Auszug - Angebote an Nichtleistungsempfänger/innen
BE des
A.f.SoGe im Konsens und damit Antrag PDS (Beitr. Bü/Gr) beschlossen. Es wird folgender Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, sich innerhalb der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass beschäftigungspolitische Maßnahmen auch Nichtleistungsempfänger/innen angeboten werden. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 14.04.2005 SB V-40 lfd. Nr. 2262 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin 14. März 2005Abteilung Soziales und
Gesundheit 6115 Schlussbericht Angebote an
Nichtleistungsempfänger/innen - Drs.Nr. V/1127 Beschluss der BVV
Treptow-Köpenick Nr. 660/36/05 aus der 36. Sitzung der BVV Treptow-Köpenick am
24.02.2005 In der o. g. Sitzung der BVV
Treptow-Köpenick wurde folgender Beschluss gefasst: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich innerhalb der Trägervertretung dafür einzusetzen,
dass beschäftigungspolitische Maßnahmen auch Nichtleistungsempfänger/innen
angeboten werden. Zu
o. g. Beschluss wird folgender Schlussbericht gegeben: Der
Wirkungskreis der Trägervertretung des Jobcenters ist mit dem
ArGe-Errichtungsvertrag konkret festgelegt worden. Darüber hinaus ist der
Aufgabenbereich des Jobcenters mit dem § 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB
II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - vom Gesetzgeber abschließend
geregelt. Danach beschränkt sich der Aufgabenkreis auf die Grundsicherung für
Arbeitsuchende. Sämtliche Leistungen nach dem SGB II, auch die Leistungen der
Eingliederung in Arbeit (§§ 14 - 18 SGB II), sind Hilfebedürftigen und deren
Angehörigen vorbehalten (§ 7 SGB II). Arbeitslose, die keine Leistungen nach
dem SGB II erhalten, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgesetzbuch Drittes
Buch - Arbeitsförderung - (SGB III). Träger der Leistungen nach dem SGB III
sind nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich die Agenturen für Arbeit
und nicht die Jobcenter bzw.
Trägervertretungen der Jobcenter. Wir
bitten, diesen Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen. Dr.
Klaus Ulbricht Dr.
Angelika Buch Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für
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