Auszug - Anträge auf Planreife
Frau
Meißner begründet die
Beschlussempfehlung <1/606>: Das Thema wurde im Ausschuss kontrovers
diskutiert, die Abstimmung ergab 5 Dafür- und 4 Gegenstimmen. Aussprache: Herr
Mühle: Die CDU-Mitglieder haben im
Ausschuss nicht dafür gestimmt. Sie sind der Meinung, dass der entscheidende
Beschluss für die Planreife der BA-Beschluss ist, denn damit beginnen Fristen
zu laufen, und es können materielle Folgen daraus resultieren. Daher ist es
problematisch, wenn die BVV evtl. danach nochmals einen Beschluss fasst, der
keine rechtliche Bedeutung hat und es dadurch zu nicht vertretenden
Verzögerungen kommt. Die Beratung im zuständigen Fachausschuss sollte vor dem BA-Beschluss erfolgen. Daher
ÄA: “Das BA wird ersucht, zur Feststellung der Planreife des Bebauungsplanes
durch BA-Beschluss dem zuständigen Fachausschuss der BVV Gelegenheit zu geben,
sich anhand des Bebauungsplanentwurfes mit der Angelegenheit zu befassen.”
Frau Werner: Eindeutige Bekennung zum Antrag. Der Zeitpunkt der
Beschlussfassung steht im Text gar nicht drin. Der zuständige BzStR hat
erklärt, er könne damit leben, wenn sich die BVV vor der Beschlussfassung im BA
damit befasst. Herr
Dr. Studemund: In Köpenick wurde es
in all den Jahren so gemacht. Normalerweise bringt man einen Antrag auf
Planreife in den Ausschuss, dann geht er ins BA. Bei großen Projekten, z.B.
Forum Köpenick, sollte die BVV schon zustimmen. Bei kleineren Sachen könnte der
Ausschuss ausreichen. So, wie der Antrag vorliegt, ist es Sache des
Ausschusses, wie damit umgegangen wird. Die gültige Beschlussfassung ist nur in
der BVV möglich. Abstimmung über ÄA: Mit Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über BE: Mit Mehrheit angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht,
der BVV Anträge auf Planreife nach § 33 Baugesetzbuch zur Beschlussfassung
vorzulegen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich.
Realisierung:
07.08.01 ZB 08/01 lfd. Nr. 0388
- mit Beschluss Nr. 964/52/06 (Drs. V/1698 – Erledigung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlungen bis 27.11.2001) erledigt |
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