es wird betont, dass der Stadtrat Dr. Schmitz das Gespräch mit den Verbänden gesucht hat und nach der Bezirksreform Treptow-Köpenick der erste Bezirk ist, der diese Verbände eingeladen hat. Auf die Nachfrage, welche Verbände Mitspracherecht haben, verweist der Stadtrat auf § 29 des Berliner Naturschutzgesetzes. Die Beteiligung der Verbände sei gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich. Er beabsichtige außerdem regelmäßig zweimal im Jahr mit den Verbänden Gespräche zu führen, um auf diese Weise die Zusammenarbeit zu festigen. 

Frau Rademacher stellt die Arbeitsgemeinschaft Wald vor und benennt einige Probleme, die nachstehend unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungen von Stadtrat und Ausschussmitgliedern zusammengefasst werden:  

a) Müggelturm: Beim Ausbau zum attraktiven Ausflugsziel ist unbedingt zu beachten, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.

b) Spreepark: Dieser Vergnügungspark wurde von der SED-Regierung ohne Rücksicht auf den Naturschutz in den Plänterwald gebaut. Der Park ist an dieser Stelle etabliert und die von den jetzigen Betreibern beabsichtigte Erweiterung wird als sehr problematisch angesehen. Neubauten sollten nur auf den jetzt vorhandenen Flächen genehmigt werden, die Schaffung von Parkplätzen sei nicht tragbar. Es wäre besser, diesen Vergnügungspark zu verlagern, z.B. auf das Gelände der ehemaligen sowjetischen Streitkräfte in der Wuhlheide. Aber auch dort wird es Probleme geben, weil die Planungen vorsehen, dieses Gelände zu renaturieren und in den (ehemaligen) Volkspark Wuhlheide zu integrieren. Der Eigentümer der Spreepark GmbH hat bisher keine Planungen und Finanzierungsmodelle vorgelegt; der Einsatz von Steuermitteln für diese Verlagerung kann nicht in Betracht kommen.     

c) Fällgenehmigungen für Bäume auf Privatgrundstücken: Es wird beklagt, dass Eigentümer aus kommerziellem Interesse den häufig alten Baumbestand beseitigen, um ihr Grundstück wirtschaftlich zu verwerten. Ersatzpflanzungen können diesen alten, teilweise hochwertigen Baumbestand nicht ersetzen. Bei der Baumschutzverordnung handelt es sich lediglich um eine Verwaltungsvorschrift und nicht um ein Gesetz und deshalb kann eine wirtschaftliche Verwertung kaum verhindert werden.

Herr Albrecht stellt das Leitsystem der Wasserwege - Gelbe Welle - dar und vertritt die Auffassung, dass sich Naturschutz und Tourismus nicht ausschließen, wenn z.B. genügend öffentliche Bootsanlegestellen zur kostengünstigen Entsorgung von Müll, Fäkalien und Abwasser eingerichtet würden. Die bisher vorhandenen 14 Anlegestellen, die bedauerlicherweise zum Teil verfallen, seien keinesfalls ausreichend  um den stark zunehmenden Wassertourismus umweltverträglich zu gestalten. Es ist zu befürchten, dass eine Vielzahl von Bootbetreibern ihren Abfälle pp. in das Wasser entsorgen, wenn nicht vermehrt Entsorgungsstationen auf den Routen eingerichtet werden und die Benutzung zwingend vorgeschrieben und kontrolliert wird. Die jetzt vorhandenen Anlegestellen gehören dem Bezirk und der von dort eingereichte Antrag auf EFRE-Mittel wurde u.a. mit der Begründung abgelehnt, es handele sich ausschließlich um Naherholung. Dies sei nicht zutreffend, viele Touristen z.B. aus Hamburg, den Niederlanden pp. bereisen die Gewässer. Die Zahl der Schleusungen am Mühlendamm (23.000) und Machnow (5.000) würden dies auch belegen. Der zukünftige Flughafen, den der Tourismusverband begrüßt, würden voraussichtlich weitere Touristen bringen, so dass gerade der Wassertourismus ein wesentlicher Faktor sei, den Südosten Berlins wirtschaftlich zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen.

Auf Nachfrage zum Diskussionsstand im Zusammenhang mit dem Flughafen Schönefeld erklärt u.a. Herr Schubert, dass die Naturschutzbelange angesprochen aber die Anhörung der Verbände auf den Oktober vertagt wurde. Die von den Verbänden ausgesprochenen Empfehlungen fanden nicht in allen Teilen die Zustimmung von SenStadt. Außerdem prüft z.Zt. ein beauftragter Rechtsanwalt die Klagemöglichkeit gegen die geplante Waldabholzung für die Bahntrasse zum Flughafen. Die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen sollen in Berlin gefunden werden, z.B. ehemaliges Funkwerk, GUS-Gelände. Dies sei ein sinnvoller Ansatz aus Sicht des Waldschutzes.

 

Nach diesem ausführlichen Meinungsaustausch wird dieser TOP abgeschlossen.

 


 


 
 

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