Auszug - Erlass der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB für das Gebiet Wilhelmshagen im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Einstimmig wird der BVV die
Annahme empfohlen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge den o.g. Erlass
der Erhaltungsverordnung (BA-Beschluss Nr. 44/01 der 11. Sitzung vom 13. März
2001) beschließen. Begründung: Der
Erlass einer Erhaltungssatzung für das o.g. Gebiet wurde mehrmals in der BVV
Köpenick bzw. im zuständigen Ausschuss diskutiert. Inhaltlich entspricht die
Erhaltungssatzung den Intentionen der Ausschussmitglieder. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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