Auszug - Angebote an Nichtleistungsempfänger/innen  

 
 
36. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 10.9 Beschluss:660/36/05
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 24.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:25 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1127 Angebote an Nichtleistungsempfänger/innen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:660/36/05
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSBA, SozGes
Verfasser:Petra ReichardtBuch, Angelika
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:B'90Grüne

BE des A

BE des A.f.SoGe im Konsens und damit Antrag PDS (Beitr. Bü/Gr) beschlossen.

Es wird folgender Beschluss:

Es wird folgender Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich innerhalb der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass beschäftigungspolitische Maßnahmen auch Nichtleistungsempfänger/innen angeboten werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig.


  Beschluss: 24.02.2005 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 14.04.2005 realisiert Verantwortlich:
BA, SozGes  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 18.03.2005  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

 

14.04.2005 SB V-40 lfd. Nr. 2262

 

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin                                                   14. März 2005

Abteilung Soziales und Gesundheit                                                                                   6115

 

 

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Angebote an Nichtleistungsempfänger/innen - Drs.Nr. V/1127

 

Beschluss der BVV Treptow-Köpenick Nr. 660/36/05 aus der 36. Sitzung der BVV Treptow-Köpenick am 24.02.2005

 

In der o. g. Sitzung der BVV Treptow-Köpenick wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich innerhalb der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass beschäftigungspolitische Maßnahmen auch Nichtleistungsempfänger/innen angeboten werden.

 

Zu o. g. Beschluss wird folgender Schlussbericht gegeben:

 

Der Wirkungskreis der Trägervertretung des Jobcenters ist mit dem ArGe-Errichtungsvertrag konkret festgelegt worden. Darüber hinaus ist der Aufgabenbereich des Jobcenters mit dem § 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - vom Gesetzgeber abschließend geregelt. Danach beschränkt sich der Aufgabenkreis auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sämtliche Leistungen nach dem SGB II, auch die Leistungen der Eingliederung in Arbeit (§§ 14 - 18 SGB II), sind Hilfebedürftigen und deren Angehörigen vorbehalten (§ 7 SGB II). Arbeitslose, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III). Träger der Leistungen nach dem SGB III sind nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich die Agenturen für Arbeit und nicht die Jobcenter  bzw. Trägervertretungen der Jobcenter.

 

Wir bitten, diesen Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

Dr. Klaus Ulbricht                                                                        Dr. Angelika Buch

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadträtin

                                                                                                für Soziales und Gesundheit

 
 

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