Auszug - Konkretisierung und Fortschreibung der städtebaulichen und sozialen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Altstadt/Kietz Vorstadt
BzStR
Scholz begründet die Vorlage des BA
<1/638>: Die vorliegenden Leitsätze zur künftigen Entwicklung der
Altstadt und Kietz Vorstadt waren Schwerpunkt der Erörterungen auf der
Altstadtkonferenz. Es war höchste Zeit, die Leitsätze aus dem Jahre 1992 zu
überarbeiten. Es gibt eine erheblich veränderte Situation (Wohnungsmarkt,
Kaufverhalten, Lebensgewohnheiten). Herr Scholz nennt die wichtigsten Veränderungen
in den Leitlinien. Aussprache: Herr
Dr. Studemund: Vieles ist
nachvollziehbar, aber mit dem Pkt. 11 kann er sich nicht einverstanden erklären
(insbesondere Verbindung Str. An der Wuhlheide bis Glienicker Weg muss komplett
vorliegen). Antrag auf Überweisung in den A.f.StaWo. Frau Gelbke: Dank
an Herrn Scholz für die ehrlichen Worte zur Vorstellung der Leitlinien. Das
Vorliegende trägt die Handschrift des Wirtschaftskreises, Respekt. Im Pkt. 1
wird die Anbindung an den Flughafen Schönefeld dahingehend angezweifelt, ob sie
das ist, was gewollt ist, ob sie mehr bringt, als das, was man vorher hatte. Im
Pkt. 3 ist fraglich, ob das, was an Mietbindung vorhanden ist, ausreicht. Die
Punkte 5 und 6 sind hinsichtlich der historischen Bebauung genau zu betrachten.
Generell fehlt die behindertengerechte Planung der Stadterneuerung. Das
Problem bildet der Pkt. 11 - der Individualverkehr (die Zugangsbeschränkung zum
MIV fehlt völlig). Frau Gelbke zitiert aus einem Artikel, der vor 14
Tagen über die Köpenicker Altstadt in der Presse erschien und der wie ein
Märchen anmutet. Herr Krause: Die Fraktion der PDS bedauert es, zur
Kenntnis nehmen zu müssen, dass offenbar das BA gewillt ist, den
verhängnisvollen Weg von bindenden Regelungen zu verlassen und sich auf
Eventualitäten und den Konjunktiv von “soll, hätte, könnte” zu verlegen, gerade
bei Sanierungsrichtlinien für die Altstadt, die einen prägenden Charakter für
das nächste Jahrzehnt haben könnten. Die Hauptkritikpunkte der PDS-Fraktion
sind bekannt, er möchte hier nicht wiederholen, was z.T. Herr Dr. Studemund und
auch Frau Gelbke gesagt haben. Bedauerlich ist ebenfalls, dass es nicht möglich
war, eine solche Vorlage in der gemeinsamen BVV zu behandeln oder in
gemeinsamen Ausschüssen zu besprechen. Das Alarmierendste scheint zu sein, dass
es keine konkreten Belege dafür gibt, welcher der Punkte der alten
Sanierungsrichtlinie überhaupt gegriffen hat und welcher nicht. Es gibt kein
statistisches Material. Wenn man die Altstadtkonferenz und ihre Ergebnisse, die Sanierungsrichtlinien
und das Auslaufen der Mietobergrenzen zusammennimmt, dann entsteht der
Eindruck, als wolle sich das BA aus seiner sozialen Verantwortung verabschieden
und nur noch ein Klima der Investorenfreundlichkeit schaffen. Herr
Krause ist für Überweisung in den
Ausschuss. Frau Meißner: Möchte die Leitlinien gern im A.f.StaWo
diskutieren. Zum Pkt. 10 - gerade heute wurde ein entsprechender Antrag zur
Problematik abgelehnt. BzStR Scholz: Die Diskussion ist ein genaues
Spiegelbild der bisherigen Diskussionen
in den Gremien, insbesondere im Fachausschuss. Die Meinungen zu dem
neuen Papier gehen weit auseinander. Es ist ein Kompromisspapier entstanden.
Eine noch stärkere Annäherung wird es wohl auch nach einer erneuten
Ausschussdiskussion nicht geben. Das BA-Kollegium hat sich ja bereits per Beschluss
zu den neuen Leitlinien bekannt. Bindende Regelungen gibt es nach wie vor, es
wurden nur einzelne Knoten, Schlingen etwas gelöst (Gummibänder eingezogen).
Der Denkmalschutz kann gar nicht ausgehebelt werden, es gibt ja das Berliner
Denkmalschutzgesetz. Die Frage hinsichtlich der Berücksichtigung von
Mobilitätsbehinderungen ist mit dem neuen Gleichberechtigungsgesetz von 1999
gelöst, welches so weit geht, dass es alle Bereiche umfasst, insbesondere auch,
was den Teil Altstadt anbelangt. Zur Verkehrsproblematik sollten die Ergebnisse
des Verkehrskonzeptes abgewartet werden. Herr Dr. Studemund
<2/011>: Die Leitlinien sollten schon im Interesse der dazugekommenen
Treptower Abgeordneten nochmals im Ausschuss diskutiert werden. Leitlinien sind
Leitlinien, einzelne Dinge müssen auch im einzelnen genehmigt werden. Herr
Wilke: Die Vorlage basiert auf einem BA-Beschluss und Ausschussmeinungen
sind eingearbeitet. Wenn dem so ist, darf die BVV in das Verwaltungshandeln
nicht mehr eingreifen. Eine Ausschussüberweisung ist überflüssig. BzVV: Es handelt sich um eine Vorlage zur Kenntnisnahme.
Jeder konnte seine Meinung äußern. Damit hat die BVV die Vorlage zur Kenntnis
genommen. Eine Ausschussüberweisung muss nicht erfolgen. Die
Ausschussvorsitzenden können sich dazu an den zuständigen BzStR wenden. Herr
Retzlaff: GO-Antrag, bittet um die
genauen Passagen aus der GO dazu. BzVV: Es steht in der GO nichts über
eine Abstimmung von Vorlagen zur Kenntnisnahme, bzw. Überweisung solcher. Frau
Meißner: Wird die Vorlage nicht durch
reines Vorlegen zur Kenntnis nehmen. Herr Dr. Studemund: Kann dem BzVV
nicht folgen, hinsichtlich der GO hilft nur, üben. Es kann durch nichts
begründet werden, was gewollt ist. BzVV: Dr. Studemund hat nicht das
Recht, hier seine Entscheidungen zu kritisieren. Herr Pewestorff: Wozu
wählt der Bürger eine BVV? Wenn das BezVG richtig gelesen wird, kann die BVV
Beschlüsse des BA aufheben. Und wenn noch Beratungsbedarf besteht, dann gibt es
dafür die Ausschüsse. BzVV: Der ehemalige Bezirk Treptow hat seit Jahren
das geschilderte Verfahren praktiziert. In Köpenick wurde anders verfahren,
dort wurde abgestimmt. Er wird heute von seiner vorgeschlagenen Verfahrensweise
nicht abgehen. Herr
Stock: GO-Antrag, Pause (21.10 -
21.30 Uhr). Herr
Stock: Stellt den Antrag auf
Abstimmung der Kenntnisnahme der Vorlage. Herr
Sparing: Stellt den Antrag, zum
nächsten TOP überzugehen. Herr
Retzlaff: Der Antrag auf Überweisung
in den Ausschuss lag bereits vor. Herr
Wilke: In der GO steht: “In
Zweifelsfällen entscheidet der Vorsteher”, der Vorsteher hat entschieden, die
Kenntnisnahme erfolgt durch Lesung. Bittet darum, dabei zu bleiben. Herr
Blohm: Trotz der Entscheidung des
Vorstehers ist es zulässig, dass dann noch einmal ein Antrag kommt, anders zu
entscheiden. Der Souverän ist die BVV. Wie hier zu entscheiden ist, sagt das
BezVG §13 (1) und (2). Die BVV muss aktiv handeln. Der Antrag auf Abstimmung
der Kenntnisnahme sollte vollzogen werden und von seinem Ergebnis sollte die
Überweisung in den Ausschuss abhängig gemacht werden. BzVV: Nochmalige Interpretation des BezVG, § 13. Abstimmung: über Weitergehen in der TO: Mit Mehrheit abgelehnt. Abstimmung darüber, ob die Kenntnisnahme der Vorlage abgestimmt
werden soll: Mit Mehrheit angenommen. Abstimmung über Überweisung in den A.f.StaWo: Mit Mehrheit
angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in A.f.StaWo Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. |
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