Auszug - Konkretisierung und Fortschreibung der städtebaulichen und sozialen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Altstadt/Kietz Vorstadt  

 
 
6. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 21.02.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: ordentliche
Raum: Robert-Bunsen-Saal der WISTA-MG
Ort: Vollmerstr. 2, 12489 Berlin
IV/098 Konkretisierung und Fortschreibung der städtebaulichen und sozialen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Altstadt/Kietz Vorstadt
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:128/10/01
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, Stadt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeSchlussbericht in MdV

BzStR Scholz begründet die Vorlage des BA <1/638>: Die vorliegenden Leitsätze zur künftigen Entwicklung der Altstadt und Kietz Vorstadt waren Schwerpunkt der Erörterungen auf der Altstadtkonferenz

BzStR Scholz begründet die Vorlage des BA <1/638>: Die vorliegenden Leitsätze zur künftigen Entwicklung der Altstadt und Kietz Vorstadt waren Schwerpunkt der Erörterungen auf der Altstadtkonferenz. Es war höchste Zeit, die Leitsätze aus dem Jahre 1992 zu überarbeiten. Es gibt eine erheblich veränderte Situation (Wohnungsmarkt, Kaufverhalten, Lebensgewohnheiten). Herr Scholz nennt die wichtigsten Veränderungen in den Leitlinien.

Aussprache:

Herr Dr. Studemund: Vieles ist nachvollziehbar, aber mit dem Pkt. 11 kann er sich nicht einverstanden erklären (insbesondere Verbindung Str. An der Wuhlheide bis Glienicker Weg muss komplett vorliegen). Antrag auf Überweisung in den A.f.StaWo. Frau Gelbke: Dank an Herrn Scholz für die ehrlichen Worte zur Vorstellung der Leitlinien. Das Vorliegende trägt die Handschrift des Wirtschaftskreises, Respekt. Im Pkt. 1 wird die Anbindung an den Flughafen Schönefeld dahingehend angezweifelt, ob sie das ist, was gewollt ist, ob sie mehr bringt, als das, was man vorher hatte. Im Pkt. 3 ist fraglich, ob das, was an Mietbindung vorhanden ist, ausreicht. Die Punkte 5 und 6 sind hinsichtlich der historischen Bebauung genau zu betrachten. Generell fehlt die behindertengerechte Planung der Stadterneuerung. Das Problem bildet der Pkt. 11 - der Individualverkehr (die Zugangsbeschränkung zum MIV fehlt völlig). Frau Gelbke zitiert aus einem Artikel, der vor 14 Tagen über die Köpenicker Altstadt in der Presse erschien und der wie ein Märchen anmutet. Herr Krause: Die Fraktion der PDS bedauert es, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass offenbar das BA gewillt ist, den verhängnisvollen Weg von bindenden Regelungen zu verlassen und sich auf Eventualitäten und den Konjunktiv von “soll, hätte, könnte” zu verlegen, gerade bei Sanierungsrichtlinien für die Altstadt, die einen prägenden Charakter für das nächste Jahrzehnt haben könnten. Die Hauptkritikpunkte der PDS-Fraktion sind bekannt, er möchte hier nicht wiederholen, was z.T. Herr Dr. Studemund und auch Frau Gelbke gesagt haben. Bedauerlich ist ebenfalls, dass es nicht möglich war, eine solche Vorlage in der gemeinsamen BVV zu behandeln oder in gemeinsamen Ausschüssen zu besprechen. Das Alarmierendste scheint zu sein, dass es keine konkreten Belege dafür gibt, welcher der Punkte der alten Sanierungsrichtlinie überhaupt gegriffen hat und welcher nicht. Es gibt kein statistisches Material. Wenn man die Altstadtkonferenz und  ihre Ergebnisse, die Sanierungsrichtlinien und das Auslaufen der Mietobergrenzen zusammennimmt, dann entsteht der Eindruck, als wolle sich das BA aus seiner sozialen Verantwortung verabschieden und nur noch ein Klima der Investorenfreundlichkeit schaffen.

Herr Krause ist für Überweisung in den Ausschuss. Frau Meißner: Möchte die Leitlinien gern im A.f.StaWo diskutieren. Zum Pkt. 10 - gerade heute wurde ein entsprechender Antrag zur Problematik abgelehnt. BzStR Scholz: Die Diskussion ist ein genaues Spiegelbild der bisherigen Diskussionen  in den Gremien, insbesondere im Fachausschuss. Die Meinungen zu dem neuen Papier gehen weit auseinander. Es ist ein Kompromisspapier entstanden. Eine noch stärkere Annäherung wird es wohl auch nach einer erneuten Ausschussdiskussion nicht geben. Das BA-Kollegium hat sich ja bereits per Beschluss zu den neuen Leitlinien bekannt. Bindende Regelungen gibt es nach wie vor, es wurden nur einzelne Knoten, Schlingen etwas gelöst (Gummibänder eingezogen). Der Denkmalschutz kann gar nicht ausgehebelt werden, es gibt ja das Berliner Denkmalschutzgesetz. Die Frage hinsichtlich der Berücksichtigung von Mobilitätsbehinderungen ist mit dem neuen Gleichberechtigungsgesetz von 1999 gelöst, welches so weit geht, dass es alle Bereiche umfasst, insbesondere auch, was den Teil Altstadt anbelangt. Zur Verkehrsproblematik sollten die Ergebnisse des Verkehrskonzeptes abgewartet werden. Herr Dr. Studemund <2/011>: Die Leitlinien sollten schon im Interesse der dazugekommenen Treptower Abgeordneten nochmals im Ausschuss diskutiert werden. Leitlinien sind Leitlinien, einzelne Dinge müssen auch im einzelnen genehmigt werden. Herr Wilke: Die Vorlage basiert auf einem BA-Beschluss und Ausschussmeinungen sind eingearbeitet. Wenn dem so ist, darf die BVV in das Verwaltungshandeln nicht mehr eingreifen. Eine Ausschussüberweisung ist überflüssig.

BzVV: Es handelt sich um eine Vorlage zur Kenntnisnahme. Jeder konnte seine Meinung äußern. Damit hat die BVV die Vorlage zur Kenntnis genommen. Eine Ausschussüberweisung muss nicht erfolgen. Die Ausschussvorsitzenden können sich dazu an den zuständigen BzStR wenden.

Herr Retzlaff: GO-Antrag, bittet um die genauen Passagen aus der GO dazu. BzVV: Es steht in der GO nichts über eine Abstimmung von Vorlagen zur Kenntnisnahme, bzw. Überweisung solcher.

Frau Meißner: Wird die Vorlage nicht durch reines Vorlegen zur Kenntnis nehmen. Herr Dr. Studemund: Kann dem BzVV nicht folgen, hinsichtlich der GO hilft nur, üben. Es kann durch nichts begründet werden, was gewollt ist. BzVV: Dr. Studemund hat nicht das Recht, hier seine Entscheidungen zu kritisieren. Herr Pewestorff: Wozu wählt der Bürger eine BVV? Wenn das BezVG richtig gelesen wird, kann die BVV Beschlüsse des BA aufheben. Und wenn noch Beratungsbedarf besteht, dann gibt es dafür die Ausschüsse. BzVV: Der ehemalige Bezirk Treptow hat seit Jahren das geschilderte Verfahren praktiziert. In Köpenick wurde anders verfahren, dort wurde abgestimmt. Er wird heute von seiner vorgeschlagenen Verfahrensweise nicht abgehen.

Herr Stock: GO-Antrag, Pause (21.10 - 21.30 Uhr).

Herr Stock: Stellt den Antrag auf Abstimmung der Kenntnisnahme der Vorlage.

Herr Sparing: Stellt den Antrag, zum nächsten TOP überzugehen.

Herr Retzlaff: Der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss lag bereits vor.

Herr Wilke: In der GO steht: “In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsteher”, der Vorsteher hat entschieden, die Kenntnisnahme erfolgt durch Lesung. Bittet darum, dabei zu bleiben.

Herr Blohm: Trotz der Entscheidung des Vorstehers ist es zulässig, dass dann noch einmal ein Antrag kommt, anders zu entscheiden. Der Souverän ist die BVV. Wie hier zu entscheiden ist, sagt das BezVG §13 (1) und (2). Die BVV muss aktiv handeln. Der Antrag auf Abstimmung der Kenntnisnahme sollte vollzogen werden und von seinem Ergebnis sollte die Überweisung in den Ausschuss abhängig gemacht werden.

BzVV: Nochmalige Interpretation des BezVG, § 13.

 

Abstimmung: über Weitergehen in der TO: Mit Mehrheit abgelehnt.

Abstimmung darüber, ob die Kenntnisnahme der Vorlage abgestimmt werden soll: Mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Überweisung in den A.f.StaWo: Mit Mehrheit angenommen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung in A.f.StaWo

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                mehrheitlich.


 
 

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